ALG1 und Krankengeld
Verfasst: 04.12.2021, 14:08
Hallo,
man liest häufig, dass KrG den Anspruch auf ALG1 nicht verlängert und mit jedem Tag KrG auch der ALG1-Restanspruch um einen Tag dezimiert wird.
Dann liest man teilweise, dass dies nur für die ersten 6 Wochen der Fall ist, weil ab der 7. Woche KrG-Bezug der ALG1-Anapruch ruht und daher auch
nicht verbraucht werden kann.
Beispiel:
Während ALG1-Bezug 10 Wochen AU mit KrG
Restanspruch ALG1 52 Wochen
Nach meinem Verständnis reduziert sich jetzt der ALG1-Restanspruch wie folgt: 52 Wochen - 6 Wochen = 46 Wochen.
D.h. nach Ablauf der 10 Wochen AU hätte der Betrroffene noch 46 Wochen Restanspruch auf ALG1 und müsste sich erneut bei der AfA melden.
Ist das so korrekt und ?
Habe dazu nichts im Gesetz o.ä. gefunden, gibt es das eine Rechtsgrundlage ?
man liest häufig, dass KrG den Anspruch auf ALG1 nicht verlängert und mit jedem Tag KrG auch der ALG1-Restanspruch um einen Tag dezimiert wird.
Dann liest man teilweise, dass dies nur für die ersten 6 Wochen der Fall ist, weil ab der 7. Woche KrG-Bezug der ALG1-Anapruch ruht und daher auch
nicht verbraucht werden kann.
Beispiel:
Während ALG1-Bezug 10 Wochen AU mit KrG
Restanspruch ALG1 52 Wochen
Nach meinem Verständnis reduziert sich jetzt der ALG1-Restanspruch wie folgt: 52 Wochen - 6 Wochen = 46 Wochen.
D.h. nach Ablauf der 10 Wochen AU hätte der Betrroffene noch 46 Wochen Restanspruch auf ALG1 und müsste sich erneut bei der AfA melden.
Ist das so korrekt und ?
Habe dazu nichts im Gesetz o.ä. gefunden, gibt es das eine Rechtsgrundlage ?