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Befreiung Versicherungspflicht ???

Verfasst: 01.12.2008, 12:39
von raptor311
Ich bin seit 4 Jahren in der privaten Krankenverssicherung als Angestellter.
Seit 1. Oktober studiere ich jetzt nebenberuflich zum Job.
Da ich dieses Jahr unter die JAE von 48150 Euro falle, würde ich mi9ch gerne von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dies ist ja bis 3 Monate nach Beginn des STudiums möglich.

Doch was passiert, da ich ja nächstes Jahr auch weiterhin berufsbegleitend studiere, werde ich die Verdienstgrenzen für Studenten locker überschreiten.

Gilt dann die Befreiung für Studenten trotzdem oder falle ich ich in die gesetz. Krankenkasse zurück ?

Verfasst: 02.12.2008, 15:39
von Diesel
Hallo Raptor,

für Dich wird wahrscheinlich diese Regelung nicht greifen, da die Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Du aufgrund des Studiums versicherungspflichtig wirst. Wenn ich Dich korrekt verstanden habe, wirst Du allerdings versicherungspflichtig, weil Dein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Du wärst dann gem. § 5 Absatz 1 Nr. 1 SGB V versichert. Und das ist vorrangig einer Versicherungspflicht als Student (§ 5 Absatz 1 Nr. 9 + 10 SGB V). Somit hättest Du nur dann die Möglichkeit, Dich wegen des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn Dein Arbeitseinkommen auf einen Betrag von monatlich weniger als 400 EURO brutto fallen würde, oder andersherum gesagt, wenn Du nicht mehr als Arbeitnehmer versicherungspflichtig wärst. Für eine Befreiung von der Versicherungspflicht reicht es auf keinen Fall, wenn man neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Studium beginnt.