Hallo,
stehe zur Zeit im Krankengeldbezug. MDK stellte erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähig fest.
Nun drängt die KK schon nach einer Woche der Feststellung durch MDK extrem heftig auf Stellung eines Antrages auf medizinische Reha.
Ich werde mit Anfragen und telefonischen Belästigungen immer wieder "gebeten" den Antrag ( der schon vorab von der KK ausgefüllt ist !! ) einzureichen...selbst Hausbesuche wurden angeboten.....ein Witz.
OK...nun ist die Stellung des Antrages im Rahmen der Feststellung durch den MDK nach §51 SGB V ein "normales" Verfahren...
Auch ist mir bekannt, das ich 10 Wochen Zeit habe diesen Antrag zu stellen.
Und das die KK mich schnellstmöglich aus dem Krankengeldbezug haben will ist mir auch irgendwie klar....erscheint bei dieser vorgehensweise recht offensichtlich.
Da ich mich aber gesundheitlich nicht in der Lage fühle und mich auch nicht damit "anfreunden" kann aus meiner gewohnten Umgebung "rausgerissen" zu werden habe ich einfach Angst diesen Antrag zu stellen...auch wenn ich weiß ich werde nicht drum rumkommen.
Meine Angst begründet sich auch noch damit, das die KK so einen großen Druck ausübt und dafür sorgen will das ich schnellstmöglich in Reha komme...wohl auch noch dieses Jahr...und daran würde ich zu grunde gehen...
Und nun...ja...endlich...meine Fragen :
Wie kann ich diesen Antrag möglichst noch weiter rauszögern?
Kann die KK mir ein versagen der Mitwirkungspflicht unterstellen, wenn ich nicht, wie von der KK gefordert, den Antrag jetzt schnellstmöglich stelle, obwohl laut Gesetz eine 10 Wochen Frist besteht?
Krankenkasse macht Druck wegen Reha-Antrag
Moderator: Czauderna
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Wieso unnötig hinauszögern? Der MDK hat festgestellt, dass deine Erwerbsfähigkeit derart gemindert ist, dass eine Reha angezeigt ist. Es sollte auch in deinem Interesse sein schnellstmöglich wieder auf die Beine zu kommen.
Deine Befürchtung noch dieses Jahr eine Reha antreten zu müssen kann ich dir nehmen. Bis der RV-Träger über den Antrag entschieden hat ist schon fast Januar. Du kannst dich dann noch darauf einstellen ein paar Wochen auf einen Aufnahmetermin zu warten, so dass du bestenfalls Mitte/Ende Januar die Reha antreten kannst. Es ist also völlig kontraproduktiv die Antragstellung unnötig zu verzögern.
Dennoch bist du nicht verpflichtet die Reha innerhalb der 10-Wochen-Frist zu beantragen. Die Kasse darf dir das Krankengeld nicht versagen. An deiner Stelle würde ich aber trotzdem sofort handeln, auch wenn der Gesetzgeber dir diese völlig absurde Frist einräumt.
Deine Befürchtung noch dieses Jahr eine Reha antreten zu müssen kann ich dir nehmen. Bis der RV-Träger über den Antrag entschieden hat ist schon fast Januar. Du kannst dich dann noch darauf einstellen ein paar Wochen auf einen Aufnahmetermin zu warten, so dass du bestenfalls Mitte/Ende Januar die Reha antreten kannst. Es ist also völlig kontraproduktiv die Antragstellung unnötig zu verzögern.
Dennoch bist du nicht verpflichtet die Reha innerhalb der 10-Wochen-Frist zu beantragen. Die Kasse darf dir das Krankengeld nicht versagen. An deiner Stelle würde ich aber trotzdem sofort handeln, auch wenn der Gesetzgeber dir diese völlig absurde Frist einräumt.