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Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 07.07.2022, 11:36
von Isolde
Hallo,

ich habe eine etwas verzwickte Situation und hoffe es kann mir hier weitergeholfen werden.

Kurz zu mir: in bin 56 Jahre alt und habe einen unbefristeten GDB von 50

Die Sachlage:

Im Oktober 2014 wurde ich aus psychischen Gründen krankgeschrieben
Ausgesteuert im April 2016
in dieser Zeit war ich 5x in einer psychosomatischen Klinik und fortlaufende Therapie zwischendrin
Ende April bis Anfang Mai (ca. 8 Tage) war ich in einer psychosomatischen Reha; ich sollte einen Antrag auf LTA stellen und es wurde die Reha draus
aus der Reha wurde ich so früh entlassen, weil ich laut dortigen leitenden Psychologen nicht rehafähig sei
Reha wurde dann umgewandelt in eine volle EM Rente
von der Aussteuerung Anf. April bis zum Rentenbescheid im Juni 2016 bezog ich ALG1 Nahtlosigkeit
die volle medizinische EM Rente wurde rückwirkend ab 01.04.2015 bewilligt
hatte 2 Verlängerung der Rente, die jedes mal anstandslos für weitere 2 Jahre bewilligt wurden
jetzt im Okt 21 habe ich die 3. Verlängerung gestellt; Bescheid muss zum Gutachter; Termin war dann 12.05.22; habe von der DRV in der Zeit von 01.05. bis 31.07. eine Verlängerung erhalten
das Gutachten an sich hat ca. 20 Minuten gedauert, das fertigstellen gerade mal 10 Tage
Gutachten wurde Ende Mai dem VDK zugestellt; ich sei voll erwerbsfähig ohne jegliche Einschränkungen
Ich war/bin durchgehend in psychologischer und psychiatrischer Behandlung; es lagen ausreichend Befunde vor
ich bin jetzt im Widerspruchsverfahren

Meine Fragen:
bei der AfA sagte man mir ich würde kein ALG1 erhalten, weil ich noch den restlichen Krankengeldanspruch hätte und der erneut aufleben würde
ich war bei der Krankenkasse, dort wurde mir gesagt, dass das nicht stimmt, auch wenn es zurückgezahlt wurde, weil die 7 Jahre EM Rente zu lang seien.
Was ist richtig?

die AfA sagt ich muss mich voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich habe noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis (sinnigerweise auch noch die ach so gepriesene Verweistätigkeit der DRV als Pförtnerin). Arbeitgeber weiß Bescheid, der kriegt ab 01.08. weiter Krankmeldung.
Wenn ich Krankmeldung in der AfA abgebe, erhalte ich längstens 6 Wochen ALG1, dann nichts mehr
Die Krankenkassen SB meinte, das stimme so nicht, ich könne mich ja zB immer 4 Wochen krankschreiben lassen und dann wieder 4 Wochen arbeitslos sein usw., bis halt dann endgültiger Bescheid von DRV o Sozialgericht vorliegt
Ist das so richtig?

Jeder sagt mir was anderes und ich blicke einfach gar nicht mehr durch. Schriftlich will mir natürlich keiner was geben.

Mein Krankheitszustand hat sich nicht geändert, sondern in den Jahren verschlechtert/chronifiziert.

Vielleicht weiß hier jemand mehr, ich danke schon mal für Antworten, viele Grüße

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 07.07.2022, 17:25
von D-S-E
Hallo Isolde,

um neuen Krankengeldanspruch zu bekommen, müsstest du folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Du musst in einem neuen Dreijahreszeitraum sein (neue Blockfrist)
2. Du warst mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig (es ist nicht zwingend notwendig, dass tatsächlich AUs ausgestellt wurden - wenn du eine EM Rente wegen der Erkrankung bekommen hast, die zur Aussteuerung geführt hat, darf die Kasse von durchgehender AU ausgehen)
3. Du warst mindestens 6 Monate arbeiten oder vermittelbar (Nahtlosigkeit und Erwerbsminderung gilt als nicht vermittelbar).
4. Du musst zum Zeitpunkt der Ausstellung der neuen AU mit Krankengeldanspruch versichert sein. Dies ist nur mit einem laufenden Beschäftigungsverhältnis möglich (aus dem du auch laufende Zahlungen erhälst, also nicht das alte) oder wenn du ALG 1 erhälst.

Du erfüllst Punkt 1, aber sicher nicht Punkt 2-4.



Alternative: Es besteht eine neue Erkrankung, die bisher noch nie Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat, während alle bisherigen Erkrankungen ausgeheilt sind.

Hier reicht es aber nicht, einfach eine AU mit der neuen Diagnose ausstellen zu lassen - die Kasse kriegt raus, wenn die alte Erkrankung noch besteht.

Aber auch bei der Alternative musst du Punkt 4 von obem erfüllen.


