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wieder (altes) rankengeld beantragen?

Verfasst: 30.11.2021, 13:52
von ralfbl61
Hallo,
bezog bis vor einer Woche Krankengeld(Arbeitgeber hatte schon lange gekündigt gehabt), wurde dann gesundgeschrieben und habe mich Arbeitslos gemeldet und einen Minijob angefangen, um mich reinzutasten.

Nun merke ich das ich gesundheitlich doch nicht 100% fit bin.
Kann ich mich erneut krankschreiben und würde das Krankengeld beziehen, welches ich bis letzte Woche bezog? oder ist dieser Anspruch verloren?

Re: wieder (altes) rankengeld beantragen?

Verfasst: 30.11.2021, 14:19
von Czauderna
ralfbl61 hat geschrieben:
30.11.2021, 13:52
Hallo,
bezog bis vor einer Woche Krankengeld(Arbeitgeber hatte schon lange gekündigt gehabt), wurde dann gesundgeschrieben und habe mich Arbeitslos gemeldet und einen Minijob angefangen, um mich reinzutasten.

Nun merke ich das ich gesundheitlich doch nicht 100% fit bin.
Kann ich mich erneut krankschreiben und würde das Krankengeld beziehen, welches ich bis letzte Woche bezog? oder ist dieser Anspruch verloren?
Hallo,
erst einmal ist es entscheidend, ob auch dein Arzt/Ärztin dich überhaupt für arbeitsunfähig hält und dann, wie bist du nach Ende des Krankengeldes krankenversichert diese eine Woche. Ein Minijob löst keinen Krankengeldanspruch aus. Du hast dich arbeitslose gemeldet, bekommst du auch Arbeitslosengeld-1 ?
Wenn nicht, dann hast du keinen Anspruch auf Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Re: wieder (altes) rankengeld beantragen?

Verfasst: 30.11.2021, 15:35
von ralfbl61
Hallo nochmal,
danke für die Antwort.
Also ich habe eigentlich auf meine initiative mir die Endbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen, da ich langsam wieder ins Berufsleben zurückwollte.
Der Arzt riet mir auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

zu 2 ich habe ALG1 beantragt der wohl durchgeht, aber bis jetzt noch nicht beschieden wurde.

zu 3 Heisst das, ich bin gar nicht Krankenversichert? Die Agentur für Arbeit meinte ich würde durch die AfA krankenversichert werden.


lg

Re: wieder (altes) rankengeld beantragen?

Verfasst: 30.11.2021, 16:03
von Czauderna
Hallo,
zu 2 ich habe ALG1 beantragt der wohl durchgeht, aber bis jetzt noch nicht beschieden wurde.

zu 3 Heisst das, ich bin gar nicht Krankenversichert? Die Agentur für Arbeit meinte ich würde durch die AfA krankenversichert werden.


Also, wenn vor Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit das ALG-1 beginnt, dann besteht auch Krankengeldanspruch. Allerdings zahlt erst mal das Arbeitsamt für die Dauer von sechs Wochen das Arbeitslosengeld und dann die Krankenkassen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Krankenversichert wärst du sowieso, entweder als ALG-1 Bezieher über das Arbeitsamt oder eben im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung als Selbstzahler.
Gruss
Czauderna