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Einkünfte aus Kapitalanlagen

Verfasst: 27.11.2008, 17:35
von Epomann
Ich habe folgende Frage:
Nach einem Unfall bin ich nur noch bedingt arbeitsfähig und habe eine Anstellung gefunden, allerdings nur halbtags und nicht sonderlich hoch dotiert. Nebenher (etwa 5h in der Woche) spekuliere ich noch mit Aktien, aber die Gewinne betragen in der Regel nur wenige hundert Euro und übersteigen die Bezüge nicht. Wie sieht die Sache von Seiten der Krankenkasse aus? Muss ich diese Gewinne angeben? Angenommen, ich steigere meine Gewinne auf etwa 1000€. Muss ich dann in eine private KK, weil die Gewinne mein Einkommen übersteigen und ich quasi als selbständig eingestuft werde?

Verfasst: 04.01.2009, 22:17
von Rentner
Solange du als Arbeitnehmer versichert bist, mußt du deine Aktiengewinne nicht angeben.

Dies wäre nur bei einer freiwilligen Versicherung notwendig.