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Freiwillige Versicherung in der GKV
Verfasst: 30.09.2021, 21:42
von GKVfan
Hallo,
es ist ja möglich, sich in der GKV freiwillig zu versichern, auch wenn man bspw. nicht erwerbstätig ist.
Zur Berechnung des Beitrags wird ja ein fiktives Einkomen angenommen (z.B. Mindestbeitragsbemessungsgrunze, derzeit um die 1100,- €).
Soweit ich weiß, ist hier jedoch kein Krankentagegeld mitversichert, so wie dies bei einem Angestellten üblicherweise der Fall ist.
Frage:
Kann man in solche einem Falle auch Krankentagegeld in der GKV mitversichern ?
Falls nein, gibt es für diesen Fall die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen ?
Re: Freiwillige Versicherung in der GKV
Verfasst: 30.09.2021, 21:47
von Czauderna
GKVfan hat geschrieben: ↑30.09.2021, 21:42
Hallo,
es ist ja möglich, sich in der GKV freiwillig zu versichern, auch wenn man bspw. nicht erwerbstätig ist.
Zur Berechnung des Beitrags wird ja ein fiktives Einkomen angenommen (z.B. Mindestbeitragsbemessungsgrunze, derzeit um die 1100,- €).
Soweit ich weiß, ist hier jedoch kein Krankentagegeld mitversichert, so wie dies bei einem Angestellten üblicherweise der Fall ist.
Frage:
Kann man in solche einem Falle auch Krankentagegeld in der GKV mitversichern ?
Falls nein, gibt es für diesen Fall die Möglichkeit eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen ?
Hallo,
nein, in der GKV geht das nicht. Bei der PKV kann ich es nicht sagen, glaube aber, dass es da auch nicht geht, weil auch in der PKV meines Wissens nach das Krankentagegeld als Verdienst/Einkommenausfall gesehen wird und so, wie es hier geschildert wurde, ist das nicht der Fall.
Gruss
Czauderna
Re: Freiwillige Versicherung in der GKV
Verfasst: 01.10.2021, 08:58
von GKVfan
Hallo,
da hier ein fiktives Einkomen zugrundegelegt wird, war die Überlegung, ob nicht auch ein fiktiver Ausfall dieses Einkommens im Krankheitsfall in Frage käme.
Re: Freiwillige Versicherung in der GKV
Verfasst: 07.10.2021, 19:51
von vikingz
Hallo,
um die Frage klar zu beantworten, wenn ich sowieso schon im Forum bin:
Man kann keinen fiktiven Einkommensausfall versichern.
Es gibt zwar einen fiktiven Mindestbeitrag, aber die Kasse leistet ja nicht nur Krankengeld. Der Beitrag wird vom fiktiven Mindesteinkommen berechnet, das Krankengeld aber vom tatsächlichen Einkommensverlust.
Wenn im Krankheitsfall der Einkommensverlust bei Null liegt, dann bekommt man auch Null Krankengeld. Das gilt sogar dann, wenn man den Anspruch auf Krankengeld extra versichert.