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Riesenproblem mit Kostenübernahme der OP

Verfasst: 04.12.2008, 14:57
von kec21
Hallo zusammen,
ich hoffe irgend jemand kann mir helfen oder hat einen Tipp für mich.
Hier mein Problem.
Da meine Firma pleite gemacht hat, habe ich mich aus der Not heraus im Januar 2006 selbsständig gemacht. Ich habe mich daraufhhin bei der IKK,
wo ich seit 1990 versichert bin, freiwillig pflichtversichert. Soweit sogut.
Gegen Ende 2007 konnte ich, weil die Firma eher schlecht als recht lief,meine Beiträge nicht mehr zahlen. Nach dem zweiten Monat bekam ich dann in einem Schreiben mitgeteilt das kein Leistungsanspruch mehr besteht, solange bis alle Rückstände gezahlt sind.
Im Januar 2008 zog ich die Notbremse und meldete mein Gewerbe ab.
Mit der IKK konnte ich eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen. Im Februar 2008 fing ich einen neuen Job an. Mein Chef wollte von meiner Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung haben, die mir die IKK auch ohne weiteres austellte. Von da an wechselte ich also wieder in die GKV.
Meine Ratenzahlungsvereinbarung läuft noch bis mitte nächsten Jahres.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Seit ca. 3 Jahren habe ich es mit einer kranken Schilddrüse zu tun. Ich nahm seit dieser Zeit Medikamente die man höchstens 1- 2 Jahre nehmen sollte. Mein behandelnder Arzt und der Radiologe, bei denen ich die ganze Zeit in Behandlung war, sprich seit ich wieder gesetzlich versichert bin, haben mir dringend geraten diese endlich entfernen zu lassen! Darauf hin habe ich dann einen Termin im Krankenhaus bekommen, und wurde letzte Woche operiert. Jetzt kommt`s; Gestern rief mich die Verwaltung des Krankenhauses an und teilte mir mit das ich nicht versichert wäre und die Krankenkasse nicht zahlen würde. Ich fiel aus allen Wolken. Ich telefonierte sofort mit der IKK,aber irgendwie komme ich nicht weiter. Ich wurde 6-7 mal Verbunden. Der Tenor war halt, solange ich meine Rückstände aus der Zeit der freiwilligen Pflichtversicherung nicht komplett gezahlt habe würden die Leistungen ruhen. Sie wurden nur zahlen wenn es ein akuter Notfall gewesen wäre, und das war es aus Ihrer Sicht nicht.
Ich bin das ganze Jahr über zum Arzt gegangen weil ich davon ausging das ich durch meine Beschäftigung und Gesetz.Versichert,auch Versicherungsschutz habe. Ich habe heute mit meinem Arzt gesprochen, und er sagte mir das alle Arztrechnungen anstandslos gezahlt worden sind. Wie kann das sein wenn ich angeblich nicht versichert bin und es auch keine Notfälle waren. Desweiteren sagte er mir, er Attestiert mir das die OP zwingend notwendig gewesen sei, weil die Medikamente abgesetzt werden müßten, noch weiteres wachsen der Schilddrüse, gefahr von Bösartigkeit der Knoten.
Es wäre super wenn mir eine helfen könnte, und ob ich eine Chance habe, das die Kasse diese Kosten übernimmt.

P.S:
Ein Mitarbeiter sagte mir, selbst wenn ich morgen den kompletten Rückstand zahlen würde hätte ich sofort wieder Leistungsanspruch, aber sie würden auch dann nicht die Kosten rückwirkend übernehmen. Ist das rechtens??

Vielen Dank schon mal im vorraus
Mfg kec21

Ruhen der Leistung

Verfasst: 04.12.2008, 19:13
von KKbine
Hallo!

Ich fürchte, du hast wirklich ein Riesenproblem. :oops:

Seitdem das Gesetz zwecks Versicherungspflicht für alle eingeführt wurde, wurden auch seitens des Gesetzgeber entsprechende Regelungen eingeführt, die die Krankenkasse hinsichtlich ihrer Ausgabenseite schützen, wenn Beiträge nicht gezahlt werden.

Diese Regelung findest du im § 16 Abs. 3 a SGB V
Hier heißt es:

"(3a) 1Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. 2Satz 1 gilt entsprechend für Versicherte dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden.

