Klage wegen Blockfrist verloren - Auszahlung restlicher Krankengeldanspruch
Verfasst: 23.06.2021, 17:15
Sehr geehrte Forenmitglieder,
folgender Sachverhalt und ich hoffe, dass ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.....
23.04.2017-30.09.2018 mit Diagnose A arbeitsunfähig erkrankt,
01.10.2018-26.04.2019 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (seit über 15 Jahren beim gleichen Arbeitgeber)
15.04.2019-18.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt
Dann erneut ab dem 27.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt mit zunächst 6 wöchiger Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Mit dem Ende der Lohnfortzahlung (07.06.2019) wurde ich von meiner KK schriftlich informiert, dass man die Diagnose B der Diagnose A
hinzurechnet und ich ab dem 16.05.2019 ausgesteuert wäre. Ich habe Widerspruch eingelegt, geklagt, diese aber verloren.
Nun möchte die KK den Restanspruch des Krankengeldes auszahlen. Mir ist klar, dass ich mein Gehalt zurückzahlen müsste.
Frage 1: Kann mich die KK rückwirkend aussteuern? Es wurde mir die Möglichkeit genommen, mich spätestens am 16.05.2019 bei
der Agentur für Arbeit zu melden, um einen Antrag nach §145 SGB III zu stellen. Weil ich die schriftliche Info am 08.06.2019 erhielt und es
ein langes Pfingstwochenende war, konnte ich erst am 11.06.2019 bei der AfA vorstellig werden.
Frage 2: Woher/durch wen bekomme ich für den Zeitraum vom 16.05.2019-10.06.2019 finanzielle Unterstützung ?
Mit freundlichen Grüßen
folgender Sachverhalt und ich hoffe, dass ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.....
23.04.2017-30.09.2018 mit Diagnose A arbeitsunfähig erkrankt,
01.10.2018-26.04.2019 sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (seit über 15 Jahren beim gleichen Arbeitgeber)
15.04.2019-18.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt
Dann erneut ab dem 27.04.2019 mit Diagnose B arbeitsunfähig erkrankt mit zunächst 6 wöchiger Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Mit dem Ende der Lohnfortzahlung (07.06.2019) wurde ich von meiner KK schriftlich informiert, dass man die Diagnose B der Diagnose A
hinzurechnet und ich ab dem 16.05.2019 ausgesteuert wäre. Ich habe Widerspruch eingelegt, geklagt, diese aber verloren.
Nun möchte die KK den Restanspruch des Krankengeldes auszahlen. Mir ist klar, dass ich mein Gehalt zurückzahlen müsste.
Frage 1: Kann mich die KK rückwirkend aussteuern? Es wurde mir die Möglichkeit genommen, mich spätestens am 16.05.2019 bei
der Agentur für Arbeit zu melden, um einen Antrag nach §145 SGB III zu stellen. Weil ich die schriftliche Info am 08.06.2019 erhielt und es
ein langes Pfingstwochenende war, konnte ich erst am 11.06.2019 bei der AfA vorstellig werden.
Frage 2: Woher/durch wen bekomme ich für den Zeitraum vom 16.05.2019-10.06.2019 finanzielle Unterstützung ?
Mit freundlichen Grüßen