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Krankengeld
Verfasst: 29.09.2021, 16:39
von Marc
Hallo,
ich habe heute Post von der Krankenkasse erhalten und soll zur Überprüfung zum Bezug von Krankengeld eine Erklärung unterzeichnen.
Bei folgenden Fragen bin ich nicht sicher, was hier anzugeben ist.
-Ich muss versichern, dass ich während der Krankengeldzahlung kein Entgelt bzw. Arbeitseinkommen erziele. Zählt hierzu eine Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dazu? Aus meiner Sicht ist das kein Entgelt. Sehe ich das richtig?
-Es wird gefragt, ob ein Antrag zu einer Kur, Umschulung oder ein Rehaantrag gestellt wurde. Ich habe einen Antrag Aufnahme in eine psychosomatische Klinik gestellt. Die Klinik hat aber soweit ich weis den Status eines Krankenhauses. Daher passt eigentlich keine der genannten Alternativen. Sollte ich das dann frei lassen=
-Ich habe zusätzlich eine Erklärung zur Inanspruchnahme individueller Beratung und Hilfestellung erhalten. Die Unterzeichnung wäre freiwillig und hätte keine Auswirkungen auf den Krankengeldbezug. Sollte ich das Unterschreiben?
Besten Dank vorab.
LG
Re: Krankengeld
Verfasst: 29.09.2021, 16:58
von Czauderna
Hallo,
Marc hat geschrieben: ↑29.09.2021, 16:39
Hallo,
ich habe heute Post von der Krankenkasse erhalten und soll zur Überprüfung zum Bezug von Krankengeld eine Erklärung unterzeichnen.
Bei folgenden Fragen bin ich nicht sicher, was hier anzugeben ist.
-Ich muss versichern, dass ich während der Krankengeldzahlung kein Entgelt bzw. Arbeitseinkommen erziele. Zählt hierzu eine Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dazu? Aus meiner Sicht ist das kein Entgelt. Sehe ich das richtig?
ja, korrekt, weil diese Einnahme keinen Einfluss auf die Krankengeldhöhe hat
-Es wird gefragt, ob ein Antrag zu einer Kur, Umschulung oder ein Rehaantrag gestellt wurde. Ich habe einen Antrag Aufnahme in eine psychosomatische Klinik gestellt. Die Klinik hat aber soweit ich weis den Status eines Krankenhauses. Daher passt eigentlich keine der genannten Alternativen. Sollte ich das dann frei lassen=
ja, würde ich so machen - dein Gedankengang ist korrekt
-Ich habe zusätzlich eine Erklärung zur Inanspruchnahme individueller Beratung und Hilfestellung erhalten. Die Unterzeichnung wäre freiwillig und hätte keine Auswirkungen auf den Krankengeldbezug. Sollte ich das Unterschreiben?
musst du entscheiden, wenn du das unterschriebst, dann erlaubst du der Krankenkasse dich zu kontaktieren, auch per Telefon. Das kann zwar hilfreich sein, kann aber auch lästig werden. Wenn du nicht unterschreibst, dürfte das nicht erfolgen, allerdings wird die Kasse dann auch nur reagieren und auch nur schriftlich korrespondieren, was ggf. auch nicht unbedingt das Wahre ist, besonders bei langwierigen Fällen.
Besten Dank vorab.
LG
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld
Verfasst: 23.10.2021, 09:29
von Marc
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Inzwischen habe ich ein weiteres Schreiben der Krankenkasse erhalten wo u.a. die Höhe des Krankengeldes ausgewiesen wird. Ich würde die Berechnung gerne nachvollziehen können und habe dies mit Rechnern im Internet versucht. Zu meiner Verwunderung kommt bei jedem Rechner etwas anderes heraus als die Krankenkasse ausgewiesen hat. Ist das so kompliziert?? So weit ich weis, bekommt man entweder 70 % vom vorletzten Bruttolohn aber max 90 % vom Netto. Einmalzahlungen wie z.B. das Weihnachtsgeld würden wohl auch berücksichtigt werden.
Die Krankenkasse gibt an, dass sie als Bemessungszeitraum den Monat vor der Kündigung angesetzt hat. Sind dabei feste außertarifliche Zulagen zu berücksichtigen? Wie ist das Weihnachtsgeld zu berücksichtigen? Ist das Weihnachtsgeld vom Vorjahr maßgebend oder das vom Jahr der Kündigung wo ich es ja nur noch anteilig erhalten habe?
Wenn ich es richtig sehe, müsste ich innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen, wenn ich der Meinung bin, dass die Berechnung nicht stimmt?
In dem Schreiben werden auch tägliche Werte für Rentenversicherungs- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgewiesen. In einem Youtube Video habe ich erfahren, dass dies nur die Arbeitgeberbeiträge wären. Muss ich nun noch selbst weitere Beiträge bezahlen und wenn ja, wie müsste ich da vorgehen? Im Moment bin ich ja arbeitslos und bekomme Krankengeld, da die Erkrankung vor der Kündigung begonnen hat.
