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GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 25.06.2021, 19:25
von Martin HB
Meine GKV leistet Krankengeld seit 03/2020.
Eine Reha wurde mir durch die GKV verordnet (MDK hat dies angeraten).
Jetzt erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Für die weitere Bearbeitung des Krankengeldanspruchs wird der Vorversicherer aus dem Jahre 2013 benötigt.
In der GKV, welche aktuell Krankengeld zahlt, bin ich seit Ende 2019 versichert.
Davor war ich von Mitte 2013 bis Ende 2019 privat versichert.
Von 2010 bis Mitte 2013 war ich in einer anderen GKV, die PKV war damals auf Anwartschaft.
Vor 2010 war ich 18 Jahre PKV versichert.
Ich frage nun, weil 2013 ja schon sehr lange her ist, und eine 3 Jahresfrist / Blockfrist ja nicht mehr zum tragen kommt (auch weil ich bis 2019 PKV versichert war), wofür wird jetzt dieses Angabe benötigt?
Ich war 2013 wegen der selben Diagnose wie jetzt auch schon einmal 12 Monate erkrankt.
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 28.06.2021, 17:50
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Die Frage nach dem „warum“ hat die Kasse ja selbst beantwortet - Prüfung des Krankengeldanspruchs.
Meines Wissens nach wird eine Blockfristserie nicht durch eine PKV Versicherung unterbrochen.
2013-2015 und 2016 - 2018 und 2019 - 2021 wäre denkbar.
Gruß
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 28.06.2021, 20:36
von Martin HB
Vielen Dank für Deine Nachricht.
Mich wundert nur, das der KT-Anspruch, welcher seit April 2020 durch die GKV regelmäßig bis jetzt abgerechnet wurde (noch 2,5 Monate bis zum Ende des KT-Anspruches von 78 Wochen), erst jetzt solche Fragen aufkommen. Warum wird so etwas nicht am Anfang geprüft? Damals wollte die GKV nur den direkten Vorversicherer genannt haben (PKV). Kann es jetzt passieren, das das ausgezahlte KT rückwirkend wieder aberkannt wird?
Bei den Blockfristen wäre es folgendermaßen:
12/2019 bis heute GKV versichert (seit 03/2020 durchgehend AU)
04/2013 bis 11/2019 PKV versichert (nur in der PKV AU gewesen)
02/2010 bis 03/2013 GKV versichert (Ende 2011 bis Ende 2012 AU gewesen)
02/1992 bis 01/2020 PKV versichert
Ich denke da kann nix mehr zusammengerechnet werden an Blockfristen, auch wenn es gleiche Diagnosen waren, oder?
Und AU-Zeiten aus der PKV können doch nicht mit der GKV addiert werden, oder?
Viele Grüße, Martin
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 29.06.2021, 20:13
von Czauderna
Hallo,
Nein, Zeiten der AU während einer PKV-Versicherung werden nicht berücksichtigt bei der Berechnung des Krankengeldanspruchs.
Hier scheint es der Kasse ausschließlich um die Berechnung der maßgebenden Blockfrist(en) zu gehen. Was meinen die anderen Experten oder gibt es andere Gründe für die Nachfrage der Kasse ?
Gruß
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 29.06.2021, 22:16
von Martin HB
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht.
Ich sehe aufgrund des langen Zeitraumes der letzten Blockfrist wo ich GKV versichert war (11/2011 -11/2014) keinen logischen Grund mit der aktuellen AU (diese begann 03/2020)....da ich von 04/2013 bis 11/2019 dazwischen auch noch PKV versichert war, noch weniger...
Ist es fehlende Mitwirkungspflicht, wenn ich nichts mit dem aktuellen AU-Vorgang relevante Fragen nicht beantworte?
Irgendwie sehe ich da keinen Sinn drin, in dieser Nachfrage...
