Seite 1 von 1

Wechsel von Freiwillige Versicherung in Familienversicherung

Verfasst: 24.04.2022, 13:59
von rale
Hallo,
wir ein Ehepaar ohne Einkommen leben zur Zeit von unseren (bescheidenen) Ersparnissen.
Meine Frau ist freiwillig krankenversichert mit dem Mindestbeitrag und ich (Ehemann) bin kostenlos bei ihr familienversichert.
Nun steht in naher Zukunft die Auszahlung (als Einmalbetrag) einer betrieblichen Altersversorgung sowie einer privaten Kapitallebensversicherung an, die beide an meine Frau ausgezahlt werden.
Um nun den Freibetrag der bAV nutzen zu können und die Verbeitragung des Ertrags der Kapitallebensversicherung zu vermeiden wäre das meines Wissens nur möglich, wenn wir den Status der Krankenversicherung tauschen würden, also ich mich freiwillig krankenversichere und meine Frau dann bei mir familienversichert ist. (Die Höhe der bAV liegt unter dem Freibetrag.)

Jetzt zu meinen Fragen, 1. ist dieser Wechsel zu einem beliebigen Zeitpunkt überhaupt möglich, sind da Fristen zu beachten und 2. ist das legal, da dieser Wechsel ja nur dem Zweck der Vermeidung von zusätzlichen Beiträgen dient ?

Vielen Dank

Re: Wechsel von Freiwillige Versicherung in Familienversicherung

Verfasst: 24.04.2022, 15:43
von Czauderna
Hallo,
das könnte kompliziert werden, wäre aber trotzdem machbar.
Vielleicht ein Beispiel dazu :
Ehemann (familienversichert) teilt seiner Krankenkasse mit, dass er ab dem 01.07.2022 die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten wird. Gleichzeitig beantragt er bei einer anderen GKV-Kasse eine freiwillige Mitgliedschaft mit der gleichen Begründung, wonach er sich ab dem 01.06.2022 selbst versichern muss und dies muss nicht zwingend bei der bisherigen Kasse sein. Allerdings will die neue Kasse natürlich wissen, wie hoch die Einkünfte ab dem 01.07.2022 sein werden und welcher Natur diese sind. Die neue Kasse wird eine Mitgliedschaft zum 01.07.2022 herstellen und die alte Kasse um Freigabe bitten. Für die alte Kasse bleibt eigentlich keine Möglichkeit für die Verweigerung dieser Freigabe, weil ab dem 01.07.2022 die Familienversicherung nicht mehr geht und auch die obligatorische Anschlussversicherung nicht greift, da eine neue Kasse die Versicherung bestätigt hat. Die selbst versicherte Ehefrau erwartet eine Einmalzahlung eines Versorgungsbezuges - hier kommt es entscheidend auf die Höhe an und dann eben darauf, ob dieser beitragspflichtig sein wird nach der Umlage auf 120 Kalendermonate.
Sie könnte dann ggf. direkt in die Familienversicherung, was zum Ende der eigenen Mitgliedschaft bei der altern Kasse führen würde.
Soweit mein Beispiel - ob es für Euch passt, das müsst ihr entscheiden.
Vereinfachen würde die ganze Sache, wenn ihr die bisherige Kasse mit der Frage konfrontiert, vielleicht liegt die zeitlich begrenzte Beitragspflicht ja noch im erträglichen Rahmen.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel von Freiwillige Versicherung in Familienversicherung

Verfasst: 25.04.2022, 18:51
von vikingz
Hallo,

nebst großem Respekt für die erste Antwort, an der man sich als Nachredner zu messen hat, sie kommt mir verkompliziert vor.

Ich würde die Fragen wie folgt beantworten:

1. Der Wechsel in die Familienversicherung ist jederzeit ohne Fristen möglich, auch rückwirkend, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der freiwilligen Versicherung muss man aber aufpassen, die kann an Kündigungsfristen geknüpft sein. Das hängt von der Satzung der jeweiligen Kasse ab und kann nur mit dieser verbindlich geklärt werden.

2. Selbstverständlich wäre ein solcher Wechsel vollkommen legal. Die Kasse bzw. die beiden Kassen müssten auch dahingehend beraten, und ich würde damit rechnen, dass sie das sogar schon ohne Nachfrage von selbst tun.