Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten
Verfasst: 18.07.2021, 19:45
Guten Abend.
Ich bin GKV versichert, schwerbehindert und habe eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von der DRV zugesprochen bekommen.
Da ich auf eine vom ehemaligen Arbeitgeber voll finanzierte Betriebsrente Anspruch habe, habe ich den Rentenbescheid der zuständigen Abteilung geschickt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass ich trotz Unverfallbarkeitszusage keinen Anspruch auf eine Betriebsrente hätte, sondern nur auf eine einmalige Kapitalauszahlung.
Weil in irgend einer Betriebsvereinbarung von irgendwann einmal beschlossen wurde, dass das so sein soll, wenn jemand einen Bescheid einer Erwerbsgemindertenrente vorlegt.
Eine Vereinbarung, die ich nie zuvor zu Gesicht bekommen habe, in den Hochglanzprospekten nie eine Erwähnung fand und die mir mit dem Schreiben mitgeschickt wurde.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, zumal mir früher einmal schriftlich vom Arbeitgeber zugesichert wurde, dass ich Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen hätte.
Ich habe mit der Betriebsrente fest gerechnet und jetzt das.
Mit dem Gesamtbetriebsrat versuche ich gerade schriftlich Kontakt aufzunehmen um das zu klären, was natürlich seine Zeit dauern wird, wenn ich überhaupt von dort jemanls eine Antwort bekomme.
Ich beabsichtige auch einen Anwalt zu kontaktieren, ob so ein Vorgehen überhaupt mit dem Betriebsrentengesetz konform geht.
Zur Not bin ich auch bereit zu klagen, ich werde meine monatliche Betriebsrente nicht so einfach aufgeben.
Wenn alle Stricke reißen und ich keine monatliche Rente erwirken kann und es zur vollen Auszahlung kommt, dann muß ich den vollen Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die GKV zahlen.
Das sind bei mir dann nach dem neuen Freibetrag noch ca. 11000 Euro.
Nun meine Frage:
1) Ich habe im Internet gelesen, dass das von der GKV auf 10 Jahre als monatliche von mir zu entrichtende Zahlung gestreckt wird. Stimmt das ?
2) Meine Frau hat ihre Heimat im aussereuropäischen Ausland, wir haben vereinbart, dass wir in ein Paar Jahren für mehrere Jahre dort leben werden, Wie sieht es in der Zeit mit den Beiträgen aus, wenn wir nicht in Deutschland GKV versichert sind, muss ich dann in dem Zeitraum nicht zahlen ?
Muß ich dann nach Rückkehr nach Deutschland und wieder Anmeldung bei der alten GKV die Zeit der unterbrochenen Zahlungen nachholen oder ist das dann erledigt ?
3) Kann man den GKV-Beitrag für die 10 Jahre im Zuflußjahr voll auf einmal bezahlen ? Im Internet habe ich was von maximal für 3 Jahre gelesen, was machen GKVen zulassen sollen.
Ich bin GKV versichert, schwerbehindert und habe eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von der DRV zugesprochen bekommen.
Da ich auf eine vom ehemaligen Arbeitgeber voll finanzierte Betriebsrente Anspruch habe, habe ich den Rentenbescheid der zuständigen Abteilung geschickt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass ich trotz Unverfallbarkeitszusage keinen Anspruch auf eine Betriebsrente hätte, sondern nur auf eine einmalige Kapitalauszahlung.
Weil in irgend einer Betriebsvereinbarung von irgendwann einmal beschlossen wurde, dass das so sein soll, wenn jemand einen Bescheid einer Erwerbsgemindertenrente vorlegt.
Eine Vereinbarung, die ich nie zuvor zu Gesicht bekommen habe, in den Hochglanzprospekten nie eine Erwähnung fand und die mir mit dem Schreiben mitgeschickt wurde.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, zumal mir früher einmal schriftlich vom Arbeitgeber zugesichert wurde, dass ich Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen hätte.
Ich habe mit der Betriebsrente fest gerechnet und jetzt das.
Mit dem Gesamtbetriebsrat versuche ich gerade schriftlich Kontakt aufzunehmen um das zu klären, was natürlich seine Zeit dauern wird, wenn ich überhaupt von dort jemanls eine Antwort bekomme.
Ich beabsichtige auch einen Anwalt zu kontaktieren, ob so ein Vorgehen überhaupt mit dem Betriebsrentengesetz konform geht.
Zur Not bin ich auch bereit zu klagen, ich werde meine monatliche Betriebsrente nicht so einfach aufgeben.
Wenn alle Stricke reißen und ich keine monatliche Rente erwirken kann und es zur vollen Auszahlung kommt, dann muß ich den vollen Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die GKV zahlen.
Das sind bei mir dann nach dem neuen Freibetrag noch ca. 11000 Euro.
Nun meine Frage:
1) Ich habe im Internet gelesen, dass das von der GKV auf 10 Jahre als monatliche von mir zu entrichtende Zahlung gestreckt wird. Stimmt das ?
2) Meine Frau hat ihre Heimat im aussereuropäischen Ausland, wir haben vereinbart, dass wir in ein Paar Jahren für mehrere Jahre dort leben werden, Wie sieht es in der Zeit mit den Beiträgen aus, wenn wir nicht in Deutschland GKV versichert sind, muss ich dann in dem Zeitraum nicht zahlen ?
Muß ich dann nach Rückkehr nach Deutschland und wieder Anmeldung bei der alten GKV die Zeit der unterbrochenen Zahlungen nachholen oder ist das dann erledigt ?
3) Kann man den GKV-Beitrag für die 10 Jahre im Zuflußjahr voll auf einmal bezahlen ? Im Internet habe ich was von maximal für 3 Jahre gelesen, was machen GKVen zulassen sollen.