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Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 23.06.2021, 17:15
von Waldfee
Sehr geehrte Forenmitglieder,

folgender Sachverhalt und ich hoffe, dass ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.....

23.04.2017-30.09.2018 mit Diagnose A arbeitsunfähig erkrankt,
01.10.2018-26.04.2019 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (seit über 15 Jahren beim gleichen Arbeitgeber)
15.04.2019-18.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt

Dann erneut ab dem 27.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt mit zunächst 6 wöchiger Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Mit dem Ende der Lohnfortzahlung (07.06.2019) wurde ich von meiner KK schriftlich informiert, dass man die Diagnose B der Diagnose A
hinzurechnet und ich ab dem 16.05.2019 ausgesteuert wäre. Ich habe Widerspruch eingelegt, geklagt, diese aber verloren.

Nun möchte die KK den Restanspruch des Krankengeldes auszahlen. Mir ist klar, dass ich mein Gehalt zurückzahlen müsste.
Frage 1: Kann mich die KK rückwirkend aussteuern? Es wurde mir die Möglichkeit genommen, mich spätestens am 16.05.2019 bei
der Agentur für Arbeit zu melden, um einen Antrag nach §145 SGB III zu stellen. Weil ich die schriftliche Info am 08.06.2019 erhielt und es
ein langes Pfingstwochenende war, konnte ich erst am 11.06.2019 bei der AfA vorstellig werden.
Frage 2: Woher/durch wen bekomme ich für den Zeitraum vom 16.05.2019-10.06.2019 finanzielle Unterstützung ?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 23.06.2021, 18:02
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
Ich kann mich aus meiner Praxis an ähnlich gelagerte Fälle erinnern. In allen Fällen wurde damals der rückwirkende Anspruch auf Arbeitslosengeld seitens des Arbeitsamtes bestätigt. Das ist allerdings schon einige Jahre her. Was sagen die aktiven Experten dazu - lst das heute anders ?
Gruß
Czauderna

Re: Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 23.06.2021, 20:24
von Waldfee
Vielen Dank für deine Antwort, Czauderna !
Auf die Idee mit der Agentur für Arbeit wäre ich nicht gekommen und werde mich informieren.

Grüße

Re: Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 24.06.2021, 07:51
von D-S-E
Hallo,

die Frage ist eigentlich, warum die Krankenkasse das Leistungsende so spät mitgeteilt hat.

Es könnte sein, dass die Krankenkasse hier ein Verschulden trifft. Dann sollte die Krankenkasse eine Entschädigung in Höhe des Arbeitslosengeldes zahlen. Ich würde eine Entschädigung ggf. schriftlich beantragen mit Hinweis auf die verspätete Information. Du hast dich allein deshalb verspätet bei der Agentur für Arbeit gemeldet, weil die Kasse zu spät informiert hat.

Die Kasse dürfte gegen diese Art von Kosten versichert sein.

Viele Grüße
D-S-E

Re: Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 24.06.2021, 11:58
von Waldfee
Vielen Dank, D-S-E, für deine Antwort !

Ich werde ein Schriftstück für meine KK aufsetzen,
abschicken und schauen was passiert.... Ggf. melde ich mich noch einmal.

Danke !

Re: Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch

Verfasst: 24.06.2021, 22:16
von D-S-E
Viel Erfolg!