Bezug von Krankengeld und Inlands-Urlaub
Verfasst: 08.10.2021, 22:50
Wenn ich mich wegen einer chronischen Erkrankung im Krankengeld befinde, kann ich dann trotzdem einen 2-Wochen Inlandsurlaub antreten?
Im Forum habe ich diesen 3 Jahre alten Beitrag gefunden, da gings um Auslandsurlaub.
.. grundsätzlich gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (Urlaub) nach Eintritt der AU, dass du zuvor deine Krankenkasse um Zustimmung fragen musst. Dies ist in § 16 Abs. 4 SGB V geregelt. Bei Inlandsurlauben gilt diese Regelung nicht, dies aber nur am Rande.
Nach dieser besagten Vorschrift, hat deine Krankenkasse nun im sogenannten pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen, ob sie dir für die Dauer deines Urlaubes das Krankengeld weiterzahlt. Endlich gibt es zu diesem Thema auch eine (versichertenfreundliche) BSG-Rechtsprechung vom 4. Juni 2019 (B 3 KR 23/18 R) bzw. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... _18_R.html.
Kurz gesagt: Die Ermessensausübung der Krankenkasse wird auf "Null reduziert", wenn die Krankenkasse am Fortbestand deiner AU (für den Reisezeitraum) keine Zweifel hat und du für den Reisezeitraum eine AU-Bescheinigung vorgelegt hast ..
Was muss ich beachten?
Brauche ich Kasse bei einem Inlandsurlaub gar nicht zu fragen?
LG
Uwe
Im Forum habe ich diesen 3 Jahre alten Beitrag gefunden, da gings um Auslandsurlaub.
.. grundsätzlich gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (Urlaub) nach Eintritt der AU, dass du zuvor deine Krankenkasse um Zustimmung fragen musst. Dies ist in § 16 Abs. 4 SGB V geregelt. Bei Inlandsurlauben gilt diese Regelung nicht, dies aber nur am Rande.
Nach dieser besagten Vorschrift, hat deine Krankenkasse nun im sogenannten pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen, ob sie dir für die Dauer deines Urlaubes das Krankengeld weiterzahlt. Endlich gibt es zu diesem Thema auch eine (versichertenfreundliche) BSG-Rechtsprechung vom 4. Juni 2019 (B 3 KR 23/18 R) bzw. https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... _18_R.html.
Kurz gesagt: Die Ermessensausübung der Krankenkasse wird auf "Null reduziert", wenn die Krankenkasse am Fortbestand deiner AU (für den Reisezeitraum) keine Zweifel hat und du für den Reisezeitraum eine AU-Bescheinigung vorgelegt hast ..
Was muss ich beachten?
Brauche ich Kasse bei einem Inlandsurlaub gar nicht zu fragen?
LG
Uwe