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Rentner in Frankreich
Verfasst: 22.07.2022, 14:42
von Perda
Hallo,
hoffentlich bin ich in der Rubrik richtig.
Ich beziehe eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung und VBL. Ich überlege nun, nach Frankreich auszuwandern.
Offenbar ist es der Fall, dass ich weiterhin in Deutschland krankenversichert bin, eine entsprechende Bescheinigung der Deutschen KK erhalte und diese in Frankreich vorlege. Es gelten dann wohl die gleichen Konditionen wie für französisch Versicherte.
Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass das System in Frankreich anders ist, insbesondere was die Kosten betrifft, die von der KK übernommen werden. Im Wesentlichen sind die zu leistenden Zuzahlungen wohl höher als in Deutschland und eine private Zusatzversicherung wird empfohlen. Indessen ist mir aus den Infos im Internet aber nicht klar, welche Konditionen für Rentner gelten, Unterschiede werden da scheinbar gemacht, aber konkret wird es nicht. Die meisten belastbaren Informationen beziehen sich auf Arbeitnehmer. Deutsche Infos betonen jedoch immer wieder, dass die Leistungen in Frankreich für Rentner wohl die gleichen wie in Deutschland sind.
Ich möchte etwas klarer sehen. Könnte mir jemand eine Internetseite oder Merkblatt o.ä. nennen, aus dem belastbare Informationen hervorgehen, die Zuzahlungen, Leistungen etc., für Rentner in Frankreich betreffen? Oder eventuell einen Ansprechpartner /zuständige Stelle nennen.
Vielen Dank
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 22.07.2022, 15:20
von Czauderna
Hallo,
spontan fällt mir diese Webseite ein -
https://www.dvka.de/ und natürlich auch deine Krankenkasse selbst.
Gruss
Czauderna
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 22.07.2022, 16:50
von Perda
Czauderna hat geschrieben: ↑22.07.2022, 15:20
Hallo,
spontan fällt mir diese Webseite ein -
https://www.dvka.de/ und natürlich auch deine Krankenkasse selbst.
Gruss
Czauderna
Danke, ja die kenne ich und die Seite meiner Kk habe ich auch durch. Die Informationen betreffen eben ausschließlich die deutsche Seite. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 22.07.2022, 17:05
von vikingz
Hallo,
mit Hinweis auf die Seite der DVKA sind Sie meiner bescheidenen Meinung nach bereits bei der kompetentesten Stelle angekommen, die Sie zum längerübergreifenden SV-Recht hierzulande vorfinden werden.
Europäischerseits empfielht sich noch der Webauftritt der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?la ... &catId=849
Ich bin nun auch kein Auslandsrechtexperte, aber mit Stichworten wie "Krankenversicherung Frankreich" wird man da hoffentlich fündig.
Für konkrete Leistungsansprüche in Frankreich werden Sie sich am besten dort an einen Träger wenden, auch diese finden sich auf der Seite.
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 22.07.2022, 22:37
von GS
Hallo perda,
Konkrete Quellen habe ich momentan auch nicht, aber aus der Erinnerung eines früher erlebten Ländervergleichs: Du wirst vermutlich einige Abstriche machen müssen, z. B. bei der Eigenbeteiligung an den Kosten ärztlicher Behandlung. Praktisch jeder Franzose hat dafür eine freiwillig vereinbarte Zusatzversicherung.
Aus einem konkret erlebten Behandlungsfall nach Fahrradunfall 2018 in Lothringen (betraf nicht mich selbst): Die nächst erradelbare Apotheke hatte nicht nur Ahnung, sondern auch wirksame Medis im Angebot. Die für einen späteren ähnlichen Fall hier bei uns auch nicht über die deutsche Stammapotheke so einfach zu beziehen waren.
Simples Fazit: Bei uns ist das Versorgungssystem aus (Kassen)Patientensicht insgesamt besser, aber nicht durchgängig besser. Auch die französische Seite hat ihre Pluspunkte.
wie vikingz schon geraten hat: So schnell wie möglich vertraut machen mit dem französischen Gesundheitssystem. Wie schon erfahren, am besten direkt aus französischen Quellen.
Gruß
von GS
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 23.07.2022, 16:51
von Perda
Vielen Dank an alle für die Beiträge.
Ich finde es gelinde gesagt etwas nachlässig, dass die deutschen Seiten nicht besser informieren. Die pauschale Aussage, dass die Versicherung *** wie in Deutschland funktioniert, ist unverständlich und unvollständig. Aus den französischen Seiten geht hervor, dass die Zusatzleistungen abhängig vom Einkommen / Berufstätigkeit (selbständig oder angestellt) / weitere Parameter etc. sind. Dummerweise habe ich eben keine Auflistung für den Status "Rentner" gefunden.
