Beiträge auf Betriebsrenten
Verfasst: 26.08.2022, 07:59
Hallo,
ich beziehe zwei kleine Betriebsrenten und komme nun (beide zusammengerechnet) minimal über den gesetzlichen Freibetrag von 164 Euro.
Jede Rente für sich liegt unter diesem Freibetrag.
Werden wirklich beide Renten zusammengerechnet um dann davon die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen?
Von der kleineren Rente (ca. 60 Euro) werden im Moment keine Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft schon seit Jahren.
Von der größeren Rente (ca. 120 Euro) werden die vollen Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft erst seit kurzem.
Wie ist bitte hier die Gesetzeslage?
Gibt es einen Tipp dazu?
Vielen Dank.
ich beziehe zwei kleine Betriebsrenten und komme nun (beide zusammengerechnet) minimal über den gesetzlichen Freibetrag von 164 Euro.
Jede Rente für sich liegt unter diesem Freibetrag.
Werden wirklich beide Renten zusammengerechnet um dann davon die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen?
Von der kleineren Rente (ca. 60 Euro) werden im Moment keine Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft schon seit Jahren.
Von der größeren Rente (ca. 120 Euro) werden die vollen Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft erst seit kurzem.
Wie ist bitte hier die Gesetzeslage?
Gibt es einen Tipp dazu?
Vielen Dank.