Krankschreibung eAU
Verfasst: 18.07.2022, 07:55
Hallo,
ich befinde mich derzeit in einem Widerspruchsverfahren mit der DRV zwecks Verlängerung EM Rente. Ab 01.08. muss ich deshalb ALG1 beantragen. Ich habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Für dieses Arbeitsverhältnis muss ich mich ab 01.08. krank schreiben lassen. Ich habe nun gelesen, wenn der Arzt mich krank schreibt die AU nun automatisch an die Krankenkasse geht.
Meine Frage:
Kann ich auch krank geschrieben werden ohne dass die AU der Krankenkasse gemeldet wird?
Ich möchte die Bescheinigung nur beim Arbeitgeber abgeben, nicht bei der Krankenkasse.
Ich hätte ja erst wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, was ab 01.08. der Fall ist. Wenn ich nun aber Krankengeld beziehe, erhalte ich das ja längstens 6 Wochen. Krank schreiben muss ich mich aber so lange lassen bis die DRV da endlich eine Entscheidung trifft. Das kann dauern und wenn es vors Sozialgericht geht locker nochmal 1 Jahr mehr.
Wenn ich dem Arbeitgeber keine AU gebe, müsste ich ja da erscheinen oder selber kündigen. Wenn ich selber kündige kriege ich aber von der AfA eine Sperre, somit kein Geld. Der Arbeitgeber will mich nicht kündigen (sozialer Bereich), da ich Schwerbehindert bin und es ihm mit dem Integrationsfachdienst und allem zu aufwändig ist. Er würde mich gerne wie bisher als "Null"Nummer durchlaufen lassen wollen. Ich selbst möchte während dieses schwebenden Verfahrens eigentlich auch nichts machen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal!
Viele Grüße, Isolde
ich befinde mich derzeit in einem Widerspruchsverfahren mit der DRV zwecks Verlängerung EM Rente. Ab 01.08. muss ich deshalb ALG1 beantragen. Ich habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis.
Für dieses Arbeitsverhältnis muss ich mich ab 01.08. krank schreiben lassen. Ich habe nun gelesen, wenn der Arzt mich krank schreibt die AU nun automatisch an die Krankenkasse geht.
Meine Frage:
Kann ich auch krank geschrieben werden ohne dass die AU der Krankenkasse gemeldet wird?
Ich möchte die Bescheinigung nur beim Arbeitgeber abgeben, nicht bei der Krankenkasse.
Ich hätte ja erst wieder Anspruch auf Krankengeld, wenn ich arbeitslos gemeldet bin, was ab 01.08. der Fall ist. Wenn ich nun aber Krankengeld beziehe, erhalte ich das ja längstens 6 Wochen. Krank schreiben muss ich mich aber so lange lassen bis die DRV da endlich eine Entscheidung trifft. Das kann dauern und wenn es vors Sozialgericht geht locker nochmal 1 Jahr mehr.
Wenn ich dem Arbeitgeber keine AU gebe, müsste ich ja da erscheinen oder selber kündigen. Wenn ich selber kündige kriege ich aber von der AfA eine Sperre, somit kein Geld. Der Arbeitgeber will mich nicht kündigen (sozialer Bereich), da ich Schwerbehindert bin und es ihm mit dem Integrationsfachdienst und allem zu aufwändig ist. Er würde mich gerne wie bisher als "Null"Nummer durchlaufen lassen wollen. Ich selbst möchte während dieses schwebenden Verfahrens eigentlich auch nichts machen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank schon mal!
Viele Grüße, Isolde