Beiträge freiwillig Versicherter
Verfasst: 16.11.2021, 16:18
Hallo,
wie ich sehe, muss man als freiwillig Versicherter im Folgejahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen, so dass die GKV
aus dem vorläufigen Bescheid einen endgültigen Bescheid machen kann.
Wie ist das bei schwankenden Einkünften, d.h. wenn man in einigen Monaten unter dem Mindestbeitrag lag, in einigen
darüber, aber z.B. im Schnitt über 12 Monate gerechnet trotzdem noch unter dem Mindestbeitrag liegt ?
Wird nun vom Durchschnitt ausgegangen und der monatliche Beitrag festgesetzt, oder muss man für einen Monat mehr
und für den anderen Monat weniger zahlen ?
Wo kann man das denn nachlesen bzw. wo ist das gesetzlich geregelt ?
wie ich sehe, muss man als freiwillig Versicherter im Folgejahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen, so dass die GKV
aus dem vorläufigen Bescheid einen endgültigen Bescheid machen kann.
Wie ist das bei schwankenden Einkünften, d.h. wenn man in einigen Monaten unter dem Mindestbeitrag lag, in einigen
darüber, aber z.B. im Schnitt über 12 Monate gerechnet trotzdem noch unter dem Mindestbeitrag liegt ?
Wird nun vom Durchschnitt ausgegangen und der monatliche Beitrag festgesetzt, oder muss man für einen Monat mehr
und für den anderen Monat weniger zahlen ?
Wo kann man das denn nachlesen bzw. wo ist das gesetzlich geregelt ?