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Beiträge freiwillig Versicherter

Verfasst: 16.11.2021, 16:18
von GKVfan
Hallo,

wie ich sehe, muss man als freiwillig Versicherter im Folgejahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen, so dass die GKV
aus dem vorläufigen Bescheid einen endgültigen Bescheid machen kann.

Wie ist das bei schwankenden Einkünften, d.h. wenn man in einigen Monaten unter dem Mindestbeitrag lag, in einigen
darüber, aber z.B. im Schnitt über 12 Monate gerechnet trotzdem noch unter dem Mindestbeitrag liegt ?

Wird nun vom Durchschnitt ausgegangen und der monatliche Beitrag festgesetzt, oder muss man für einen Monat mehr
und für den anderen Monat weniger zahlen ?

Wo kann man das denn nachlesen bzw. wo ist das gesetzlich geregelt ?

Re: Beiträge freiwillig Versicherter

Verfasst: 16.11.2021, 17:14
von Czauderna
Hallo,
Einnahmen, die zeitlich nicht fest zugeordnet werden können, wie z.B. Kapitalerträge oder auch Arbeitseinkommen
Selbständigkeit), die werden auf die Kalendermonate des Jahres verteilt, d.h. es kann der Mindestbeitrag dabei herauskommen, es kann aber auch mehr sein, dafür aber auch einheitlich für alle Monate.
Gruss
Czauderna

Re: Beiträge freiwillig Versicherter

Verfasst: 16.11.2021, 19:20
von GKVfan
Czauderna hat geschrieben:
16.11.2021, 17:14
, d.h. es kann der Mindestbeitrag dabei herauskommen, es kann aber auch mehr sein, dafür aber auch einheitlich für alle Monate.
Gruss
Czauderna
Hallo & danke erstmal,

Verstehe ich dich richtig,
kommt als 12-Monatsschnitt ein Betrag unter dem Mindestbeitrag heraus, dann gilt dieser für alle Monate.
kommt als 12-Monatsschnitt ein Betrag über dem Mindestbeitrag heraus, dann gilt dieser für alle Monate.
also wird hier der Durchschnittswert ermittelt.

KAnn man das im SGB irgendwo nachlesen ?

Re: Beiträge freiwillig Versicherter

Verfasst: 16.11.2021, 20:59
von Czauderna
Hallo,
im SGB so konkret nicht, dafür aber hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/kran ... essung.jsp
und ja, du hast richtig verstanden.
Gruss
Czauderna