Minijob, Familienvers., Überstunden und ab Nov. Teil des Studiums in der Schweiz
Verfasst: 12.08.2021, 23:44
Hallo liebe Forumexperten, nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder mit einer Frage bei euch, die für mich zu komplex ist, um sie mit ausreichender Sicherheit für eine dann sinnvolle Umsetzung in der Praxis zu beantworten und hoffe daher sehr auf eure Unterstützung und Hilfe. Ich entschuldige mich schon jetzt für den umfangreichen Text und bedanke mich für's Lesen und alle hilfreichen Antworten, aber wir stehen leider auf dem Schlauch. Es geht um Folgendes: Unsere Tochter ist Studentin und derzeit schon seit Jahren über die gesetzliche KV meiner Frau ganz normal familienversichert. Sie arbeitet neben ihrem Medizinstudium als "geringfügig Beschäftigte" in einem Klinikum an ihrem Studienort. Laut Vertrag ist sie tariflich als "pflegerische Aushilfe" mit einer monatlichen Arbeitszeit von nur einer Stunde angestellt. Mehrarbeit ist nach Bedarf im Rahmen des "450-Euro-Gesetzes" möglich und bei vorzeitiger Information auch verpflichtend. Der Arbeitgeber handhabt das dann so, dass Lohn, der aufgrund einer hohen Anzahl an Überstunden, die dazu führen würden, dass mehr als 450€ pro Monat ausgezahlt werden müssten, nicht ausgezahlt wird, sondern die Überstunden für die Folgemonate vorgetragen und dann nach Möglichkeit in die Gehaltgrenze passend ausbezahlt und somit wieder abgetragen werden, sodass so der Minijob-Rahmen für die Steuer- und SV-Freiheit erhalten bleibt. Das klappte so bei unserer Tochter bislang auch schon seit ein paar Jahren. Nun ist es jedoch so, dass der immer jährlich befristete und wieder verlängerte Vertrag normalerweise in diesem Jahr zum 30.9. aufgrund des Studienfortschritts und des anstehenden Praktischen Jahres auf Bitte unserer Tochter auslaufen würde. Aufgrund der mittlerweile angehäuften Überstunden und des nahenden Vertragsendes hat unsere Tochter kürzlich in der Personalabteilung angefragt, wie viele Überstunden aktuell genau zu Buche stehen und wie es hinsichtlich der Auszahlungsmodalitäten bezüglich der 450€-Grenze am Vertragsende aussieht und seitens des Arbeitgebers geplant ist, denn die Überstunden würden aufgrund der Anzahl am Vertragsende im September dazu führen, dass die 450€-Grenze damit einmalig überschritten würde. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die Grenze bisher nie überschritten wurde. Unser Hinweis, dass es doch eine Möglichkeit gäbe, die 450€ innerhalb von 12 Monaten bis zu 3x, aktuell wegen Corona sogar 4x (in der Zeit vom 1.6.-31.10.2021) betragsunabhängig zu überschreiten, wurde von der Personalsachbearbeiterin auch nach ihrer Rücksprache mit ihrem Kollegen und unserem Hinweis auf einen diesbezüglichen Link von der "Minijob-Zentrale" abgelehnt, da "der Artikel beschreibt, dass die Überschreitungen unvorhersehbar sein müssen. Eine Auszahlung von über Monate angesammelten Mehrarbeitsstunden ist in diesem Sinne nicht unvorhersehbar. Ebenso kommt das Vertragsende nicht plötzlich oder unvorhersehbar. Somit können die Reststunden nicht sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden." Soweit dazu. Jetzt ergibt sich wahrscheinlich die Möglichkeit, den Vertrag um ein paar Monate zu verlängern, sodass die auszuzahlenden Überstunden auf eine höhere Anzahl an Monaten aufgeteilt und somit innerhalb der 450€-Grenze ohne Abzüge ausgezahlt werden könnten. Da keine weiteren Stunden mehr dazu kommen, würde das passen, wenn der Vertrag bis einschl. Dez. 2021 verlängert werden