Pflichtmitgliedschaft nach ALG I und andauerndem Krankengeld
Verfasst: 01.12.2008, 16:26
Hallo,
besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ?
Vielen Dank !
besteht Pflichtmitgliedschaft, wenn das ALG I wegen Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen aufgehoben wurde und seitdem von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt wird ? Ist § 192 SGB V hier anwendbar ? Beläuft sich der Krankengeldanspruch auch in diesem Fall auf 78 Wochen ?
Vielen Dank !