Triage - neues Totschlagargument für Behandlungsverweigerung?
Verfasst: 15.07.2021, 09:52
Hallo,
nach Unfall mit heftigter Handverletzung und Verdacht auf Bruch scheiterte zunächst an einem Sonntagmorgen die Notaufnahme am nächstgelegenen Krankkenhaus, da der Verunfallte seine Versichertennummer nicht auswendig wusste und die Gesundheitskarte infolge der Handverletzung nicht hervorziehen konnte. Erst nach Intervention des Sicherheitsdienstes erfolgt die Aufnahme bei frostigem Klima.
Die Verletzungen wurden von drei unbeschäftigten, sich gut unterhaltenden Krankenschwestern ohne weitere Patienten nicht einmal angesehen, ein Arzt war nicht zu erreichen. Nach einen halben Stunde erfolgte mit dem Taxi die Weiterfahrt in ein anderes Krankenhaus, wo man sich des Verunfallten sofort und professionell annahm.
Die Beschwerde beim zuständigen Krankenhausträger (gGmbH im Besitz einer Landeshauptstadt) wegen unterlassener Hilfeleistung wurde abgetan mit der Begründing "Triage 3" unter Bezugnahme auf einen ungenannten, nie gesehenen "Chefarzt". Die Krankenhkasse interessiert dies nicht mangels Zuständigkeit. Ein Anwalt riet zur Strafanzeige.
Gibt es hier dazu einschlägige Erfahrungen und Meinungen - insbesondere zu Ferndiagnosen bei beharrlicher Tätigkeitsverweigerung des Hilfspersonals an einer "Notaufnahme"?
nach Unfall mit heftigter Handverletzung und Verdacht auf Bruch scheiterte zunächst an einem Sonntagmorgen die Notaufnahme am nächstgelegenen Krankkenhaus, da der Verunfallte seine Versichertennummer nicht auswendig wusste und die Gesundheitskarte infolge der Handverletzung nicht hervorziehen konnte. Erst nach Intervention des Sicherheitsdienstes erfolgt die Aufnahme bei frostigem Klima.
Die Verletzungen wurden von drei unbeschäftigten, sich gut unterhaltenden Krankenschwestern ohne weitere Patienten nicht einmal angesehen, ein Arzt war nicht zu erreichen. Nach einen halben Stunde erfolgte mit dem Taxi die Weiterfahrt in ein anderes Krankenhaus, wo man sich des Verunfallten sofort und professionell annahm.
Die Beschwerde beim zuständigen Krankenhausträger (gGmbH im Besitz einer Landeshauptstadt) wegen unterlassener Hilfeleistung wurde abgetan mit der Begründing "Triage 3" unter Bezugnahme auf einen ungenannten, nie gesehenen "Chefarzt". Die Krankenhkasse interessiert dies nicht mangels Zuständigkeit. Ein Anwalt riet zur Strafanzeige.
Gibt es hier dazu einschlägige Erfahrungen und Meinungen - insbesondere zu Ferndiagnosen bei beharrlicher Tätigkeitsverweigerung des Hilfspersonals an einer "Notaufnahme"?