würde. Und nun ergibt sich das nächste Problem: Unsere Tochter wird im Rahmen ihres sich an das "normale" Medizinstudium vor Ort im Inland anschließende "Praktische Jahr (PJ)" den ersten Teil davon (Tertial) ab Mitte November d.J. in Basel/Schweiz absolvieren und hat für die Zeit dort bis 6.3.2022 auch schon den Vertrag mit der entsprechenden Klinik unterschrieben und wird für die Zeit auch in der Schweiz wohnen. Sie bleibt aber auch für den Teil des Studiums als Studentin an ihrer deutschen Uni eingeschrieben, behält also den Status. Die Schweizer Klinik schreibt in den Unterlagen u.a. "Wir werden einen Schweizerischen Sozialversicherungsausweis für Sie beantragen" und "Die Krankentagegeldversicherung des Arbeitgebers deckt bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Ihren Lohnausfall. Falls Sie in der Schweiz wohnen werden, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich bei einer Krankenkasse (obligatorische private Krankenversicherung) anzumelden. Sie wird allfällige Arzt- und Spitalkosten übernehmen (vorbehältlich Selbstbehalt). Es gibt zahlreiche verschiedene Krankenkassen. Auf dieser Seite können Sie sich informieren: https://www.comparis.ch/krankenkassen." Und zum Thema Unfallversicherung heißt es da: "Sie sind durch den Arbeitgeber sowohl für Betriebs- als auch Nichtbetriebsunfälle in der allgemeinen Abteilung versichert. Sie benötigen nur dann eine private Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse falls Sie sich halbprivat oder privat versichern möchten."
Dann gibt es noch einen Hinweis in den Vertragsunterlagen zum Thema Quellensteuer: "Ausländische Mitarbeitende mit einer Grenzgänger- oder Aufenthaltsbewilligung unterliegen der Quellensteuerpflicht. Um den korrekten Tarif bestimmen zu können, bitten wir Sie, das Ihnen zugesandte Tarifeinstufungsblatt auszufüllen und uns möglichst frühzeitig zurückzusenden. Bitte geben Sie uns Ihre Wohnadresse in der Schweiz oder gegebenenfalls neue Adresse im Ausland frühzeitig bekannt."
Die Fragen, die sich nun für uns aus dem Ganzen ergeben und die mir im Moment einfallen, weitere könnten folgen
1) Könnte unsere Tochter ohne Weiteres den Vertrag in Deutschland wie oben beschrieben bis einschl. Dez. 2021 verlängern, um so die 450€-Grenze für die Auszahlung der kompletten Überstunden einzuhalten, obwohl sie ab Mitte November wie ebenfalls beschrieben bereits in Basel angestellt ist und falls ja, welche Auswirkungen hätte das auf die Familienversicherung in Deutschland bzw. hätte das auch Auswirkungen auf das Dienstverhältnis mit der Schweiz hinsichtlich Versicherung und Steuer/Quellensteuer? Eigentlich ist sie ja nach meinem Verständnis ab 15. November 2021 in der Schweiz sozialversichert, wenn ich die entsprechenden Passagen im Vertrag, die ich oben auch angegeben habe, richtig verstehe? Könnte sie sich dann für den Zeitraum vom 15.11.2021 - 6.3.2022 bei ihrer deutschen Krankenkasse (Familienversicherung) abmelden und ab 7.3.2022 wieder anmelden? In der Schweiz erhält sie einen mtl. Lohn von ca. 1500 sfr. Das wäre ohnehin zu viel für eine weiterhin bestehende Familienmitgliedschaft in D. Aber kann man sich aus D abmelden, wenn noch Lohn aus einem Minijob in D fließt, der aber bei Vertrag bis einschl. Dez. 2021 LSt. u. soz.v.frei wäre? Eine Doppelverbeitragung, also sowohl in D als auch in der Schweiz, kann es ja eigentlich auch nicht geben, habe ich mal gelesen?
2) Gibt es andere Lösungsvorschläge, um die Auszahlung der Überstunden weiterhin steuer- und sozialvers.frei zu erhalten?
