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Muß ich "Urlaub" während Krankschreibung der KK me

Verfasst: 08.12.2008, 19:38
von mrymen
Hallo!
Ich habe eine wichtige Frage!
Wäre nett, wenn Ihr mir einen Tip geben könntet!

Also, ich bin seit Monaten krankgeschrieben (psychische Probleme, Ängste etc.).
Also nicht bettlägrig!

Nun hätte ich die Möglichkeit für ein paar Tage (übers Wochenende) zu verreisen!
Nur eine andere Stadt in Deutschland!
Ich werde mit dem Auto mitgenommen!
Mein Arzt meint, das würde mir gut tun!

Meine Frage:

Muß ich diesen Kurztrip der KK melden?
Oder brauch ich nichts tun als aufpassen, dass nichts passiert???


Danke
frank

Verfasst: 08.12.2008, 21:58
von Rentner
hallo mrymen,

mach´s so, nicht lange fragen, sondern tun - nur vermeiden, daß dort keine Behandlung notwendig wird. Man kann ja durchaus mal die Verwandten etc. besuchen.

Schönen Urlaub.

Verfasst: 09.12.2008, 18:11
von Krankenkassenfee
Hallo,

so "Reisen" innerhalb von Deutschland sind immer unkomplizierter, als wenn man ins Ausland fährt.
Die alte Krankenordnung, nach der man den Kassenbezirk nicht verlassen darf, die gibt es ja nicht mehr.

Letztendlich ist es egal, ob Du ein Bein gebroche hast, oder psychisch krank bist. Wenn Du ansonsten 2x die Woche beim Arzt behandelt oder therrapiert wirst, ist es für die Versichertengemeinschaft nicht hinnehmbar, wenn man dann 3 Wochen in Thailand weilt und die Behandlungsintervalle mit einem Mal nicht mehr wichtig sind.

In Deinem Fall (kurztrip innderhalb D) würde ich nicht groß fragen, sondern fahren. Sollte was sein, musst Du Dich halt "nach Hause schleppen".

LG, Fee