Freiwillig in GKV versichern - Ehepartner ist in PKV: Frage zu Beitragsberechnung
Verfasst: 26.04.2022, 14:01
Hallo in die Runde von mir als neuer User.
Ich habe eine SEHR SPEZIELLE Frage zu freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Ehepartner in der privaten KV ist.
Meine Frau ist Beamtin und privat KV versichert.
Ich (52 Jahre) habe nach Jahren meinen Job verloren, bin in gesetzlicher KV, bekomme jetzt Alg1 und möchte mich demnächst freiwillig beim Arbeitsamt abmelden. Werde eine Zeitlang als Hausmann leben ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Meine Frau wechselt in die günstigere Lohnsteuerklasse III und erwirtschaftet das Haupteinkommen in Zukunft.
Aus diesem Grund muss ich mich freiwillig krankenversichern. Ich könnte in die private KV (30% Beitrag wegen Beihilfe), aber dies ist mir zu riskant wegen Gesundheitscheck mit erst 52 Jahren und spätere Behandlungen bzw. Vorerkrankungen. Ich möchte also in der GKV bleiben.
Da meine Frau privat versichert ist, wird ja ihr halbes Gehalt zur Berechnung meiner GKV herangezogen, wenn ich kein Einkommen habe. Es gibt also auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Sie verdient 4000 € brutto = 2000 € werden angerechnet = ergibt ca. 400 € Beitrag GKV für mich.
Maximal werden bei Ihr wohl 50% vom Bemessungsentgelt von 4.837,50 € herangezogen = das sind 2.418,75 € brutto. Dann dürfte mein monatlicher GKV-Beitrag maximal ca. 450 Euro betragen.
Meine Frage dazu:
Bedeutet dies konkret, das ALLE Einkünfte über diesen 2.418,75 € im Monat nicht mehr für meine GKV zur Beitragsberechnung herangezogen werden bei uns beiden? Meine Frau hat zusätzlich schwankend Kapitaleinkünfte ab und zu im vierstelligen Bereich - ich habe auch ein Aktiendepot, wo Gewinne für die Lebenskosten realisiert werden sollen nach Bedarf.
Danke für Eure Antworten schonmal.
Viele Grüße
ps: und bitte keine Neiddebatte wegen irgendwelcher Kapitaleinkünfte. Das ist angespartes Vermögen nach über 30 Jahren Arbeit.
Ich habe eine SEHR SPEZIELLE Frage zu freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Ehepartner in der privaten KV ist.
Meine Frau ist Beamtin und privat KV versichert.
Ich (52 Jahre) habe nach Jahren meinen Job verloren, bin in gesetzlicher KV, bekomme jetzt Alg1 und möchte mich demnächst freiwillig beim Arbeitsamt abmelden. Werde eine Zeitlang als Hausmann leben ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Meine Frau wechselt in die günstigere Lohnsteuerklasse III und erwirtschaftet das Haupteinkommen in Zukunft.
Aus diesem Grund muss ich mich freiwillig krankenversichern. Ich könnte in die private KV (30% Beitrag wegen Beihilfe), aber dies ist mir zu riskant wegen Gesundheitscheck mit erst 52 Jahren und spätere Behandlungen bzw. Vorerkrankungen. Ich möchte also in der GKV bleiben.
Da meine Frau privat versichert ist, wird ja ihr halbes Gehalt zur Berechnung meiner GKV herangezogen, wenn ich kein Einkommen habe. Es gibt also auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Sie verdient 4000 € brutto = 2000 € werden angerechnet = ergibt ca. 400 € Beitrag GKV für mich.
Maximal werden bei Ihr wohl 50% vom Bemessungsentgelt von 4.837,50 € herangezogen = das sind 2.418,75 € brutto. Dann dürfte mein monatlicher GKV-Beitrag maximal ca. 450 Euro betragen.
Meine Frage dazu:
Bedeutet dies konkret, das ALLE Einkünfte über diesen 2.418,75 € im Monat nicht mehr für meine GKV zur Beitragsberechnung herangezogen werden bei uns beiden? Meine Frau hat zusätzlich schwankend Kapitaleinkünfte ab und zu im vierstelligen Bereich - ich habe auch ein Aktiendepot, wo Gewinne für die Lebenskosten realisiert werden sollen nach Bedarf.
Danke für Eure Antworten schonmal.
Viele Grüße
ps: und bitte keine Neiddebatte wegen irgendwelcher Kapitaleinkünfte. Das ist angespartes Vermögen nach über 30 Jahren Arbeit.