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Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 16.08.2022, 10:06
von kisuchka
Hallo ihr Lieben,
Ich war ca. 8 Wochen im Krankengeldbezug.
Die letzte Arbeitsunfähigkeit wurde am 15.07 festgestellt und ich war dann vom 15.07 bis einschließlich 31.07 krankgeschrieben. Dann fühlte ich mich wieder besser und bin ganz normal arbeiten gegangen. Habe auch meinen Arzt darüber telefonisch informiert. Der Arzt hat aber nichts gesagt, dass er noch eine Endbescheinigung ausstellen soll und ich wusste auch nicht dass ich so eine noch brauche. Habe meine Krankenkasse am 01.08 schriftlich informiert dass ich meine Arbeit wieder aufnehme.
Das Krankengeld habe ich nur bis zum 15.07 bekommen und seit 2 Wochen nichts mehr. Kann passieren dass die kk das restliche Krankengeld wegen fehlender Endbescheinigung nicht auszahlt oder kann ich die nächste Woche noch vom Arzt besorgen oder ist es schon zu spät?
Habe seitdem keine Post mehr von der KK bekommen
LG
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 16.08.2022, 10:41
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
ja, die Krankenkasse zahlt das restliche Krankengeld aus, wenn die entsprechende Bescheinigung des Arztes vorliegt.
dazu folgende Information. Bei laufendem Krankengeldbezug zahlt die Krankenkasse immer nur für die Vergangenheit Krankengeld aus bis zu dem Tag, an dem die letzte Bescheinigung ausgestellt wurde, also z.B.Bescheinigung vom 15.7. - Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bis 31.07., demnach Zahlung "nur" bis zum 15.07.
Ansonsten würde Krankengeld im Voraus gezahlt und das geht eben nur, wenn eine "Ende-Bescheinigung" vorliegt. Ob das über einen so langen Zeitraum geht, das liegt an der Kasse selbst. Ich kenne es noch so, dass wir bis maximal 5 Tage anerkannt haben, aber es gibt auch Kassen, die längere Zeiträume akzeptieren.
gruss
Czauderna
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 23.09.2022, 09:33
von Koschte
Hallo, ich möchte mal einwerfen, dass ich im Februar auch keine End-Bescheinigung hatte und einfach wieder arbeiten gegangen bin. Ich habe trotzdem Krankengeld bekommen für den Zeitraum.
Jetzt bin ich wieder krankgeschrieben mit Krankengeld. Ich würde noch eine Woche Krankschreibung in Anspruch nehmen und dann versuchen wieder arbeiten zu gehen. Kann der Arzt schon auf diese Krankschreibung das Ende ankreuzen oder muss ich am letzten Tag dort noch mal erscheinen?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 27.09.2022, 12:25
von D-S-E
Hallo,
das macht jede Kasse anders. Viele Kassen weisen im ersten Brief daraufhin, dass am Ende der Arbeiitsunfähigkeit eine Info an die Kasse erfolgen muss, dass diese Arbeitsunfähigkeit tatsächlich beendet ist. Dies ersetzt dann die Endbescheinigung.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 27.09.2022, 15:05
von Czauderna
Hallo,
Wenn der Arzt auf der Bescheinigung das Kreuz bei Endemeldung setzt, dann zahlt auch die Krankenkasse für die Zukunft, also im voraus, aus. Es kommt eben auf die Kasse an, wieviel Tage seitens der Kasse akzeptiert werden. Ich selbst habe noch 7 Kalendertage in Erinnerung, habe aber auch schon von längeren Zeiträumen gehört.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 29.09.2022, 17:55
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben: ↑27.09.2022, 15:05
Hallo,
Wenn der Arzt auf der Bescheinigung das Kreuz bei Endemeldung setzt, dann zahlt auch die Krankenkasse für die Zukunft, also im voraus, aus. Es kommt eben auf die Kasse an, wieviel Tage seitens der Kasse akzeptiert werden. Ich selbst habe noch 7 Kalendertage in Erinnerung, habe aber auch schon von längeren Zeiträumen gehört.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wenn die letzte AU-Bescheinigung (keine Endbescheinigung) z.B. bis zum 31.8. läuft und der Arbeitnehmer dann wieder arbeiten geht, ohne vorher nochmals zu Arzt zu gehen, weshalb zahlt die Kasse dann nicht das KrG bis zum 31.8. ?
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 29.09.2022, 18:14
von Koschte
Also bei mir hat die Krankenkasse bezahlt. Ich hatte keine Endbescheinigung und bin einfach wieder gegangen und hab auch niemandem was Bescheid gesagt. Das konnten die sich dann anscheinend alleine denken.
Ich hab allerdings online einen Zettel zum Ausfüllen bekommen, ob ich wieder arbeitsfähig bin und da habe ich
„ja“ angekreuzt. Vielleicht reicht das auch.
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 29.09.2022, 21:22
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben: ↑29.09.2022, 17:55
Czauderna hat geschrieben: ↑27.09.2022, 15:05
Hallo,
Wenn der Arzt auf der Bescheinigung das Kreuz bei Endemeldung setzt, dann zahlt auch die Krankenkasse für die Zukunft, also im voraus, aus. Es kommt eben auf die Kasse an, wieviel Tage seitens der Kasse akzeptiert werden. Ich selbst habe noch 7 Kalendertage in Erinnerung, habe aber auch schon von längeren Zeiträumen gehört.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wenn die letzte AU-Bescheinigung (keine Endbescheinigung) z.B. bis zum 31.8. läuft und der Arbeitnehmer dann wieder arbeiten geht, ohne vorher nochmals zu Arzt zu gehen, weshalb zahlt die Kasse dann nicht das KrG bis zum 31.8. ?
Hallo,
macht sie, aber dann wohl doch nach dem 31.8, weil sie wahrscheinlich erst dann erfährt dass der Versicherte ab dem 1.9. wieder arbeiten gegangen ist - so haben wir es jedenfalls gemacht.
Gruß
Czauderna
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 09.10.2022, 20:15
von GKVfan
Hallo,
macht sie, aber dann wohl doch nach dem 31.8, weil sie wahrscheinlich erst dann erfährt dass der Versicherte ab dem 1.9. wieder arbeiten gegangen ist - so haben wir es jedenfalls gemacht.
Gruß
Czauderna
[/quote]
Wie wäre vorzugehen, wenn sie es trotz Aufforderung nicht macht und sich auch nicht dazu äussert ?
Muss der Arzt hier etwas machen ?
Re: Krankengeld ohne endbescheinigung
Verfasst: 09.10.2022, 20:34
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben: ↑09.10.2022, 20:15
Hallo,
macht sie, aber dann wohl doch nach dem 31.8, weil sie wahrscheinlich erst dann erfährt dass der Versicherte ab dem 1.9. wieder arbeiten gegangen ist - so haben wir es jedenfalls gemacht.
Gruß
Czauderna
Wie wäre vorzugehen, wenn sie es trotz Aufforderung nicht macht und sich auch nicht dazu äussert ?
Muss der Arzt hier etwas machen ?
[/quote]
Hallo,
ich sehe zwei Möglichkeiten
1. Der Kasse schriftlich mitteilen, dass ab dem 01.09.2022 die Tätigkeit wieder aufgenommen wurde und gleichzeitig die Auszahlung des ausstehenden Krankengeldes fordern.
2. Den Arzt bitten, die letzte Bescheinigungen mit der Kennzeichnung als Endemeldung noch einmal der Kasse zuzusenden.
1 und 2 könnte auch zusammen erfolgen.
Gruß
Czauderna