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Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 15:32
von jupiter70
Kann es Probleme geben wenn während des Krankengeldbezuges Behandlungs- und/oder Diagnosetermine verschoben werden müssen, teils auch mehrfach? Wenn dies nicht absichtlich geschieht sondern Kleinkinder in Quarantäne oder krank waren bzw. man selbst krank war (Fieber, Erkältungssymptome etc.) da die Ärzte usw. selbst darauf hinweisen dass man dann nicht kommen soll/darf sondern lieber verlegen soll (wegen Corona)?

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 15:57
von Czauderna
Hallo,
nein, kann es nicht bzw. sollte es nicht geben - so, wie geschildert wird das die Krankenkasse nichts machen, zumal sie in der Regel davon sowieso nichts erfährt.
Gruss
Czauderna

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 16:20
von jupiter70
Czauderna hat geschrieben:
08.03.2022, 15:57
Hallo,
nein, kann es nicht bzw. sollte es nicht geben - so, wie geschildert wird das die Krankenkasse nichts machen, zumal sie in der Regel davon sowieso nichts erfährt.
Gruss
Czauderna
Hallo,

wieso erfährt sie davon nichts? In Abständen von ein paar Monaten im Krankengeldbezug bekommt man doch Formulare wo nach Terminen für Behandlungen, Diagnosen usw. gefragt wird und sich nach dem Krankenstand erkundigt wird? Daran kann man dann doch leicht erkennen wenn ein Termin verschoben wurde etc.

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 16:53
von Czauderna
Hallo,
In Abständen von ein paar Monaten im Krankengeldbezug bekommt man doch Formulare wo nach Terminen für Behandlungen, Diagnosen usw. gefragt wird und sich nach dem Krankenstand erkundigt wird?
Ja, solche Sachen gibt es bei diversen Krankenkassen in der "Fallsteuerung" - das ist aber nicht die Regel. Der/die Versicherten sind nicht verpflichtet, diese "Anfragen" auch zu beantworten. Wenn die Krankenkasse irgendwelche Zweifel an der Behandlung als solcher oder der Arbeitsunfähigkeit insgesamt hat, dann kann sie sich an den/die behandelnden Ärzte/Ärzt/innen wenden oder den MDK beauftragen eine Begutachtung vorzunehmen, aber von den Leistungsbeziehern/innen Auskünfte über Art und Umfang der Behandlung sowie der zeitliche Terminierung oder gar Rechtfertigung bei Terminverlegungen einzufordern, das ist nicht die Regel. wenn sich die Versicherten natürlich darauf einlassen, dann müssen sie natürlich auch ggf. mit entsprechenden Nachfragen rechnen.
Gruss
Czauderna

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 17:55
von jupiter70
Czauderna hat geschrieben:
08.03.2022, 16:53
Wenn die Krankenkasse irgendwelche Zweifel an der Behandlung als solcher oder der Arbeitsunfähigkeit insgesamt hat, dann kann sie sich an den/die behandelnden Ärzte/Ärzt/innen wenden oder den MDK beauftragen eine Begutachtung vorzunehmen, aber von den Leistungsbeziehern/innen Auskünfte über Art und Umfang der Behandlung sowie der zeitliche Terminierung oder gar Rechtfertigung bei Terminverlegungen einzufordern, das ist nicht die Regel. wenn sich die Versicherten natürlich darauf einlassen, dann müssen sie natürlich auch ggf. mit entsprechenden Nachfragen rechnen.
Gruss
Czauderna
Die Krankenkasse kann doch ohne Entscheidung des MdK die Leistung sowieso nicht von sich aus einstellen oder? Welchen Vorteil hätte es dann überhaupt nicht auf solche Schreiben zu reagieren.

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 08.03.2022, 18:09
von Czauderna
Hallo,
Die Krankenkasse kann doch ohne Entscheidung des MdK die Leistung sowieso nicht von sich aus einstellen oder? Welchen Vorteil hätte es dann überhaupt nicht auf solche Schreiben zu reagieren.
So stimmt das auch wieder nicht - es gibt da die "fehlende Mitwirkung" oder Versagen von Krankengeld z.B., wenn der Reha-Aufforderung nicht Folge geleistet wird - da braucht es keinen MDK dafür.
es stellt sich hier in meinen Augen auch nicht die Frage des Vor- oder Nachteils, sondern ob man als Versicherter solche Fragen beantworten muss oder nicht.
Gruss
Czauderna

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 09.03.2022, 09:16
von jupiter70
Czauderna hat geschrieben:
08.03.2022, 18:09
Hallo,
Die Krankenkasse kann doch ohne Entscheidung des MdK die Leistung sowieso nicht von sich aus einstellen oder? Welchen Vorteil hätte es dann überhaupt nicht auf solche Schreiben zu reagieren.
So stimmt das auch wieder nicht - es gibt da die "fehlende Mitwirkung" oder Versagen von Krankengeld z.B., wenn der Reha-Aufforderung nicht Folge geleistet wird - da braucht es keinen MDK dafür.
es stellt sich hier in meinen Augen auch nicht die Frage des Vor- oder Nachteils, sondern ob man als Versicherter solche Fragen beantworten muss oder nicht.
Gruss
Czauderna
Für die "fehlende Mitwirkung" und dem "versagen von Krankengeld" bräuchte es doch aber vorher ein Schreiben der Krankenkasse in dem sie eine Konkrete Forderung aufstellen, der man dann in einer gewissen Frist nicht Folge leistet. Oder verstehe ich da was falsch?

Re: Verschiebung von Behandlungen und Diagnosen während Krankengeldbezug

Verfasst: 09.03.2022, 09:58
von Czauderna
jupiter70 hat geschrieben:
09.03.2022, 09:16
Czauderna hat geschrieben:
08.03.2022, 18:09
Hallo,
Die Krankenkasse kann doch ohne Entscheidung des MdK die Leistung sowieso nicht von sich aus einstellen oder? Welchen Vorteil hätte es dann überhaupt nicht auf solche Schreiben zu reagieren.
So stimmt das auch wieder nicht - es gibt da die "fehlende Mitwirkung" oder Versagen von Krankengeld z.B., wenn der Reha-Aufforderung nicht Folge geleistet wird - da braucht es keinen MDK dafür.
es stellt sich hier in meinen Augen auch nicht die Frage des Vor- oder Nachteils, sondern ob man als Versicherter solche Fragen beantworten muss oder nicht.
Gruss
Czauderna
Für die "fehlende Mitwirkung" und dem "versagen von Krankengeld" bräuchte es doch aber vorher ein Schreiben der Krankenkasse in dem sie eine Konkrete Forderung aufstellen, der man dann in einer gewissen Frist nicht Folge leistet. Oder verstehe ich da was falsch?
Hallo,
natürlich, solche Maßnahmen müssen per Bescheid erfolgen und dies grundsätzlich im Voraus. Zum Beispiel - In der Aufforderung zur Reha-Beantragung mit einer entsprechenden Fristsetzung steht das schon in der Aufforderung selbst, dass, wenn man die Frist nicht einhält, das Krankengeld automatisch verweigert wird, mit Fristablauf.
Gruss
Czauderna