Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt
Verfasst: 24.08.2021, 13:26
Hallo Mitglieder !
Ich bin Rentner und meine Frau ist bei mir familienversichert.
Meine Frau ist Deutsche, aber ihre Eltern leben in Asien.
Ihre Eltern unterhält sie mit ca. 5000 Euro jährlich, was wir auch immer nachweisen und steuerlich vom Finanzamt anerkannt wird.
Sie ist ja auch per Gesetz unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, die sonst kaum Einkommen haben.
2020 hat meine Frau in der Coronazeit an der Börse gehandelt und hat mit Gewinnen und vorhandenem Festgeld zusammen ca. 10000 Euro realisiert.
Normalerweise Zockt sie gar nicht, jetzt auch nicht mehr, aber die Gelegenheit war halt 2020 offenkundig gegeben.
Das war aussergewöhnlich in dem Jahr 2020, normalerweise hat sie nur Zinseinkünfte aus Festgeld das auf den Monat heruntergerechnet ca. 200 Euro sind. So war das 2019 und die ganzen Jahre davor und so wird es auch dieses Jahr wieder sein.
Frage:
Falls die Krankenkasse bezüglich 2020 nachfragt, können wir dann den Unterhalt für die Eltern in Asien von ihrem Einkommen abziehen, so wie in der Steuererklärung, dem Bescheid 2020 geschehen ?
Nämlich dann wäre sie für 2020 wieder unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung.
Vielen Dank für die Auskunft !
Ich bin Rentner und meine Frau ist bei mir familienversichert.
Meine Frau ist Deutsche, aber ihre Eltern leben in Asien.
Ihre Eltern unterhält sie mit ca. 5000 Euro jährlich, was wir auch immer nachweisen und steuerlich vom Finanzamt anerkannt wird.
Sie ist ja auch per Gesetz unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, die sonst kaum Einkommen haben.
2020 hat meine Frau in der Coronazeit an der Börse gehandelt und hat mit Gewinnen und vorhandenem Festgeld zusammen ca. 10000 Euro realisiert.
Normalerweise Zockt sie gar nicht, jetzt auch nicht mehr, aber die Gelegenheit war halt 2020 offenkundig gegeben.
Das war aussergewöhnlich in dem Jahr 2020, normalerweise hat sie nur Zinseinkünfte aus Festgeld das auf den Monat heruntergerechnet ca. 200 Euro sind. So war das 2019 und die ganzen Jahre davor und so wird es auch dieses Jahr wieder sein.
Frage:
Falls die Krankenkasse bezüglich 2020 nachfragt, können wir dann den Unterhalt für die Eltern in Asien von ihrem Einkommen abziehen, so wie in der Steuererklärung, dem Bescheid 2020 geschehen ?
Nämlich dann wäre sie für 2020 wieder unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung.
Vielen Dank für die Auskunft !