3) Um dem Problem Deutschland/Schweiz zu entgehen, meint unsere Tochter nun, dass sie den Vertrag nur bis (15.) November 2021 in D verlängern lässt. Rein rechnerisch reicht das aber für die Anzahl der Überstunden nicht und sie käme so spätestens im November über die 450€-Grenze. Dann könnte sie es doch auch einfach bei dem Auslaufen des Vertrages Ende September belassen oder würde das einen Unterschied machen? Der abschließende Betrag wäre natürlich zwar Ende September höher als Mitte Nov., aber wie rechnet dann die dt. Krankenkasse? Würde eine Verlängerung bis Mitte November dann überhaupt Sinn ergeben? Eine einmalige Überschreitung ohne Abzüge hat der dt. AG aber ja wie oben beschrieben leider abgelehnt. Es ist doch richtig, dass dann also mit Abzügen im November zu rechnen ist, oder? Könnte man überhaupt einen einzelnen Monat zweiteilen wie hier erläutert, also die erste Monatshälfte in D, die zweite in der Schweiz oder wie würde sich das verhalten?
4) Ich bin auch unsicher, wie es sich mit der Quellensteuer in der Schweiz hinsichtlich des Tarifeinstufungsblattes verhält. Unsere Tochter hat dort seinerzeit, bevor das Problem mit der Überstundenauszahlung aufkam, angegeben und das Kreuz an der Stelle gemacht, dass sie sonst keiner weiteren Beschäftigung nachgeht. Ich weiß nicht, welche Auswirkungen nun eine Verlängerung des Vertrages in D aus genannten Gründen diesbzgl. hätte. Kann dazu jemand etwas sagen oder einen Tipp geben? Könnte das mit Nachteilen verbunden sein?
In Deutschland dürfte ein drohender Steuerabzug nach meinem Verständnis und meiner Rechnung eigentlich kein Problem darstellen, da unsere Tochter wohl insgesamt im Jahr 2021 unter dem Grundfreibetrag zzgl. Werbungskostenpauschale bleiben würde und somit auf Antrag zumindest die in D gezahlten Steuern zurück bekommen müsste. Aber für die Schweizer Einkünfte inklusive mehr oder weniger Quellensteuer und wie die dann über die dt. Steuererklärung usw. beurteilt wird - keine Ahnung! Und würden umgekehrt die geringen deutschen Einkünfte, die bei Vertragsverlängerung in D bis einschl. Dez. 2021 unter der 450€-Grenze liegen würden zusätzlich in der Schweiz verbeitragt und/oder versteuert, wenn das dem Schweizer Arbeitgeber über dieses Tarifeinstufungsblatt als Änderung gegenüber der ursprünglichen Angabe aufgrund der Vertragsverlängerung in D gemeldet wird?
Fragen über Fragen!! Erst einmal genügend Fakten beschrieben und Fragen gestellt! ICH WÜRDE MICH SEHR ÜBER ANTWORTEN FREUEN!! GROSSEN DANK VORAB!! GRÜSSE!!
Dann gibt es noch einen Hinweis in den Vertragsunterlagen zum Thema Quellensteuer: "Ausländische Mitarbeitende mit einer Grenzgänger- oder Aufenthaltsbewilligung unterliegen der Quellensteuerpflicht. Um den korrekten Tarif bestimmen zu können, bitten wir Sie, das Ihnen zugesandte Tarifeinstufungsblatt auszufüllen und uns möglichst frühzeitig zurückzusenden. Bitte geben Sie uns Ihre Wohnadresse in der Schweiz oder gegebenenfalls neue Adresse im Ausland frühzeitig bekannt."