Besten Dank vorab.
Re: Krankengeld
Verfasst: 23.10.2021, 09:39
von Czauderna
Hallo,
richtig ist, dass der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit als Bemessungszeitraum zur Berechnung des Krankengelds genommen wird, in der Regel demnach der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Richtig ist auch, dass Einmalzahlungen der letzten 12 Monate berücksichtigt werden und dass dadurch bis zu 100% des Nettoentgeltes als Bruttokrankengeld möglich sind.
Von diesem Bruttokrankengeld gehen aber noch ggf. (bei Arbeitnehmern) die Sozialversicherungsbeiträge, also Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ab, Krankenversicherung nicht. Die Arbeitgeberanteile zahlt hier die Krankenkasse.
Um die Berechnung deines Krankengeldes nachvollziehen zu können, müsste man schon die Verdienstbescheinigung deines Arbeitgebers sehen, die er der Krankenkasse übermittel hat. Einfacher wäre es, sich die Berechnung direkt von der Kasse erläutern zu lassen und erst dann ggf. Widerspruch einzulegen.
Die 4-Wochen-Frist gilt nur dann, wenn dem Bescheid über die Krankengeldhöhe eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt oder beigefügt war, in der auf dieser Fristeinhaltung hingewiesen wird. Ansonsten gilt die Frist von 1 Jahr.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld
Verfasst: 23.10.2021, 10:14
von Marc
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung
Am Ende des Schreibens ist tatsächlich eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Demnach müsste ich nun schleunigst nachfragen und spätestens nach Wochen einen Widerspruch einlegen. Wenn ich bis Ablauf der Frist nichts gehört habe, sollte ich wohl vorsorglich widersprechen, oder?
Wenn die Krankenkasse "nur" die Arbeitgeberanteile zu den Sozialbeiträgen (Rente, Arbeitslosigkeit) bezahlt, muss ich jetzt noch aktiv werden um meinen Anteil aus dem überwiesenen Krankengeld zu zahlen?
Re: Krankengeld
Verfasst: 23.10.2021, 10:17
von Marc
Noch zu den Einmahlzahlungen der letzten 12 Monate. Ich abe im November 2020 ein 13. Gehalt bekommen und im September noch Anteilig für 2021. Das ist ja alles im Zeitraum von 12 Monaten. Wie wird dann verfahren. Werden beide Zahlungen dann berücksichtigt oder wenn nur eine, welche?
Re: Krankengeld
Verfasst: 23.10.2021, 10:56
von Czauderna
Marc hat geschrieben: ↑23.10.2021, 10:17
Noch zu den Einmahlzahlungen der letzten 12 Monate. Ich abe im November 2020 ein 13. Gehalt bekommen und im September noch Anteilig für 2021. Das ist ja alles im Zeitraum von 12 Monaten. Wie wird dann verfahren. Werden beide Zahlungen dann berücksichtigt oder wenn nur eine, welche?
Hallo,
entscheidend ist, wann die Arbeitsunfähigkeit begann, denn danach richtet sich auch der Bemessungszeitraum. Wenn die Arbeitsunfähigkeit beispielsweise am 01.10.2021 begann, dann wäre der Bemessungszeitraum der September 2021 und die Einmalzahlungen, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 zu Auszahlung kamen würden berücksichtigt. Es ist schon lange her, dass ich damit aktiv befasst war, sollte das nicht (mehr) stimmen, dann sollte sich ein aktiver Experte/in zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld
Verfasst: 26.10.2021, 07:11
von D-S-E
Hallo,
schreib der Kasse eine Mail, sie sollen dir einen Ausdruck der elektronischen Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers zuschicken. Brauchst keinen Widerspruch machen, das geht unkompliziert und danach kannst du alles nachvollziehen bzw. prüfen.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Krankengeld
Verfasst: 30.10.2021, 16:40
von Marc
Hallo,
ich habe die Informationen erhalten und es wurde keine Einmalzahlung angesetzt, da der Arbeitgeber diese nicht gemeldet hätte.
Auf diesem Forumlar war aber nach Einmalzahlungen im Dezember gefragt worden und das Weihnachstgeld wird üblicherweise im November bezahlt.
Daher hat die Personalabteilung vermutlich auch nichts angegeben. Welcher Zeitraum ist den nun maßgeblich? Wenn es die letzen 12 Monate sind, müsste doch auch die Zahlung im November berücksichtigt werden.
Viele Grüße
Re: Krankengeld
Verfasst: 30.10.2021, 18:29
von Czauderna
Hallo,
hier mal eine ausführliche erläuterung dazu -
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 86698.html
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld
Verfasst: 31.10.2021, 08:36
von D-S-E
Hallo,
Beispiel: AU-Beginn im September 2021.
Krankengeld wird anhand des August 2021 berechnet.
Sonderzahlungen der Monate September 2020 bis August 2021 werden berücksichtigt (aber nur, soweit diese Sonderzahlungen sozialversicherungspflichtig waren).
Viele Grüße
D-S-E