Krankengeld nach EM Rente
Verfasst: 07.07.2022, 11:36
Hallo,
ich habe eine etwas verzwickte Situation und hoffe es kann mir hier weitergeholfen werden.
Kurz zu mir: in bin 56 Jahre alt und habe einen unbefristeten GDB von 50
Die Sachlage:
Im Oktober 2014 wurde ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben
Ausgesteuert im April 2016
in dieser Zeit war ich 5x in einer psychosomatischen Klinik und fortlaufende Therapie zwischendrin
Ende April bis Anfang Mai (ca. 8 Tage) war ich in einer psychosomatischen Reha; ich sollte einen Antrag auf LTA stellen und es wurde die Reha draus
aus der Reha wurde ich so früh entlassen, weil ich laut dortigen leitenden Psychologen nicht rehafähig sei
Reha wurde dann umgewandelt in eine volle EM Rente
von der Aussteuerung Anf. April bis zum Rentenbescheid im Juni 2016 bezog ich ALG1 Nahtlosigkeit
die volle medizinische EM Rente wurde rückwirkend ab 01.04.2015 bewilligt
hatte 2 Verlängerung der Rente, die jedes mal anstandslos für weitere 2 Jahre bewilligt wurden
jetzt im Okt 21 habe ich die 3. Verlängerung gestellt; Bescheid muss zum Gutachter; Termin war dann 12.05.22; habe von der DRV in der Zeit von 01.05. bis 31.07. eine Verlängerung erhalten
das Gutachten an sich hat ca. 20 Minuten gedauert, das fertigstellen gerade mal 10 Tage
Gutachten wurde Ende Mai dem VDK zugestellt; ich sei voll erwerbsfähig ohne jegliche Einschränkungen
Ich war/bin durchgehend in psychologischer und psychiatrischer Behandlung; es lagen ausreichend Befunde vor
ich bin jetzt im Widerspruchsverfahren
Meine Fragen:
bei der AfA sagte man mir ich würde kein ALG1 erhalten, weil ich noch den restlichen Krankengeldanspruch hätte und der erneut aufleben würde
ich war bei der Krankenkasse, dort wurde mir gesagt, dass das nicht stimmt, auch wenn es zurückgezahlt wurde, weil die 7 Jahre EM Rente zu lang seien.
Was ist richtig?
die AfA sagt ich muss mich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich habe noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis (sinnigerweise auch noch die ach so gepriesene Verweistätigkeit der DRV als Pförtnerin). Arbeitgeber weiß Bescheid, der kriegt ab 01.08. weiter Krankmeldung.
Wenn ich Krankmeldung in der AfA abgebe, erhalte ich längstens 6 Wochen ALG1, dann nichts mehr
Die Krankenkassen SB meinte, das stimme so nicht, ich könne mich ja zB immer 4 Wochen krankschreiben lassen und dann wieder 4 Wochen arbeitslos sein usw., bis halt dann endgültiger Bescheid von DRV o Sozialgericht vorliegt
Ist das so richtig?
Jeder sagt mir was anderes und ich blicke einfach gar nicht mehr durch. Schriftlich will mir natürlich keiner was geben.
Mein Krankheitszustand hat sich nicht geändert, sondern in den Jahren verschlechtert/chronifiziert.
Vielleicht weiß hier jemand mehr, ich danke schon mal für Antworten, viele Grüße
ich habe eine etwas verzwickte Situation und hoffe es kann mir hier weitergeholfen werden.
Kurz zu mir: in bin 56 Jahre alt und habe einen unbefristeten GDB von 50
Die Sachlage:
Im Oktober 2014 wurde ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben
Ausgesteuert im April 2016
in dieser Zeit war ich 5x in einer psychosomatischen Klinik und fortlaufende Therapie zwischendrin
Ende April bis Anfang Mai (ca. 8 Tage) war ich in einer psychosomatischen Reha; ich sollte einen Antrag auf LTA stellen und es wurde die Reha draus
aus der Reha wurde ich so früh entlassen, weil ich laut dortigen leitenden Psychologen nicht rehafähig sei
Reha wurde dann umgewandelt in eine volle EM Rente
von der Aussteuerung Anf. April bis zum Rentenbescheid im Juni 2016 bezog ich ALG1 Nahtlosigkeit
die volle medizinische EM Rente wurde rückwirkend ab 01.04.2015 bewilligt
hatte 2 Verlängerung der Rente, die jedes mal anstandslos für weitere 2 Jahre bewilligt wurden
jetzt im Okt 21 habe ich die 3. Verlängerung gestellt; Bescheid muss zum Gutachter; Termin war dann 12.05.22; habe von der DRV in der Zeit von 01.05. bis 31.07. eine Verlängerung erhalten
das Gutachten an sich hat ca. 20 Minuten gedauert, das fertigstellen gerade mal 10 Tage
Gutachten wurde Ende Mai dem VDK zugestellt; ich sei voll erwerbsfähig ohne jegliche Einschränkungen
Ich war/bin durchgehend in psychologischer und psychiatrischer Behandlung; es lagen ausreichend Befunde vor
ich bin jetzt im Widerspruchsverfahren
Meine Fragen:
bei der AfA sagte man mir ich würde kein ALG1 erhalten, weil ich noch den restlichen Krankengeldanspruch hätte und der erneut aufleben würde
ich war bei der Krankenkasse, dort wurde mir gesagt, dass das nicht stimmt, auch wenn es zurückgezahlt wurde, weil die 7 Jahre EM Rente zu lang seien.
Was ist richtig?
die AfA sagt ich muss mich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich habe noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis (sinnigerweise auch noch die ach so gepriesene Verweistätigkeit der DRV als Pförtnerin). Arbeitgeber weiß Bescheid, der kriegt ab 01.08. weiter Krankmeldung.
Wenn ich Krankmeldung in der AfA abgebe, erhalte ich längstens 6 Wochen ALG1, dann nichts mehr
Die Krankenkassen SB meinte, das stimme so nicht, ich könne mich ja zB immer 4 Wochen krankschreiben lassen und dann wieder 4 Wochen arbeitslos sein usw., bis halt dann endgültiger Bescheid von DRV o Sozialgericht vorliegt
Ist das so richtig?
Jeder sagt mir was anderes und ich blicke einfach gar nicht mehr durch. Schriftlich will mir natürlich keiner was geben.
Mein Krankheitszustand hat sich nicht geändert, sondern in den Jahren verschlechtert/chronifiziert.
Vielleicht weiß hier jemand mehr, ich danke schon mal für Antworten, viele Grüße