Die Fragen, die sich nun für uns aus dem Ganzen ergeben und die mir im Moment einfallen, weitere könnten folgen
1) Könnte unsere Tochter ohne Weiteres den Vertrag in Deutschland wie oben beschrieben bis einschl. Dez. 2021 verlängern, um so die 450€-Grenze für die Auszahlung der kompletten Überstunden einzuhalten, obwohl sie ab Mitte November wie ebenfalls beschrieben bereits in Basel angestellt ist und falls ja, welche Auswirkungen hätte das auf die Familienversicherung in Deutschland bzw. hätte das auch Auswirkungen auf das Dienstverhältnis mit der Schweiz hinsichtlich Versicherung und Steuer/Quellensteuer? Eigentlich ist sie ja nach meinem Verständnis ab 15. November 2021 in der Schweiz sozialversichert, wenn ich die entsprechenden Passagen im Vertrag, die ich oben auch angegeben habe, richtig verstehe? Könnte sie sich dann für den Zeitraum vom 15.11.2021 - 6.3.2022 bei ihrer deutschen Krankenkasse (Familienversicherung) abmelden und ab 7.3.2022 wieder anmelden? In der Schweiz erhält sie einen mtl. Lohn von ca. 1500 sfr. Das wäre ohnehin zu viel für eine weiterhin bestehende Familienmitgliedschaft in D. Aber kann man sich aus D abmelden, wenn noch Lohn aus einem Minijob in D fließt, der aber bei Vertrag bis einschl. Dez. 2021 LSt. u. soz.v.frei wäre? Eine Doppelverbeitragung, also sowohl in D als auch in der Schweiz, kann es ja eigentlich auch nicht geben, habe ich mal gelesen?
2) Gibt es andere Lösungsvorschläge, um die Auszahlung der Überstunden weiterhin steuer- und sozialvers.frei zu erhalten?
3) Um dem Problem Deutschland/Schweiz zu entgehen, meint unsere Tochter nun, dass sie den Vertrag nur bis (15.) November 2021 in D verlängern lässt. Rein rechnerisch reicht das aber für die Anzahl der Überstunden nicht und sie käme so spätestens im November über die 450€-Grenze. Dann könnte sie es doch auch einfach bei dem Auslaufen des Vertrages Ende September belassen oder würde das einen Unterschied machen? Der abschließende Betrag wäre natürlich zwar Ende September höher als Mitte Nov., aber wie rechnet dann die dt. Krankenkasse? Würde eine Verlängerung bis Mitte November dann überhaupt Sinn ergeben? Eine einmalige Überschreitung ohne Abzüge hat der dt. AG aber ja wie oben beschrieben leider abgelehnt. Es ist doch richtig, dass dann also mit Abzügen im November zu rechnen ist, oder? Könnte man überhaupt einen einzelnen Monat zweiteilen wie hier erläutert, also die erste Monatshälfte in D, die zweite in der Schweiz oder wie würde sich das verhalten?
4) Ich bin auch unsicher, wie es sich mit der Quellensteuer in der Schweiz hinsichtlich des Tarifeinstufungsblattes verhält. Unsere Tochter hat dort seinerzeit, bevor das Problem mit der Überstundenauszahlung aufkam, angegeben und das Kreuz an der Stelle gemacht, dass sie sonst keiner weiteren Beschäftigung nachgeht. Ich weiß nicht, welche Auswirkungen nun eine Verlängerung des Vertrages in D aus genannten Gründen diesbzgl. hätte. Kann dazu jemand etwas sagen oder einen Tipp geben? Könnte das mit Nachteilen verbunden sein?
In Deutschland dürfte ein drohender Steuerabzug nach meinem Verständnis und meiner Rechnung eigentlich kein Problem darstellen, da unsere Tochter wohl insgesamt im Jahr 2021 unter dem Grundfreibetrag zzgl. Werbungskostenpauschale bleiben würde und somit auf Antrag zumindest die in D gezahlten Steuern zurück bekommen müsste. Aber für die Schweizer Einkünfte inklusive mehr oder weniger Quellensteuer und wie die dann über die dt. Steuererklärung usw. beurteilt wird - keine Ahnung! Und würden umgekehrt die geringen deutschen Einkünfte, die bei Vertragsverlängerung in D bis einschl. Dez. 2021 unter der 450€-Grenze liegen würden zusätzlich in der Schweiz verbeitragt und/oder versteuert, wenn das dem Schweizer Arbeitgeber über dieses Tarifeinstufungsblatt als Änderung gegenüber der ursprünglichen Angabe aufgrund der Vertragsverlängerung in D gemeldet wird?
Fragen über Fragen!! Erst einmal genügend Fakten beschrieben und Fragen gestellt! ICH WÜRDE MICH SEHR ÜBER ANTWORTEN FREUEN!! GROSSEN DANK VORAB!! GRÜSSE!!