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 01.07.2021, 08:45
von Czauderna
Hallo,
Natürlich bleibt es dir unbenommen, nicht auf die Anfrage zu reagieren. Gerade in der Sozialgesetzgebung sehen Betroffene oftmals keinen Sinn, auf ihren Fall bezogen.
Es könnte aber auch sein, dass in deinem Fall es zu deinen Gunsten wäre, wenn sich eine Veränderung der Blockfristen ergeben würde, wird wahrscheinlich nicht so sein, könnte aber.
Gruß
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 01.07.2021, 09:54
von Martin HB
Hallo, vielen Dank für Deinen Beitrag.
Da gebe ich Dir recht, das ich kein Kenner vom SGB im Detail bin.
Zu den Blockfristen (3 Jahre) habe ich nun einiges an Informationen studiert.
Wenn ich damals 11/2011 (GKV versichert) einen Beginn einer Blockfrist hatte, dauert diese bis 11/2014.
Ab 04/2013 bis 11/2019 bin ich PKV versichert.
Die Blockfrist aus 2011 ist somit abgelaufen, richtig?
Ab 12/2019 bin ich GKV versichert, erkranke in 03/2020, ab diesem Termin durchgehend AU (gleiche Diagnose wie 2011).
Die Blockfrist aus 2011 pausiert doch nicht in dem Zeitraum der PKV, oder?
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 02.07.2021, 12:22
von Czauderna
Hallo,
Also, gehen wir von 11-2011 aus.
1. Blockfrist - 11-2011 - 11-2014
2. Blockfrist - 11-2014 - 11-2017
3. Blockfrist - 11-2017 - 11-2020
Demnach würde bei einer GKV-Versicherung mit Krankengeldanspruch und Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung, welche die Blockfrist auslöste im Jahre 2019 geprüft werden , ob bis 11-2020 die vorgegebenen 546 Tage noch verbraucht werden können - wäre das der Fall träte das Leistungsende entsprechend vor Ablauf der laufenden Blockfrist ein. Wäre das nicht der Fall, dann beginnt die nächste Blockfrist ( 11-2020 - 11-2023) mit einem neuen Leistungsanspruch von maximal 546 Tagen.
Dringende Bitte an die aktiven Experten - wenn ich falsch liege, bitte korrigieren.
Gruß
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 02.07.2021, 22:12
von Martin HB
Ich habe jetzt eine Frage dazu.
Die damalige Erkrankung in der früheren GKV war in 11/2011 entstanden (Dauer bis Ende 2012).
Dann AU beendet, und GKV dann beendet zu Ende 03/2013.
Ab 04/2014 PKV versichert.
Die Blockfrist läuft dann wohl weiter, auch wenn ich nicht GKV versichert bin, bis 11/2014.
Ich verstehe jetzt nicht, wofür dann die 2. und 3. Blockfrist in meinem Fall gut sein soll, da ich ja dann PKV versichert war
(bis zu 11/2019). Danach ab 12/2019 wieder GKV versichert.
Die aktuelle AU ist aus 03/2020 entstanden.
Jetzt verstehe ich die ganze Berechnung nicht mehr in Deiner Musterrechnung.
Die Blockfrist aus 11/2011 ist doch 11/2014 abgelaufen, da war ich nicht mehr GKV versichert.
Ab 03/2020 fängst dann eine neue Blockfrist an...
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 03.07.2021, 12:54
von Czauderna
Hallo,
Die Blockfrist aus 11/2011 ist doch 11/2014 abgelaufen, da war ich nicht mehr GKV versichert.
Ab 03/2020 fängst dann eine neue Blockfrist an...
wenn das so wäre, dann wäre die Nachfrage der Kasse wirklich unlogisch, aber wenn sich an eine bestehende Blockfrist eine weitere anschließt, unabhängig davon, ob man mit/ohne Krankengeldanspruch bei der GKV oder PKV versichert war, dann macht auch die Nachfrage der Kasse einen Sinn.
Für die Bildung der Blockfrist spielt die Art der Krankenversicherung, rückschauend, keine Rolle (meine ich) ,sondern nur der grundsätzliche Krankengeldanspruch bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung.
