Seite 1 von 1

Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld

Verfasst: 01.12.2008, 16:26
von Berliner
Hallo,

besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ?

Vielen Dank !

Verfasst: 05.12.2008, 20:20
von Bonefish75
Ja, in diesen Fällen greift der 192er und Anspruch auf KG besteht für längstens 78 Wochen.

Hast du etwa vor diese voll auszuschöpfen oder warum explizit die Frage nach der Höchstanspruchsdauer?

Gruß