Wie du schreibst, hat die Krankenkasse dir auch mitgeteilt, dass kein Leistungsanspruch mehr besteht. Üblicherweise wird auch die Krankenversicherungskarte zurückgefordert. Vermutlich hast du das überlesen. In den Fällen, wo eine Akutbehandlung notwendig wird, rechnet der Arzt diese AKUTbehandlung über einen gesonderten Behandlungsschein ab.

Da du eine gültige Versicherungskarte beim Arzt abgegeben hast, kann sich der Arzt auf Vertrauensschutz berufen, sprich: Er bekommt seine Leistung vergütet, da er ja nicht wissen konnte, dass deine Ansprüche ruhen.

Es ist aber durchaus möglich, dass sich die Krankenkasse auch noch wegen dieser Behandlungskosten mit dir in Verbindung setzt. Die Quartalsabrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung werden teilweise mit erheblicher Verzögerung erst an die Krankenkasse übermittelt
( hängt mit der Abrechnung und natürlich Datenmenge zusammen). Das Ruhen endet tatsächlich erst,wenn alle Rückstände beglichen werden, selbst wenn jetzt aufgrund deines Arbeitgebers die aktuellen Beiträge pünktlich gezahlt werden. Sorry, so ist die Rechtslage und wenn die IKK dich informiert hat, ist sie leider auf der sicheren Seite.

Ich würde aber trotzdem nochmal das Gespräch suchen mit dem Hinweis, dass die Ratenzahlungsvereinbarung immer von dir eingehalten wurde.
Schlimmstenfalls mit Kündigung drohen, manchmal hilft das was!

Ich drück dir die Dauemen!

LG, KKbine

Verfasst: 06.12.2008, 00:02
von ratte1
Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe, besteht zur Zeit der Versicherungsschutz auf Grund der Beschäftigung und nicht mehr als sonst Nichtversicherter.

In einem solchen Fall besteht auch bei Schulden aus der vorherigen Versicherung wieder der komplette Versicherungsschutz und ist nicht beschränkt auf eine Notfallbehandlung.

Freundliche Grße

ratte1

Verfasst: 06.12.2008, 23:23
von kec21
Danke für die Antworten.

Ja ich war freiwillig Pflichtversichert. Seit meiner Gewerbeabmeldung und meiner anschließenden Beschäftigung bei meinem jetzigem arbeitgeber bin ich ja auch wieder gesetzlich versichert. Ich habe mich mit einem Bekannten der in der Karankenkessenbranche tätig ist unterhalten, er meinte das wäre ja wohl ein Witz. Er meinte halt das die freiwillige Geschichte geschlossen wird bei der Aufgabe meines Gewerbes, und bei Anmeldung bei der Kasse durch meien Chef der Status wieder wechselt auf gesetzlich versichert. Es wären halt zwei verschiedene Paar Schuhe und es wäre auch egal wenn aus der anderen Versicherung noch Raten zu zahlen sind.

Danke nochmal und hättte gern noch weitere Meinungen.
Mfg Kec21

Verfasst: 06.12.2008, 23:32
von ratte1
kec21 hat geschrieben:..und hättte gern noch weitere Meinungen.
Mfg Kec21
Wofür? Auch noch mehr Meinungen werden Ihnen nicht weiterhelfen, sondern nur die Auseinandersetzung mit den Mitarbeitern Ihrer KK, nötigenfalls im Widerspruchsverfahren.

Freundliche Grüße

ratte1

Verfasst: 10.12.2008, 15:15
von Czauderna
Hallo,
solange aufgrund einer freiwilligen Versicherungm, also Zahlungspflicht durch Mitglied selbst eine Leistungseinschränkung nur auf Notfälle vorgenommen wurde gilt diese Einschränkung solange bis der gesamte Rückstand beglichen ist.
Wenn aber eine Pflichtversicherung eintritt und die Beitragszahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt besteht spätestans ab Beginn der Pflichtversicherung wieder der volle Leistungsanspruch - da würde ich bei der Kasse noch einmal nachhören und ggf. einen rechtsmittelfähigen Bescheid erwirken.
Mit Kündigung drohen bringt da nix - die Schulden bleibe, die Leistungsverweigerung auch und die Kasse hat ein Problem weniger.
Gruss
Czauderna