Gruss
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 03.07.2021, 13:36
von Martin HB
Aber eine alte Blockfrist aus 11-2011 bis 11-2014, und ab 03/2020 wieder AU....KT-Anspruch entsteht doch dann wieder, nach den langen Jahren, oder?
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 03.07.2021, 15:11
von Czauderna
Martin HB hat geschrieben: ↑03.07.2021, 13:36
Aber eine alte Blockfrist aus 11-2011 bis 11-2014, und ab 03/2020 wieder AU....KT-Anspruch entsteht doch dann wieder, nach den langen Jahren, oder?
Hallo
noch einmal von vorne -
Ein Krankengeldanspruch besteht immer dann, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt/Ärztin bescheinigt wird und eine Krankenversicherung bei einer GKV-Kasse mit einem grundsätzlichen Krankengeldanspruch besteht. In der Regel sind das Versicherungen als Arbeitnehmer/in oder als ALG-1 Bezieher/in oder als hauptberuflich Selbständige/r, wenn der Krankengeldanspruch gewählt wurde.
Krankengeld wird in einem 3-Jahreszeitraum für maximal 546 Tage gezahlt. Dieser 3-Jahreszeitraum wird auch Blockfrist genannt. Bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit prüft die GKV-Kasse, ob in den letzten drei Jahren vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit bereits eine Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung bestanden hat und dafür auch schon Leistungstage verbraucht wurden (Entgeltfortzahlungen durch Arbeitgeber zählen hier als Leistungsbezug, da der Krankengeldanspruch während dieser Zeit nur ruht). Liegen nun keine solche Zeiträume vor, weil eben keine Arbeitsunfähigkeitszeiten vorlagen und/oder keine entsprechenden Versicherungen in der GKV bestanden, dann beginnt die Blockfrist für die Kasse mit Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit. In der Regel gehen die Kassen in der Praxis nicht länger als drei Jahre zurück - die deinige offenbar nicht.
Liegen aber solche anrechenbaren Vorerkrankungen vor, dann können auch in der Vergangenheit aufgrund der Erkrankung bereits Blockfristen gebildet worden sein und dann ist die erste Blockfrist maßgebend für die folgenden.
Nehmen wir einfach mal an, du wärest in 2011 zum ersten Mal aufgrund dieser Erkrankung arbeitsunfähig geworden und nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit zwar weiter bei der GKV Kasse geblieben, aber ohne Krankengeldanspruch, z.B. als Selbständiger oder auch in einer Familienversicherung oder als Student oder ALG-2 Bezieher oder Rentner. Im Jahre 2020 hättest du eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit als
Arbeitnehmer aufgenommen und im Jahre 2020 wärest du wegen der alten Erkrankung (2011) erneut arbeitsunfähig geworden. Da hätte dich deine Kasse
sicher nicht befragt, sondern die Blockfrist/en selbst berechnet (2011 -2014,2015-2017,2018 -2020). Da es von 2018 -2020 keine anrechenbaren Vorerkrankungen gegeben hatte, hättest du ab Beginn in 2020 natürlich den vollen Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna
Re: GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug
Verfasst: 03.07.2021, 16:26
von Martin HB
Entschuldige meine blöden Nachfragen....
Vielen herzlichen Dank für Deine umfangreiche Erklärung...und as am Wochenende...herzlichen Dank...
Da ich den Vorversicherernachweis der PKV bei Aufnahme in die GKV erbracht habe, und die GKV auch weiß wo ich direkt vor 12/2019 versichert war
(04/2013 bis 11/2019), und seit Beginn der AU 03/2020 auch geleistet hat, frage ich mich auch, warum das nun so wichtig sein sollte.
In der Tat finde ich zu den Blockfristen GKV und Wechsel zur PKV im Dreijahreszeitraum, und Wechsel später einmal wieder in die GKV, überhaupt nichts in der Literatur dazu. Kommt wohl sehr selten vor.