Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr.7 bei Arbeit in der WfbM
Verfasst: 30.09.2021, 12:21
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier im Sozialamt Herten folgenden Sachverhalt:
Der Hilfeempfänger arbeitet im Arbeitsbereich eine WfbM ist also durch den Arbeitgeber pflichtversichert. Seit ca. 2 Monate geht er nicht mehr zur Arbeit. Er ist nicht krank sondern hat keine Lust zur Arbeit. Der Arbeitgeber hat ihn nun bei der Krankenkasse abgemeldet.
Aufgrund unserer Anfrage bei der Werkstatt wurde erklärt, dass der HE weiter beschäftigt ist aber man der Krankenkasse nach einem Monat mitteilen muss das er kein Einkommen erzielt hat. Von daher wäre er bei der Krankenkasse abgemeldet. Sollte er wieder zur Arbeit erscheinen würde er wieder pflichtversichert.
Zur Folge hat dies nun das die Krankenkasse dem HE einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft zugesandt hat.
Meine Frage ist ob dies gängige Praxis ist und ob bei Nichterscheinen der Arbeitgeber nach einem Monat der Krankenkasse eine Meldung machen muss?
Über eine Mitteilung würde ich mich freuen.
Mit frerundlichen Grüßen
Wolfgang Herrmann
wir haben hier im Sozialamt Herten folgenden Sachverhalt:
Der Hilfeempfänger arbeitet im Arbeitsbereich eine WfbM ist also durch den Arbeitgeber pflichtversichert. Seit ca. 2 Monate geht er nicht mehr zur Arbeit. Er ist nicht krank sondern hat keine Lust zur Arbeit. Der Arbeitgeber hat ihn nun bei der Krankenkasse abgemeldet.
Aufgrund unserer Anfrage bei der Werkstatt wurde erklärt, dass der HE weiter beschäftigt ist aber man der Krankenkasse nach einem Monat mitteilen muss das er kein Einkommen erzielt hat. Von daher wäre er bei der Krankenkasse abgemeldet. Sollte er wieder zur Arbeit erscheinen würde er wieder pflichtversichert.
Zur Folge hat dies nun das die Krankenkasse dem HE einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft zugesandt hat.
Meine Frage ist ob dies gängige Praxis ist und ob bei Nichterscheinen der Arbeitgeber nach einem Monat der Krankenkasse eine Meldung machen muss?
Über eine Mitteilung würde ich mich freuen.
Mit frerundlichen Grüßen
Wolfgang Herrmann