Seite 1 von 1
Blockfrist ohne ausgesteuert zu sein
Verfasst: 03.05.2021, 19:38
von Anna-Lena31
Hallo,
das Thema Blockfrist ist etwas verwirrend für mich und meine Frage scheint vielleicht auch überflüssig.
Am 7.1.2019 hatte mein Mann einen Herzinfarkt. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung und weiteren 6 Wochen AHB bekam er noch 10 Wochen Krankengeld von der BKK. Seitdem war er noch 3X je 2 Wochen AU mit normaler Lohnfortzahlung.
Wenn die 3-Jahres-Blockfrist am 7.1.2022 endet, besteht dann wieder voller Krankengeldanspruch von 72 Wochen?
Ich frage, weil er die Zeit zur Rente mit KG und ALG1 überbrücken möchte.
VG
Anna
Re: Blockfrist ohne ausgesteuert zu sein
Verfasst: 03.05.2021, 20:20
von Czauderna
Anna-Lena31 hat geschrieben: ↑03.05.2021, 19:38
Hallo,
das Thema Blockfrist ist etwas verwirrend für mich und meine Frage scheint vielleicht auch überflüssig.
Am 7.1.2019 hatte mein Mann einen Herzinfarkt. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung und weiteren 6 Wochen AHB bekam er noch 10 Wochen Krankengeld von der BKK. Seitdem war er noch 3X je 2 Wochen AU mit normaler Lohnfortzahlung.
Wenn die 3-Jahres-Blockfrist am 7.1.2022 endet, besteht dann wieder voller Krankengeldanspruch von 72 Wochen?
Ich frage, weil er die Zeit zur Rente mit KG und ALG1 überbrücken möchte.
VG
Anna
Hallo,
theoretisch ist das richtig, wenn die erste Erkrankung mit Diagnose "A" am 07.1.2019 begann und in den drei Jahren davor keine Anrechenbare Vorerkrankung lag, dann endet die Blockfrist am 06.01.2022. Praktisch muss es abgewartet werden und dass er die Zeit bis zur Rente mit Krankengeld und ALG-1 überbrücken möchte, das ist die Frage, denn er kann das nicht selbst entscheiden, weil für die Umsetzung dieses Wunsches er drei "Helfer" benötigt - seinen Arzt/Ärztin, seine Krankenkasse und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und wie ich sehr gut weiß, bei dem Begriff "überbrücken bis zur Rente", sind die meist nicht ganz so hilfsbereit.
Aber Spass beiseite, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorliegt, dann kann das schon klappen.
Gruss
Czauderna
Re: Blockfrist ohne ausgesteuert zu sein
Verfasst: 03.05.2021, 21:50
von D-S-E
Hallo Anna-Lena,
Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, wenn die Kasse zur Reha auffordern sollte. Das ist der erste Schritt der Kasse in Richtung eines Zwangs in die Erwerbsminderungsrente. Dagegen kann man sich kaum wehren
Viele Grüße
D-S-E
Re: Blockfrist ohne ausgesteuert zu sein
Verfasst: 04.05.2021, 11:43
von Anna-Lena31
Ich danke euch beiden für eure Antwort.
Für seinen Job auf dem Bau (Maler/Sandstrahler) ist er eigentlich zu krank und schleppt sich mehr schlecht als recht noch hin. Für die EMR ist er sicher noch zu gesund, da wird ja auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt.
Mal schauen was der Doc sagt
Danke und
viele Grüße
Anna