Zahlungszeiten bei erneuter Erkrankung
Verfasst: 08.06.2021, 13:48
Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. Krankengeld, welche ich mir nicht selbst recherchieren konnte, und wo es auch einen sehr blöden Eindruck macht, wenn ich meine Krankenkasse selbst frage. Es gibt ja eine bestimmte Blockfrist, nach der man kein Krankengeld mehr erhält. Soweit mir bekannt ist zahlt die Krankenkasse ja "nur" 78 Wochen von 3 Jahren wegen der selben Erkrankung.
Ich habe nun im Jahr 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von ca. Anfang April bis Ende Januar 2021. (= 10 Monate)
Darin enthalten waren natürlich auch die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie 5 Wochen Reha und etwas über 4 Wochen Wiedereinglieferung.
Nach jetzt also fast 1,5 Jahren ohne Krankmeldung aus dieser Diagnose heraus geht es aber langsam wieder sehr steil darauf zu, dass es mich bald wieder erwischt. Nun stellt sich mir die Frage schon länger, was wäre wenn ich innerhalb der Blockfrist erneut erkranke, die Zahlung aber über das ende der Blockfrist weitergeht?
Also angenommen ich habe von 01.04.19 Krankengeld erhalten und am 01.04.2022 läuft die Blockfrist aus, ich erhalte aber noch Krankengeld... geht dann die Krankengeldzahlung weiter? Oder zählt die Krankheit dann noch als Teil der alten Blockfrist und die Krankenkasse weigert sich weiter zu zahlen und verweist ans Arbeitsamt?
Wie ist das dann überhaupt, erhält vom Arbeitsamt dann ein Jahr ALG1 (Was ja auch nochmal weniger ist als Krankengeld) und danach gibts dann Hartz4? Wie berechnet sich das ALG? Vom letzten verdienten Lohn, oder aus der Zeit des Krankengeldes, was ja die Summe nochmal weiter senken würde?
Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir Info geben kann, man will ja wissen wodran man ist, im Fall der Fälle... da hängt ja doch was dran.
Vielen Dank!
ich habe eine Frage bzgl. Krankengeld, welche ich mir nicht selbst recherchieren konnte, und wo es auch einen sehr blöden Eindruck macht, wenn ich meine Krankenkasse selbst frage. Es gibt ja eine bestimmte Blockfrist, nach der man kein Krankengeld mehr erhält. Soweit mir bekannt ist zahlt die Krankenkasse ja "nur" 78 Wochen von 3 Jahren wegen der selben Erkrankung.
Ich habe nun im Jahr 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von ca. Anfang April bis Ende Januar 2021. (= 10 Monate)
Darin enthalten waren natürlich auch die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, sowie 5 Wochen Reha und etwas über 4 Wochen Wiedereinglieferung.
Nach jetzt also fast 1,5 Jahren ohne Krankmeldung aus dieser Diagnose heraus geht es aber langsam wieder sehr steil darauf zu, dass es mich bald wieder erwischt. Nun stellt sich mir die Frage schon länger, was wäre wenn ich innerhalb der Blockfrist erneut erkranke, die Zahlung aber über das ende der Blockfrist weitergeht?
Also angenommen ich habe von 01.04.19 Krankengeld erhalten und am 01.04.2022 läuft die Blockfrist aus, ich erhalte aber noch Krankengeld... geht dann die Krankengeldzahlung weiter? Oder zählt die Krankheit dann noch als Teil der alten Blockfrist und die Krankenkasse weigert sich weiter zu zahlen und verweist ans Arbeitsamt?
Wie ist das dann überhaupt, erhält vom Arbeitsamt dann ein Jahr ALG1 (Was ja auch nochmal weniger ist als Krankengeld) und danach gibts dann Hartz4? Wie berechnet sich das ALG? Vom letzten verdienten Lohn, oder aus der Zeit des Krankengeldes, was ja die Summe nochmal weiter senken würde?
Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskennt und mir Info geben kann, man will ja wissen wodran man ist, im Fall der Fälle... da hängt ja doch was dran.
Vielen Dank!