Beitrag freiwillig Versicherter in Elternzeit ab 2009?
Verfasst: 27.11.2008, 11:05
Mal angenommen, folgende Situation besteht ab 2009 in einer Familie (eigentlich nicht außergewöhnlich):
- Ehemann ist angestellt und privat krankenversichert , verdient über BBG
- Ehefrau war bis zur Geburt eines Kindes angestellt und verdiente unter der BBG, ist gesetzlich krankenversichert
- Nach der Geburt bzw. Mutterschutz bezieht die Ehefrau Elterngeld und erzielt sonst kein eigenes Einkommen
Dazu meine Fragen:
1. Ist während des Bezugs des Elterngeldes durch die Ehefrau ein GKV-Beitrag zu entrichten? (ich meine: nein, da beitragsfrei weiterversichert).
Falls ja, woran bemisst sich die Beitragshöhe? Nur am Elterngeld oder am gesamten Familieneinkommen (vgl. Frage 2)?
2. Falls die Ehefrau nach der Elternzeit kein eigenes Einkommen hat, war die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen bisher in den Satzungen der GKV geregelt. Der Beitrag wurde am Familieneinkommen bemessen, aber häufig begrenzt auf die Hälfte der BBG, also ca. 270 Euro (bei 15% auf 3.600 Euro / 2).
Was ändert sich in dieser Situation durch den Gesundheitsfonds ab 01.01.2009?
Gilt die Berechnung nach dieser Information http://www.banktip.de/rubrik2/20149/4/S ... herte.html
"Die Mindestgrenze liegt bei einem Einkommen von 1890 Euro monatlich. Verdient ein freiwillig Versicherter weniger als diesen Betrag, muss er trotzdem 17,1 Prozent von 1890 Euro zahlen. Das sind monatlich 323,19 Euro." ? (17,1% = 14,9% GKV + 2,2% Pflegev.)
3. Muss der Arbeitgeber des Ehemanns sich in Form des Arbeitgeberzuschusses an dem GKV-Beitrag der Ehefrau sowie dem PKV-Beitrag des Kindes beteiligen, im Rahmen der Höchstbeträge? (bisher: ca. 15% auf BBG)?
Vielen Dank!
- Ehemann ist angestellt und privat krankenversichert , verdient über BBG
- Ehefrau war bis zur Geburt eines Kindes angestellt und verdiente unter der BBG, ist gesetzlich krankenversichert
- Nach der Geburt bzw. Mutterschutz bezieht die Ehefrau Elterngeld und erzielt sonst kein eigenes Einkommen
Dazu meine Fragen:
1. Ist während des Bezugs des Elterngeldes durch die Ehefrau ein GKV-Beitrag zu entrichten? (ich meine: nein, da beitragsfrei weiterversichert).
Falls ja, woran bemisst sich die Beitragshöhe? Nur am Elterngeld oder am gesamten Familieneinkommen (vgl. Frage 2)?
2. Falls die Ehefrau nach der Elternzeit kein eigenes Einkommen hat, war die Beitragshöhe für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen bisher in den Satzungen der GKV geregelt. Der Beitrag wurde am Familieneinkommen bemessen, aber häufig begrenzt auf die Hälfte der BBG, also ca. 270 Euro (bei 15% auf 3.600 Euro / 2).
Was ändert sich in dieser Situation durch den Gesundheitsfonds ab 01.01.2009?
Gilt die Berechnung nach dieser Information http://www.banktip.de/rubrik2/20149/4/S ... herte.html
"Die Mindestgrenze liegt bei einem Einkommen von 1890 Euro monatlich. Verdient ein freiwillig Versicherter weniger als diesen Betrag, muss er trotzdem 17,1 Prozent von 1890 Euro zahlen. Das sind monatlich 323,19 Euro." ? (17,1% = 14,9% GKV + 2,2% Pflegev.)
3. Muss der Arbeitgeber des Ehemanns sich in Form des Arbeitgeberzuschusses an dem GKV-Beitrag der Ehefrau sowie dem PKV-Beitrag des Kindes beteiligen, im Rahmen der Höchstbeträge? (bisher: ca. 15% auf BBG)?
Vielen Dank!