Ich denke deshalb, dass du kein Krankengeld bekommst. Ich würde empfehlen, ALG II zu beantragen, falls die Rente nicht durchgeht.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 08.07.2022, 07:52
von Isolde
Hallo D-S-E,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Ok, dann komme ich eigentlich mit meiner Krankheitsgeschichte nie aus der Blockfrist, da ich psychisch krank bin und die Krankheiten nicht heilbar sind. Man kann vielleicht lernen irgendwie damit umzugehen oder einigermaßen erträglich zu leben, aber das wars dann schon.

ALG2 kann ich erst beantragen, wenn mein Anspruch auf ALG1 verbraucht ist. Ich war schon vorsichtshalber auch im örtlichen Jobcenter und habe mich dort erkundigt.

Gut dann muss ich jetzt durch das Procedere des ALG1 durch bis endgültig über meine Verlängerung der EM Rente beschieden wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt und vielleicht habe ich ja eine einigermaßen humane SB dort.

Viele Grüße!

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 08.07.2022, 10:16
von Czauderna
Hallo und nachträglich willkommen im Forum

wie schon mein Vorschreiber betont hat - die wichtigste Voraussetzung ist, dass überhaupt eine Versicherung mit einem grundsätzlichen Krankengeldanspruch besteht und das kann bei dir nur ALG-1 sein.
Das ist die Basis dafür, um prüfen zu können, ob wegen der bekannten Diagnose (wieder) einen Krankengeldanspruch hast.
Ein wichtiger Faktor bei der Prüfung ist das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung, nicht die Erkrankung allein und deren Behandlungsbedürftigkeit, denn wenn dies ausschlaggebend wäre, dürften alle chronisch Kranken kein Krankengeldanspruch mehr haben.
Mein Rat - den Antrag auf ALG-1 weiterverfolgen. Und wenn das bewilligt wurde und nach dessen Beginn eine Arbeitsunfähigkeit beginnt, dann ist eben die Krankenkasse am Zug mit der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen - du hast hier nichts zu verlieren.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 08.07.2022, 14:00
von Isolde
Hallo Czauderna und vielen Dank für Deine Antwort!

Ok, das ist ja dann schon mal Hoffnung, dass ich doch noch wieder krank geschrieben werden könnte. Mein Problem liegt, glaube ich, einfach in der Situation, dass ich jetzt mittlerweile seit fast 8 Jahren durchgehend krank bin.

Wie ist es mit dem Tipp der KK SB, dass ich mich nach 4 Wochen Bezug von ALG1 so ca. 4 Wochen krank schreiben lassen könnte, dann wieder 4 Wochen ALG1 usw. Ist das möglich? Sie meinte das wär halt schon eine Trickserei, aber wenn es nicht anders geht....

Meine Bezugsdauer von ALG1 wären 18 Monate. Ich dachte, man kann eben durch fehlenden Anspruch auf Krankengeld in den 18 Monaten Bezugszeit insgesamt nur 6 Wochen krank sein.

Das alles ist jetzt immer der schlimmst-anzunehmende Fall. Ich bin eigentlich schon zuversichtlich, dass ich die Rente weiter erhalte, notfalls halt mit Sozialgericht. Aber das alles dauert halt sehr lange. Ich bin definitiv nicht fähig zu arbeiten, egal was. Mein Zustand hat sich ja nicht gebessert und durch diese ganze Situation nochmal extrem verschlechtert.

Viele Grüße, Isolde

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 08.07.2022, 15:07
von Czauderna
Hallo,
Wie ist es mit dem Tipp der KK SB, dass ich mich nach 4 Wochen Bezug von ALG1 so ca. 4 Wochen krank schreiben lassen könnte, dann wieder 4 Wochen ALG1 usw. Ist das möglich? Sie meinte das wär halt schon eine Trickserei, aber wenn es nicht anders geht..

ja sicher ist das Trickserei, um mal bei der harmlosen Bezeichnung zu bleiben, bei der natürlich auch der oder die passenden Ärzte dazugehören, welche die Meldungen ausstellen. Dass ein Sozialversicherungsträger solche Tipps zulasten eines anderen Sozialversicherungsträgers gibt, das ist leider nicht unüblich, vor allen Dingen dann, wenn man seinem Arbeitgeber Geld spart, aber das kann dir egal sein, wie geschrieben, derjenige, welcher die Bescheinigung ausstellt, steht in der Verantwortung.
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld nach EM Rente

Verfasst: 08.07.2022, 15:33
von Isolde
Hallo,

ja das dachte ich mir schon. Also an der AU würde es jetzt nicht scheitern. Ich BIN ja krank, das wäre ja nicht gelogen. Aber das ist mir alles viel zu viel Aufwand. Ich werde jetzt einfach meinen psychosomatischen Klinikaufenthalt beantragen und dann bin ich erstmal raus aus dem ganzen. Und vielleicht ergibt sich ja dann bis dahin auch irgendetwas in irgendeine Richtung.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße