Seite 1 von 1

Arbeitslosigkeit – GKV-Pflicht vermeiden? Oder wieder PKV und GKV?

Verfasst: 28.01.2022, 17:12
von Willi42
Hallo,
leider kam ich im Netz und im Forum mit der Suche nach passenden Infos bisher nicht weiter, aber vielleicht kann mir ja hier jemand einen Tipp geben.
Ich bin schon mein ganzes Leben in der PKV und will da natürlich auch bleiben. Mein letzter Arbeitgeber (Behörde) meinte leider, mich zusätzlich auch bei irgendeiner GKV anmelden zu müssen.
Zum Jahresbeginn habe ich meine Stelle gekündigt und bin jetzt auf Jobsuche, entsprechend melde ich mich jetzt arbeitslos und beantrage ALG1.
Meine Frage: Komme ich irgendwie drum herum, dass die Agentur für Arbeit mich auch wieder bei irgendeiner GKV anmeldet? PKV wäre für die AfA ja sogar billiger (war zumindest vor ein paar Jahren so). Dauerhaft brauche ich nun wirklich keine zwei Krankenversicherungen, hatte ich schon jahrelang im Ausland, ist finanziell ja schon eine ziemliche Belastung…
Wenn ich mich von der GKV befreien lassen will ist es ja ggf. von Nachteil, wenn ich schon mal in einer GKV war… Tauschen denn überhaupt alle Behörden und Versicherungen untereinander Daten aus, wissen die also alle, wo ich überall versichert bin?

Vielen Dank schon mal fürs Durchlesen und eventuelle Antworten!

Re: Arbeitslosigkeit – GKV-Pflicht vermeiden? Oder wieder PKV und GKV?

Verfasst: 28.01.2022, 18:11
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Grundsätzlich gilt, dass man sich ggf. von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen kann, wenn man in der PKV versichert ist
und dann Krankenversicherungspflicht eintritt. Diese Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Krankenversicherungspflicht
beantragt werden.
wenn ich es richtig gelesen habe, dann trat bei die Krankenversicherungspflicht wegen Aufnahme eine Tätigkeit ein - wann war das genau ?.
Diese Beschäftigung endet durch Eigenkündigung zum 31.12.2021 - demnach gibt es eine Sperrfrist durch das Arbeitsamt.
Aber auch während der Sperrzeit bist du über das Arbeitsamt schon bei der Kasse als Pflichtversicherte angemeldet worden.
So, wie geschildert sehe ich keine Möglichkeit, dass du dich zum 01.01.2022 von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen kannst.
Ich empfehle dir, sofort mit deiner GKV-Kasse Kontakt aufzunehmen und diese Frage abzuklären.
Ich meine, wenn es nicht zur Versicherung über das Arbeitsamt kommen würde zum 01.01.2022, dann könntest du der GKV-Kasse deinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz (PKV) nachweisen und müsstest dich nicht bei der GKV-Kasse Weiterversichern. wenn dann das ALG-1 später einsetzen würde, dann könntest du dich u.U . immer noch befreien lassen.
Verbindlich kann dir aber hier wirklich nur deine Krankenkasse Auskunft geben.
Gruss
Czauderna

Re: Arbeitslosigkeit – GKV-Pflicht vermeiden? Oder wieder PKV und GKV?

Verfasst: 31.01.2022, 13:10
von Willi42
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Die Aufnahme der Tätigkeit, wegen der die GKV-Pflicht eintrat, lag im Sommer 2020. Davor lagen ein paar Monate Arbeitslosigkeit mit Befreiung von der GKV, die anscheinend nur möglich war, weil das vorangehende Arbeitsverhältnis ausreichend entlohnt wurde, um sich ebenfalls befreien zu lassen.
Irgendwo habe ich jetzt gelesen, ich könnte mich während einer Arbeitslosigkeit nur von der GKV befreien lassen, wenn ich in den letzten fünf Jahren durchgehend in keiner GKV war... Das wäre dann ja jetzt schlecht für mich...
Von meiner PKV bekomme ich dazu leider keinerlei Infos, die verweisen mich immer an die Gesetzlichen. Und die Gesetzlichen besteht natürlich auch ein Interesse an neuen Kunden, bei der AOK wollte eine Dame vor ein paar Jahren gar nichts dazu sagen außer "geht gar nicht" und hat mir stattdessen alle Vorteile (aus ihrer Sicht) der AOK aufgezählt. Von einer anderen GKV konnte ich mich dann allerdings damals doch befreien lassen, aber damals waren die Voraussetzungen anscheinend auch günstiger...

Viele Grüße!

Re: Arbeitslosigkeit – GKV-Pflicht vermeiden? Oder wieder PKV und GKV?

Verfasst: 31.01.2022, 15:27
von Czauderna
Hallo,
ja, sieht schlecht aus. Was mir etwas aufstößt, ist die Haltung seitens der Kassenmitarbeiterin damals. Es gehört zu den Pflichten, gerade auch bei der Frage eine mögliche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, optimal zu beraten und Auskunft zu erteilen und nicht darum, mit einer ggf. falschen Aussage zu einem neuen Mitglied zu kommen. So etwas grenzt schon an grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz.
Dass dich deine PKV immer wieder an die gesetzliche Krankenkasse verweist, ist vollkommen richtig, denn die GKV-Kasse entscheidet über die Befreiung und spricht sie auch ggf. aus.
Gruss
Czauderna

Re: Arbeitslosigkeit – GKV-Pflicht vermeiden? Oder wieder PKV und GKV?

Verfasst: 03.02.2022, 23:30
von GS
Hallo
Willi42 schrieb:
Von meiner PKV bekomme ich dazu leider keinerlei Infos, die verweisen mich immer an die Gesetzlichen.
Czauderna schreibt dazu:
Dass dich deine PKV immer wieder an die gesetzliche Krankenkasse verweist, ist vollkommen richtig, denn die GKV-Kasse entscheidet über die Befreiung und spricht sie auch ggf. aus.
Grundsätzlich richtig ist, dass die GKV über die Befreiung entscheidet und sie ggf. auch ausspricht. Nicht richtig - falls es so zutraf - von der betreffenden PKV war, den Willi lediglich mit dem Verweis auf die GKV zu bescheiden, also abzuspeisen. Sie hätte ihm immerhin ihre eigene - ok, natürlich nicht verbindliche - Einschätzung mitgeben können. So aber war das ein bisschen dünn.

Gruß
von GS