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Wieder Krankengeld?

Verfasst: 06.11.2021, 11:01
von alegna63
Bin seit April 19 krank geschrieben, habe habe Krankengeld bis zur Aussteuerung bekommen.Sollte dann ja Nahtlosigkeit beantragen, da ja auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt wurde, diese wurde dann abgelehnt und ich bekomme jetzt Alg1, da ich dem Arbeitsamt für 15 Wochenstunden zur Verfügung stehe trotz Krankschreibung. Ich brauche dem Arbeitsamt aktuell keine AU mehr schicken ausser ich habe eine andere Diagnose als die mit der ich krankgeschrieben bin. Habe aber der ganzen Zeit meiner Krankenkasse die AU online zugeschickt. Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe einen anderen Arzt der auch eine andere Diagnose hat als die die auf der AU-Bescheinigung steht, muss ich jetzt die AU auslaufen lassen für ein paar Tage und als gesund geschrieben sein, bevor er eine neue AU ausstellen kann und ich nach 7 Wochen dann wieder Krankengeld bekomme oder kann er gleich eine Erstbescheinigung ausstellen? Es wurden immer Folgebescheinigungen ausgestellt und nun müsste es ja eine Erstbescheinigung sein da es eine total andere Diagnose ist und nichts mit der ersten zu tun hat.

Re: Wieder Krankengeld?

Verfasst: 06.11.2021, 12:00
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe einen anderen Arzt der auch eine andere Diagnose hat als die die auf der AU-Bescheinigung steht, muss ich jetzt die AU auslaufen lassen für ein paar Tage und als gesund geschrieben sein, bevor er eine neue AU ausstellen kann und ich nach 7 Wochen dann wieder Krankengeld bekomme oder kann er gleich eine Erstbescheinigung ausstellen? Es wurden immer Folgebescheinigungen ausgestellt und nun müsste es ja eine Erstbescheinigung sein da es eine total andere Diagnose ist und nichts mit der ersten zu tun hat.
Ich will es mal mit einer grundsätzlichen Antwort versuchen, ob die zu deinem Fall jetzt konkret passt, das musst du entscheiden.
Wenn während einer laufenden, attestierten Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose A eine weitere Erkrankung mit der Diagnose B hinzutritt, dann gilt die Arbeitsunfähigkeit als zusammenhängend, ändert demnach nichts an der Dauer der Leistung wegen Diagnose A.
Nur, wenn nachweislich Diagnose A keine Arbeitsunfähigkeit mehr begründet, gilt für die Beurteilung des Krankengeldanspruchs die Diagnose B für sich alleine. Insofern wäre eine "Endemeldung" für Diagnose A und eine Erstmeldung für Diagnose B schon hilfreich und noch hilfreicher wäre, wenn tatsächlich zwischen Ende von A und Beginn von B etwas Zeit liegen würde. Allerdings liegt dies nicht in der Macht des Patienten bzw. der Patientin, denn ob und wann eine Arbeitsunfähigkeit beginnt, entscheidet der behandelnde Arzt/Ärztin, nicht die Patienten und auch, ob wegen einer bestimmten Diagnose keine Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert werden kann, entscheidet der Arzt/Ärztin.
Theoretisch wäre dein Gedankengang schon okay, ob das auch praktisch so sein wird - siehe oben.
Gruss
Czauderna

Re: Wieder Krankengeld?

Verfasst: 06.11.2021, 15:42
von alegna63
Ich bin bis zum 23.11. mit Diagnose A krankgeschrieben, das heißt das der Doktor dann eine Endbescheinigung ausstellen muss( ich nehme an das das Datum egal ist,z.b.24.11.) und dann ab dem 1.12.(z.b.) er eine Erstbescheinigung mit der neuen Diagnose B ausstellen kann? Ist es so richtig? Denn ich sage mal ein Psychologe hat andere Gebiete als ein Orthopäde. Und da ich ja dem Arbeitsamt arbeitssuchend mit 15 Wochenstunden zur Verfügung stehe würde mir ja wieder Krankengeld zustehen, richtig?

Re: Wieder Krankengeld?

Verfasst: 06.11.2021, 16:09
von Czauderna
alegna63 hat geschrieben:
06.11.2021, 15:42
Ich bin bis zum 23.11. mit Diagnose A krankgeschrieben, das heißt das der Doktor dann eine Endbescheinigung ausstellen muss( ich nehme an das das Datum egal ist,z.b.24.11.) und dann ab dem 1.12.(z.b.) er eine Erstbescheinigung mit der neuen Diagnose B ausstellen kann? Ist es so richtig? Denn ich sage mal ein Psychologe hat andere Gebiete als ein Orthopäde. Und da ich ja dem Arbeitsamt arbeitssuchend mit 15 Wochenstunden zur Verfügung stehe würde mir ja wieder Krankengeld zustehen, richtig?
Hallo,
so gesehen, ja - wenn allerdings die Befragung des "neuen" Arztes ergibt, dass die neue Erkrankung infolge der alten Erkrankung aufgetreten ist, dann könnte es schon sein, dass die Kasse da einen Zusammenhang sieht und versucht, das Krankengeld zu verweigern. Aber ich bin kein Mediziner.
Gruss
Czauderna

Re: Wieder Krankengeld?

Verfasst: 10.11.2021, 08:13
von alegna63
Kann ich mich eigentlich auch vor dem 23.11. wieder gesund schreiben lassen von meinem Hausarzt, oder muss ich bis zum 23.11. warten?LG

Re: Wieder Krankengeld?

Verfasst: 10.11.2021, 11:24
von Czauderna
alegna63 hat geschrieben:
10.11.2021, 08:13
Kann ich mich eigentlich auch vor dem 23.11. wieder gesund schreiben lassen von meinem Hausarzt, oder muss ich bis zum 23.11. warten?LG
Hallo,
das Datum, welches auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht, liegt immer in der Zukunft und ist nicht verbindlich, d.h. es ist voraussichtlich und kann sich nach hinten, also weiter, aber auch nach vorne, also früher verlagern.
Gruß
Czauderna