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Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung

Verfasst: 18.02.2021, 17:25
von freiwillig
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wenn sie nicht verlängert wird, wird die private Kapitallebensversicherung eines freiwilligen GKV-Mitgliedes (Rentner) in einem Jahr fällig.
Laufzeitstart war das Jahr 2000, es gab keinen Bezug zu einem Arbeitsverhältnis.

Im "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung"nach § 240 SGB V vom 20. März 2020" ist eine
Verbeitragung vorgesehen.

Als Bemessungsgrundlage wird dort der "Kapitalertrag" angegeben. Verstehe ich es richtig, dass sich der Kapitalertrag ermittelt als Unterschiedsbetrag zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge, die in die Lebensversicherung geflossen sind ?

Oder ist mit "Kapitalertrag" die Gesamtausschüttung gemeint ? Und wie wird der Ertrag verteilt ?

Vielen Dank

Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung

Verfasst: 18.02.2021, 17:45
von heinrich
den Ertrag müsste dann in so eine Fall die Lebensversicherungsgesellschft bescheinigen.

Wie diese den Ertrag errechnen, können wir (Krankenkassenmitarbeiter oder Hobbyautoren) Dir nicht sagen.
Das machen schließlich die Menschen von der Lebensversicherung.

Der Ertrag wird durch 12 geteilt und ab Monat der Auszahlung für 12 Monate beitragspflichtig angesetzt

Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung

Verfasst: 18.02.2021, 17:58
von freiwillig
Vielen Dank für die Antwort Herr Heinrich,

eine "millimetergenaue" Errechnung des Kapitalertrages habe ich hier auch nicht erwartet.
ich bin ja schon froh, zu hören, dass nicht die Gesamtausschüttung verbeitragt wird ... (die mangels Erträgen
ohnehin zum Großteil aus eigenen Beitragszahlungen besteht) .

Überrascht hat mich der "Verteilmodus" ... war das mal anders ( mit einem 120 Monats-Zahlfenster ) ?

Danke

Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung

Verfasst: 18.02.2021, 20:26
von heinrich
die Sache mit den 120 Monaten gibt es immer noch.

Allerdings bei:

einer Einmalzahlung aus einer

- A)privaten Rentenversicherung (dann also auch einschließlich der eigenen Einzahlungen; was die Rendite kaputt macht)
- B)BAV; betriebliche Altersvorsorge (auch aus dem Auszahlungsbetrag)

bei A (und bei deiner privaten Lebensversicherung) wird der ermäßigte Beitragssatz angewandt.
bei B wird der allgemeine Beitragssatz angewandt (0,6 %) höher


einekleine Geschichten:

jemand der Lebensversicherung "verkauf" (das meine ich nicht boshaft) wollte jemanden aus meinem familiären Umfeld Frau auch mal eine betriebliche Altersvorsorge verkaufen.
Es wurden die Vorteile in der aktiven Phase erläutert.
In der passiven Phase ist die Auszahlung ja steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wenn man nur 50 % einzahlt und 50 % Ertrag rauskommt
UND dann später Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von knapp 19 % zahlen muss, dann schmälert das die
Rendite um 38 %.
Ist die Zinslage schlechter (wie jetzt seit einigen Jahren) schmälert das die Rendite um so mehr.

Re: Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung

Verfasst: 19.02.2021, 11:02
von freiwillig
Vielen Dank, Herr Heinrich für die zusätzlichen Erläuterungen ... Und alles Gute