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Beiträge auf Betriebsrenten

Verfasst: 26.08.2022, 07:59
von Max888
Hallo,
ich beziehe zwei kleine Betriebsrenten und komme nun (beide zusammengerechnet) minimal über den gesetzlichen Freibetrag von 164 Euro.
Jede Rente für sich liegt unter diesem Freibetrag.
Werden wirklich beide Renten zusammengerechnet um dann davon die Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen?

Von der kleineren Rente (ca. 60 Euro) werden im Moment keine Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft schon seit Jahren.
Von der größeren Rente (ca. 120 Euro) werden die vollen Beiträge abgezogen. Diese Rente läuft erst seit kurzem.

Wie ist bitte hier die Gesetzeslage?
Gibt es einen Tipp dazu?

Vielen Dank.

Re: Beiträge auf Betriebsrenten

Verfasst: 26.08.2022, 08:58
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
ja, die Freigrenze beträgt in diesem Jahr 164,50 €, alles, was über diesem Betrag liegt, ist beitragspflichtig. Werden verschiedene Versorgungsbezüge bezogen, dann muss entweder verteilt werden, welche Zahlstelle wie viel an die Krankenkasse abführen muss, oder die Krankenkasse zahlt jeweils das aufgelaufene Guthaben wieder zurück an den Leistungsempfänger. In meinem eigenen Fall hat das offenbar die Krankenkasse mit den Zahlstellen abgeklärt, bei mir wird der Freibetrag berücksichtigt.
Hier eine weitere Info zum Freibetrag - https://www.tk.de/firmenkunden/versiche ... ei-2033042
Mein Rat - mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und klären lassen.
Gruss
Czauderna

Re: Beiträge auf Betriebsrenten

Verfasst: 26.08.2022, 09:45
von Max888
Die Kasse meinte aber, dass nicht ab dem Freibetrag die Beiträge zu entrichten sind, sondern ab dem 1. Euro wenn man die Grenze übersteigt?

Re: Beiträge auf Betriebsrenten

Verfasst: 26.08.2022, 09:54
von Czauderna
Max888 hat geschrieben:
26.08.2022, 09:45
Die Kasse meinte aber, dass nicht ab dem Freibetrag die Beiträge zu entrichten sind, sondern ab dem 1. Euro wenn man die Grenze übersteigt?
Hallo,
hast du das Merkblatt gelesen (siehe o.g. Link), das, was die Kasse eventuell meint, betrifft die Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung gilt, dass der Freibetrag beitragsfrei ist, aber jeder Cent, der über dem Freibetrag liegt beitragspflichtig. wenn die Kasse anderer Meinung ist, lass dir das schriftlich geben, mit entsprechender gesetzlicher Begründung.
Übrigens, das, was die Kasse zu dir sagte, das galt früher mal, heute aber nicht mehr.
Gruss
Czauderna

Re: Beiträge auf Betriebsrenten

Verfasst: 26.08.2022, 12:04
von Max888
Herzlichen Dank!!
Konnte das klären, ist natürlich so, wie Sie es geschrieben haben!