Krankenkarte und Auslandskrankenschein trotz Externer reiseversicherung nötig?
Verfasst: 26.07.2021, 17:12
Hallo miteinander,
hab eine allgemeine Frage , nehmen wir an man hat eine normal gesetzliche Krankenversicherung z.b. aok.
Wenn man z.b. in die Türkei fliegt die ja nicht Teil der Schengen Staaten ist was muss man machen dass man dort Versicherungsschutz hat?
Reicht der Auslandskrankenschein aus? Wenn man zu.b. Medikamente dort bekommt oder sich verletzt oder behandelten wird , reicht dieser Schein aus ?
Und falls nicht ..für was ist dieser Schein dann gut?
Wie ist es wenn man eine private Reisekrankenversicherung Abschluesst z.b. über Allianz... Und im Urlaub passiert was wir oben erwähnt oder man muss sogar rmafh duetschland transportiert werden oder längere Zeit im Krankenhaus im Urlaubs prrt bleiben, muss man dann die AOK Karte und dden AOK Auslandskrankenschein vorlegen obwohl man eine externe Reisekrankenversicherung hat? Und falls ja hat die externe Reiseversicherung das Recht mit der AOK das zu bereden oder Befunde weiter zu geben?
Und wie ist es wenn man mit externe Reisekrankenversicherung was passiert zahlt diese Reißversicherung sofort die Behandlung oder muss man erst Mal selbst zahlen und wird das dann später erstattet? Weil wenn das Mal 5000 Euro wird das kann ja keiner aus der Tasche Mal zahlen selbst wenn die externe Reisekrankenversicherung das später zurück gibt...
Vele Fragen ...wäre dankbar danke euch ..LG Holger
hab eine allgemeine Frage , nehmen wir an man hat eine normal gesetzliche Krankenversicherung z.b. aok.
Wenn man z.b. in die Türkei fliegt die ja nicht Teil der Schengen Staaten ist was muss man machen dass man dort Versicherungsschutz hat?
Reicht der Auslandskrankenschein aus? Wenn man zu.b. Medikamente dort bekommt oder sich verletzt oder behandelten wird , reicht dieser Schein aus ?
Und falls nicht ..für was ist dieser Schein dann gut?
Wie ist es wenn man eine private Reisekrankenversicherung Abschluesst z.b. über Allianz... Und im Urlaub passiert was wir oben erwähnt oder man muss sogar rmafh duetschland transportiert werden oder längere Zeit im Krankenhaus im Urlaubs prrt bleiben, muss man dann die AOK Karte und dden AOK Auslandskrankenschein vorlegen obwohl man eine externe Reisekrankenversicherung hat? Und falls ja hat die externe Reiseversicherung das Recht mit der AOK das zu bereden oder Befunde weiter zu geben?
Und wie ist es wenn man mit externe Reisekrankenversicherung was passiert zahlt diese Reißversicherung sofort die Behandlung oder muss man erst Mal selbst zahlen und wird das dann später erstattet? Weil wenn das Mal 5000 Euro wird das kann ja keiner aus der Tasche Mal zahlen selbst wenn die externe Reisekrankenversicherung das später zurück gibt...
Vele Fragen ...wäre dankbar danke euch ..LG Holger