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Sonderreglung GKV & Halbwaisenrente?

Verfasst: 02.12.2008, 17:54
von hw+gkv
Hallo,

ich habe eine kurze Frage: Ich bin 83er Jahrgang, Anfang März geboren, momentan noch Student, habe den Zivildienst absolviert und beziehe seit einigen Jahren Halbwaisenrente (HW-Rente).

Ich weiss, dass man als Nicht-HW ab seinem 26. Lebensjahr (25. ohne Wehrdienst) verpflichtet ist, sich statt der Familienversicherung selbst zu versichern. Ob man nun Student ist, oder nicht. Die Fortzahlung der HW-Rente läuft ja zumindest noch bis 27, solang ich Student bin. Gibt es hier eine Sonderreglung für HW bezüglich der Selbstversicherung? Also kann es unter Umständen sein, dass ich auch mit 26 noch familienversichert bleiben kann?

Danke im Voraus.

Gruß.

edit: Ich glaube ich habe im falschen Forum gepostet. Sorry!

Verfasst: 02.12.2008, 19:58
von Gast
Hallo hw+gkv,

wie bist du denn bisher versichert? Wenn du Halbwaisenrente beziehst und die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllst, dann müsstest du doch schon die ganze Zeit pflichtig als Rentenbezieher versichert sein... Ist dem so, dann ist die Versicherung über die Halbwaisenrente vorrangig der studentischen Krankenversicherung.

Oder bist du aktuell noch familienversichert?

Die Familienversicherung endet mit dem 25. Lebensjahr. Ob eine Verlängerung wegen dem Zivildienst drin ist, kann ich dir nicht sagen, damit kenne mich leider nicht aus. Solltest du die Voraussetzungen für eine Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, muss du dich studentisch krankenversichern ab dem Tag an dem 25 Jahre alt wirst.

Gruß,
krümel2007

Verfasst: 02.12.2008, 22:45
von hw+gkv
Ich bin aktuell familienversichert. Und ja, man kann es auch bis zum 26. Geburtstag bleiben. Bin ja 25 und noch fam.verischert.

Halbwaisenrente

Verfasst: 14.12.2008, 15:54
von brinki
Ich finde es sehr komisch, dass Du derzeit familienversichert bist. Wenn Du auch jetzt schon Anspruch auf Halbwaisenrente hast, dann bist Du eigentlich als Halbwaisenrentner bei der GKV versichert.

Anspruch auf Halbwaisenrente hast Du normalerweise bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, du brauchst somit keine studentische Versicherung bis zu diesem Zeitpunkt abschließen. Die Versicherung über die Halbwaisenrente ist somit vorrangig.

Andrea