Wie Kassenbeiträge auf Lebensversicherung als freiwillig Versicherter (Privatier) vermeiden?
Verfasst: 01.07.2022, 16:10
Hallo.
Als Privatier ohne größere Kapitaleinkünfte zahle ich zurzeit den GKV Mindestbeitrag von ca. 200 Euro (inkl. Pflegeversicherung).
Am 01.11.2023 wird eine selbstfinanzierte Lebensversicherung (Laufzeit > 30 Jahre, in den ersten 2–3 Jahre als Direktversicherung) in Form einer Einmalauszahlung fällig. Da ich weder sozialversicherungspflichtig beschäftigt noch Rentner (ich wäre dann in der KVdR) bin, käme vermutlich die 1/120 Regelung zur Anwendung. Das wäre bitter.
Lassen wir mal die 2–3 Jahre Direktversicherung außen vor.
Meinen Recherchen zufolge, hat sich die Gesetzgebung geändert und nur die Zeiten, in der die Lebensversicherung als Direktversicherung lief, werden GKV mäßig verbeitragt. Diese sollten gering sein, da in den ersten Jahren kein Vermögensaufbau stattfindet (geht für Verwaltung und Provision drauf).
Gegen wir ein mal davon aus, diese 50000 Euro Einmalauszahlung würde tatsächlich im November 2023 meinem Konto gutgeschrieben. Würde es dann ausreichen, nur für diesen einen Monat meinen Staus als Privatier aufzugeben und eine sozialversicherungspflichtig Arbeit (ein Midijob sollte ausreichen) nachzugehen, damit ich pflichtversichert bin?
Wenn das Geld allerdings erst im Dezember 2024 meinem Konto gutgeschrieben werden würde, müsste ich vermutlich auch noch im Dezember arbeiten, da der Monat des Geldeingangs zählt und nicht das, was im Vertrag steht, oder?
Für den Fall, dass ich zur Kasse gebeten werde, zählt vermutlich der Auszahlungsbetrag und nicht der Zugewinn (Auszahlungsbetrag minus Einzahlungsbeträge), oder?
Wenn es noch weiteres zu beachten oder andere Fallstricke gibt, würde ich mich über Hinweise und Erfahrungsberichte freuen.
Viele Grüße
Hans
Als Privatier ohne größere Kapitaleinkünfte zahle ich zurzeit den GKV Mindestbeitrag von ca. 200 Euro (inkl. Pflegeversicherung).
Am 01.11.2023 wird eine selbstfinanzierte Lebensversicherung (Laufzeit > 30 Jahre, in den ersten 2–3 Jahre als Direktversicherung) in Form einer Einmalauszahlung fällig. Da ich weder sozialversicherungspflichtig beschäftigt noch Rentner (ich wäre dann in der KVdR) bin, käme vermutlich die 1/120 Regelung zur Anwendung. Das wäre bitter.
Lassen wir mal die 2–3 Jahre Direktversicherung außen vor.
Meinen Recherchen zufolge, hat sich die Gesetzgebung geändert und nur die Zeiten, in der die Lebensversicherung als Direktversicherung lief, werden GKV mäßig verbeitragt. Diese sollten gering sein, da in den ersten Jahren kein Vermögensaufbau stattfindet (geht für Verwaltung und Provision drauf).
Gegen wir ein mal davon aus, diese 50000 Euro Einmalauszahlung würde tatsächlich im November 2023 meinem Konto gutgeschrieben. Würde es dann ausreichen, nur für diesen einen Monat meinen Staus als Privatier aufzugeben und eine sozialversicherungspflichtig Arbeit (ein Midijob sollte ausreichen) nachzugehen, damit ich pflichtversichert bin?
Wenn das Geld allerdings erst im Dezember 2024 meinem Konto gutgeschrieben werden würde, müsste ich vermutlich auch noch im Dezember arbeiten, da der Monat des Geldeingangs zählt und nicht das, was im Vertrag steht, oder?
Für den Fall, dass ich zur Kasse gebeten werde, zählt vermutlich der Auszahlungsbetrag und nicht der Zugewinn (Auszahlungsbetrag minus Einzahlungsbeträge), oder?
Wenn es noch weiteres zu beachten oder andere Fallstricke gibt, würde ich mich über Hinweise und Erfahrungsberichte freuen.
Viele Grüße
Hans