Der französischer Träger wird erst dann konkreter werden, wenn er meine Bestätigung von der Deutschen KV vorliegen hat und meinen Antrag, mich in Frankreich zu versichern. Dann ist es mir aber zu spät. Ich möchte gerne vorher wissen, was mich ungefähr erwartet. Als Rentner kann man davon ausgehen, dass man nicht gerade gesünder wird und wenn ich mir die Eigenleistungen bei einem KH Aufenthalt für Beschäftigte angucke, dann ist eine Umsiedlung nach Frankreich für mich gestorben, sollten ähnliche Konditionen für Rentner gelten.
Dennoch Dank. Ich habe mich an französische Freunde gewandt, mal sehen, ob die weiter kommen.
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 23.07.2022, 17:46
von GS
Hallo Perda
Aus den französischen Seiten geht hervor, dass die Zusatzleistungen abhängig vom Einkommen / Berufstätigkeit (selbständig oder angestellt) / weitere Parameter etc. sind. Dummerweise habe ich eben keine Auflistung für den Status "Rentner" gefunden.
Dann liegt der Schluss nahe, dass es für Rentner keine statusspezifischen Sonderregelungen gibt, sondern allenfalls indirekt wirkende, weil einkommensabhängige relative Besserstellungen.
Das hätte aber u.U. nichts zu bedeuten. Wenn z. B. die Eigenbeteiligung am Klinikaufenthalt dadurch von 20% auf "nur" 15% fallen würde, wäre das immer noch zu hoch. Erkundige Dich z. B. bei Deinen französischen Freunden, wie die Chancen stünden, im Falle eines Umzugs noch eine entsprechende Zusatzversicherung erhalten zu können, die zumindest den stationären Teil voll abdeckt.
Gruß
von GS
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 24.07.2022, 19:30
von Perda
Die Franzosen wissen auch nicht wirklich weiter, aber ich bleibe dran.
Danke für die Antworten.
Hier mal 2 Zitate (leider kann ich sie nicht kopieren) aus der Broschüre einzusehen im o.a. link.
https://www.dvka.de/media/dokumente/mer ... usland.pdf
1.Seite 3 unter Allgemeines:
bezieht man eine Rente der DRV (ist bei mir der Fall) bleibt man in Deutschland versichert und deutsches Versicherungsrecht ist anzuwenden, wenn man im Ausland lebt.
2.unter 1.4.
Es stehen mir in "Frankreich" die gleichen Sachleistungen zu wie dort Versicherte.
Könnte mir das bitte jemand erklären? M.E. ist das ein Widerspruch, da z.B. die Zuzahlungen in F viel höher sind. Wie kann dann also Deutsches Versicherungsrecht in F angewandt werden, wenn für mich die gleichen Bedingungen gelten wie für Franzosen.
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 24.07.2022, 19:54
von Czauderna
Hallo,
Könnte mir das bitte jemand erklären? M.E. ist das ein Widerspruch, da z.B. die Zuzahlungen in F viel höher sind. Wie kann dann also Deutsches Versicherungsrecht in F angewandt werden, wenn für mich die gleichen Bedingungen gelten wie für Franzosen.
Versicherungsrecht ist die Art der Versicherung (Als Rentner mit Wohnort in Frankreich in Deutschland weiterversichert) -
das andere ist das Leistungsrecht (Leistungen nach französischem Recht, weil Leistungen in Frankreich abgenommen werden).
meine ich.
gruss
Czauderna
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 24.07.2022, 20:25
von GS
Hallo Perda,
auf der Seite 6 des von Dir verlinkten Merkbalttes, und zwar
2.unter 1.4.
Es stehen mir in "Frankreich" die gleichen Sachleistungen zu wie dort Versicherte.
findest Du im Absatz oben rechts einen Link "
Urlaub in ...". Dort kannst Du u.a. ein Merkblatt "Urlaub in Frankreich" aufrufen, in dem das Wesentliche zu Eigenanteilen, Selbstbehalten usw. nachzulesen ist.Teilweise also nicht so ohne - die deutsche GKV ist m.E. deutlich leistungsstärker.
Für den normalen Urlaub ist das nicht dramatisch, denn für diesen Fall empfiehlt das Merkblatt des GKV-Spitzenverbandes dringend den einfachen Abschluss einer (privaten) deutschen Auslandsreisekrankenversicherung.
Nur nützt Dir eine solche nichts, weil Du ja dauerhaft nach F übersiedeln willst. Im Ergebnis zahlst Du Beiträge wie ein deutscher Rentner und hast Leistungen wie ein französicher Rentner, der (bis auf Weiteres) nicht über die dafür in F üblichen Zusatzversicherungen verfügt.
Gruß
von GS
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 25.07.2022, 15:04
von Perda
Czauderna hat geschrieben: ↑24.07.2022, 19:54
Hallo,
Könnte mir das bitte jemand erklären? M.E. ist das ein Widerspruch, da z.B. die Zuzahlungen in F viel höher sind. Wie kann dann also Deutsches Versicherungsrecht in F angewandt werden, wenn für mich die gleichen Bedingungen gelten wie für Franzosen.
Versicherungsrecht ist die Art der Versicherung (Als Rentner mit Wohnort in Frankreich in Deutschland weiterversichert) -
das andere ist das Leistungsrecht (Leistungen nach französischem Recht, weil Leistungen in Frankreich abgenommen werden).
meine ich.
gruss
Czauderna
Das macht Sinn!! Vielen Dank!
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 25.07.2022, 16:01
von Perda
GS hat geschrieben: ↑24.07.2022, 20:25
Hallo Perda,
auf der Seite 6 des von Dir verlinkten Merkbalttes, und zwar
2.unter 1.4.
Es stehen mir in "Frankreich" die gleichen Sachleistungen zu wie dort Versicherte.
findest Du im Absatz oben rechts einen Link "
Urlaub in ...". Dort kannst Du u.a. ein Merkblatt "Urlaub in Frankreich" aufrufen, in dem das Wesentliche zu Eigenanteilen, Selbstbehalten usw. nachzulesen ist.Teilweise also nicht so ohne - die deutsche GKV ist m.E. deutlich leistungsstärker.
Für den normalen Urlaub ist das nicht dramatisch, denn für diesen Fall empfiehlt das Merkblatt des GKV-Spitzenverbandes dringend den einfachen Abschluss einer (privaten) deutschen Auslandsreisekrankenversicherung.
Nur nützt Dir eine solche nichts, weil Du ja dauerhaft nach F übersiedeln willst. Im Ergebnis zahlst Du Beiträge wie ein deutscher Rentner und hast Leistungen wie ein französicher Rentner, der (bis auf Weiteres) nicht über die dafür in F üblichen Zusatzversicherungen verfügt.
Gruß
von GS
Das kann man m.E. so pauschal nicht sagen. Ich hatte als Urlauber häufiger medizinische Versorgungen in F inklusive Arztbesuch und habe alle Auslagen zu 100% von meiner deutschen KK erstattet bekommen. Ich habe in F keine Zuzahlung als Urlauber gezahlt, sondern den vollen Betrag, wie das in F üblich ist. Auch bei den Medikamenten hat die deutsche KK lediglich die 5€ vom Erstattungsbetrag abgezogen. Meine Auslandskrankenversicherung musste ich dafür nicht bemühen.
Den Rentnerstatus kann man ebenso nicht mit einem Urlauberstatus vergleichen und damit auf die Eigenanteile schließen. Darum geht es ja gerade bei meiner Frage. Wie hoch für Rentner die Eigenleistungen sind, ist nach wie vor unklar. Dass die Zuzahlungen für fr. Beschäftige höher als in D sind, hatte ich ja oben bereits geschrieben. Aus dieser Tatsache zu schließen, dass die deutsche KV leistungsstärker sei, halte ich für falsch. Z.B. wird häufig vergessen, dass der KK Beitrag für Beschäftigte in Frankreich zu 100% vom Arbeitgeber getragen wird. Das macht einen gewaltigen Unterschied, betrachtet man, dass auch die Zuzahlungen in F gedeckelt sind. Also ein Urteil, welches System leistungsstärker ist, erfordert m.E. einen detaillierteren Ansatz.
Re: Rentner in Frankreich
Verfasst: 25.07.2022, 18:14
von GS
Hallo Perda,
ich will das französische System natürlich nicht schlechtreden - wozu auch - und schön, dass Du bei Deinen bisherigen Aufenthalten in F noch keine Probleme dergestalt hattest, dass du die Auslandsreise-KV bemühen musstest. Die wäre wohl wichtig gewesen bei einem Klinikaufenthalt oder falls ein Rücktransport nach D in Frage gekommen wäre. Im ersteren Fall wegen der proz. Selbstbeteiligung in F und im zweiten Fall deshalb, weil weder die französische noch die deutsche KV die Rücktransportkosten übernommen hätten.
Aber das ist ja nicht Dein Thema. Ich wünsche Dir, dass Du valide Antworten auf Deine Fragen findest und doch noch Deine Pläne umsetzen kannst. Und ja, das medizinische Personal, ob Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker und sonstige sind sicher nicht weniger kompetent als unsere hier. Ich würde mal sagen - auf Augenhöhe.
Gruß
von GS