Wechsel von Freiwillige Versicherung in Familienversicherung
Verfasst: 24.04.2022, 13:59
Hallo,
wir ein Ehepaar ohne Einkommen leben zur Zeit von unseren (bescheidenen) Ersparnissen.
Meine Frau ist freiwillig krankenversichert mit dem Mindestbeitrag und ich (Ehemann) bin kostenlos bei ihr familienversichert.
Nun steht in naher Zukunft die Auszahlung (als Einmalbetrag) einer betrieblichen Altersversorgung sowie einer privaten Kapitallebensversicherung an, die beide an meine Frau ausgezahlt werden.
Um nun den Freibetrag der bAV nutzen zu können und die Verbeitragung des Ertrags der Kapitallebensversicherung zu vermeiden wäre das meines Wissens nur möglich, wenn wir den Status der Krankenversicherung tauschen würden, also ich mich freiwillig krankenversichere und meine Frau dann bei mir familienversichert ist. (Die Höhe der bAV liegt unter dem Freibetrag.)
Jetzt zu meinen Fragen, 1. ist dieser Wechsel zu einem beliebigen Zeitpunkt überhaupt möglich, sind da Fristen zu beachten und 2. ist das legal, da dieser Wechsel ja nur dem Zweck der Vermeidung von zusätzlichen Beiträgen dient ?
Vielen Dank
wir ein Ehepaar ohne Einkommen leben zur Zeit von unseren (bescheidenen) Ersparnissen.
Meine Frau ist freiwillig krankenversichert mit dem Mindestbeitrag und ich (Ehemann) bin kostenlos bei ihr familienversichert.
Nun steht in naher Zukunft die Auszahlung (als Einmalbetrag) einer betrieblichen Altersversorgung sowie einer privaten Kapitallebensversicherung an, die beide an meine Frau ausgezahlt werden.
Um nun den Freibetrag der bAV nutzen zu können und die Verbeitragung des Ertrags der Kapitallebensversicherung zu vermeiden wäre das meines Wissens nur möglich, wenn wir den Status der Krankenversicherung tauschen würden, also ich mich freiwillig krankenversichere und meine Frau dann bei mir familienversichert ist. (Die Höhe der bAV liegt unter dem Freibetrag.)
Jetzt zu meinen Fragen, 1. ist dieser Wechsel zu einem beliebigen Zeitpunkt überhaupt möglich, sind da Fristen zu beachten und 2. ist das legal, da dieser Wechsel ja nur dem Zweck der Vermeidung von zusätzlichen Beiträgen dient ?
Vielen Dank