Hallo Ihr Lieben,
ich hab mir von meiner KK Unterlagen für die Befreiung der Zuzahlung
(Nachträglich für 2008) zukommen lassen.
Den Chronikerstatus habe ich seit Jahren!
Dieses Jahr habe ich 3 Monate Gehalt und den Rest Krankengeld erhalten.
Meine Frage zum Formular:
A1 Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3... vor
---- xnein (von Kasse angekreutz) ist korrekt!!!
A2 Es ist ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60% ode
... festgestellt worden
---- xnein (von der Kasse angekreuzt) Ich habe aber 60% Grad der Behinderung! Habe dies auch vor Jahren mitgeteilt!
Ist GdS und GdB das Selbe?
Hat sich die KK vertan?
und:
Zählt auch das Krankengeld (Ich hab ja nur den Nettobetrag welcher überwiesen wird) zu den Gesamteinnahmen hinzugezählt???
Danke
mrymen
BKK Mobil Oil. Problem mit Formular Zuzahlungsbefreiung!
Moderator: Czauderna
Zuzahlung
Hallo!
Wenn du seit Jahren den "Chronikerstatus" ausweist, dann bleibt es auch so. Weniger als 1 Prozent Zuzahlung ist nicht vorgesehen.
Die Unterschiede zwischen GdB und Gds sind historisch bedingt zu sehen und geben der Krankenkasse nur ein Indiz für chronische Erkrankungen.
GdB bedeutet Grad der Behinderung und ist im SGB IX wie folgt definiert:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
GdS bedeutet:Grad der Schädigungsfolgen und hieß früher MdE.
Unterschied hierbei: Schädigungsfolgen beziehen sich auf eine Ursache, also z.B. berufliche Folgen, Grad der Behinderung auf eine Krankheit unursächlicher Folgen, also quasi egal woher die Krankheit entsprungen ist.
Bei der Berechnung für deine 1 % Regelung werden 3 Monate Bruttogehalt und 9 Monate Bruttokrankengeld herangezogen.
LG
KKBine
Wenn du seit Jahren den "Chronikerstatus" ausweist, dann bleibt es auch so. Weniger als 1 Prozent Zuzahlung ist nicht vorgesehen.
Die Unterschiede zwischen GdB und Gds sind historisch bedingt zu sehen und geben der Krankenkasse nur ein Indiz für chronische Erkrankungen.
GdB bedeutet Grad der Behinderung und ist im SGB IX wie folgt definiert:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."
GdS bedeutet:Grad der Schädigungsfolgen und hieß früher MdE.
Unterschied hierbei: Schädigungsfolgen beziehen sich auf eine Ursache, also z.B. berufliche Folgen, Grad der Behinderung auf eine Krankheit unursächlicher Folgen, also quasi egal woher die Krankheit entsprungen ist.
Bei der Berechnung für deine 1 % Regelung werden 3 Monate Bruttogehalt und 9 Monate Bruttokrankengeld herangezogen.
LG
KKBine