Beiträge bei nebenberuflicher Selbständigkeit
Verfasst: 22.08.2021, 09:21
Liebe Forum-User,
ich habe eine Frage, die ich hier einstellen wollte, bevor ich mit der KK eventuell noch einmal rede:
Und zwar bin ich EM-Renter und seit Ende 2018 nebenberuflich selbständig mit einem kleinen Verdienst (Nachhilfe).
Ich habe dieses vor ein paar Wochen meiner KV nachgemeldet, da mir nicht klar war, dass ich hierauf zusätzlich Beiträge entrichten muss und dass ich als selbständig gelte. Jetzt habe ich ein Schreiben von der KK bekommen: in dem einen Jahr muss ich gar keine Beiträge entrichten, da mein monatliches Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt. In dem anderen Jahr wurde das jährliche Einkommen ohne Abzug des Freibetrages genommen und ich meine, es wurde der allgemeine Beitragssatz dann zugrunde gelegt bei der Berechnung der Beiträge und nicht der ermässigte Beitragssatz (steht in dem Brief leider nicht drin). Hier bin ich mir aber nicht sicher, da ich nicht genau weiß, wie hoch der Beitragssatz mit Zusatzbeitrag in dem Jahr 2019 war- kann man das irgendwo noch herausfinden? Ist es richtig, dass bei Überschreiten des Freibetrages dieser dann nicht abgezogen wird?
Dann habe ich noch eine Frage: ich habe mit der Nebenbeschäftigung im Jahr 2018 ( September) begonnen und meine 1. Abrechnung im November bei der Kommune eingereicht, das Geld allerdings erst Ende Januar 2019 erhalten. Dadurch wird das Einkommen im Jahr 2019 hoch und im Jahr 2018 habe ich keinen Nebenverdienst. Bei der Steuer gilt ja das Zuflussprinzip, so haben mir das alle, die ich gefragt habe, gesagt. Ob es sich lohnt, bei der Krankenkasse hier noch einmal nachzufragen, ob sie den Verdienst, den ich im November abrechnen wollte für September und Oktober, mit in dem Jahr 2018 berücksichtigt? Ich habe Kopien von meinen Abrechnungen und könnte dies belegen und die Abrechungsstelle der Kommune hat mir telefonisch bestätigt, dass es damals zu Verzögerungen bei der Auszahlung gekommen ist, schriftlich habe ich das allerdings nicht.
An sich finde ich alles sehr fair, was dei KK gemacht hat, da ich aber ggf. den Verdienst noch weiter haben werde, wäre mir das mit dem Beitragssatz schon wichtig zu wissen, ob der ermässigte oder der allgemeine genommen wird und ausserdem, ob es sich aus eurer Sicht lohnt, wegen des Übergangs 2018/2019 bei der KK nochmal nachzuhaken, ob sie das eine Geld dem Jahr 2018 zuordnen was beim Finanzamt ja anders gehandhabt wird.
ich habe eine Frage, die ich hier einstellen wollte, bevor ich mit der KK eventuell noch einmal rede:
Und zwar bin ich EM-Renter und seit Ende 2018 nebenberuflich selbständig mit einem kleinen Verdienst (Nachhilfe).
Ich habe dieses vor ein paar Wochen meiner KV nachgemeldet, da mir nicht klar war, dass ich hierauf zusätzlich Beiträge entrichten muss und dass ich als selbständig gelte. Jetzt habe ich ein Schreiben von der KK bekommen: in dem einen Jahr muss ich gar keine Beiträge entrichten, da mein monatliches Einkommen den Freibetrag nicht übersteigt. In dem anderen Jahr wurde das jährliche Einkommen ohne Abzug des Freibetrages genommen und ich meine, es wurde der allgemeine Beitragssatz dann zugrunde gelegt bei der Berechnung der Beiträge und nicht der ermässigte Beitragssatz (steht in dem Brief leider nicht drin). Hier bin ich mir aber nicht sicher, da ich nicht genau weiß, wie hoch der Beitragssatz mit Zusatzbeitrag in dem Jahr 2019 war- kann man das irgendwo noch herausfinden? Ist es richtig, dass bei Überschreiten des Freibetrages dieser dann nicht abgezogen wird?
Dann habe ich noch eine Frage: ich habe mit der Nebenbeschäftigung im Jahr 2018 ( September) begonnen und meine 1. Abrechnung im November bei der Kommune eingereicht, das Geld allerdings erst Ende Januar 2019 erhalten. Dadurch wird das Einkommen im Jahr 2019 hoch und im Jahr 2018 habe ich keinen Nebenverdienst. Bei der Steuer gilt ja das Zuflussprinzip, so haben mir das alle, die ich gefragt habe, gesagt. Ob es sich lohnt, bei der Krankenkasse hier noch einmal nachzufragen, ob sie den Verdienst, den ich im November abrechnen wollte für September und Oktober, mit in dem Jahr 2018 berücksichtigt? Ich habe Kopien von meinen Abrechnungen und könnte dies belegen und die Abrechungsstelle der Kommune hat mir telefonisch bestätigt, dass es damals zu Verzögerungen bei der Auszahlung gekommen ist, schriftlich habe ich das allerdings nicht.
An sich finde ich alles sehr fair, was dei KK gemacht hat, da ich aber ggf. den Verdienst noch weiter haben werde, wäre mir das mit dem Beitragssatz schon wichtig zu wissen, ob der ermässigte oder der allgemeine genommen wird und ausserdem, ob es sich aus eurer Sicht lohnt, wegen des Übergangs 2018/2019 bei der KK nochmal nachzuhaken, ob sie das eine Geld dem Jahr 2018 zuordnen was beim Finanzamt ja anders gehandhabt wird.