Freiwilliges GKV Mitglied , Beitrag auf Lebensversicherung
Verfasst: 18.02.2021, 17:25
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wenn sie nicht verlängert wird, wird die private Kapitallebensversicherung eines freiwilligen GKV-Mitgliedes (Rentner) in einem Jahr fällig.
Laufzeitstart war das Jahr 2000, es gab keinen Bezug zu einem Arbeitsverhältnis.
Im "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung"nach § 240 SGB V vom 20. März 2020" ist eine
Verbeitragung vorgesehen.
Als Bemessungsgrundlage wird dort der "Kapitalertrag" angegeben. Verstehe ich es richtig, dass sich der Kapitalertrag ermittelt als Unterschiedsbetrag zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge, die in die Lebensversicherung geflossen sind ?
Oder ist mit "Kapitalertrag" die Gesamtausschüttung gemeint ? Und wie wird der Ertrag verteilt ?
Vielen Dank
wenn sie nicht verlängert wird, wird die private Kapitallebensversicherung eines freiwilligen GKV-Mitgliedes (Rentner) in einem Jahr fällig.
Laufzeitstart war das Jahr 2000, es gab keinen Bezug zu einem Arbeitsverhältnis.
Im "Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung"nach § 240 SGB V vom 20. März 2020" ist eine
Verbeitragung vorgesehen.
Als Bemessungsgrundlage wird dort der "Kapitalertrag" angegeben. Verstehe ich es richtig, dass sich der Kapitalertrag ermittelt als Unterschiedsbetrag zwischen ausgezahlter Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge, die in die Lebensversicherung geflossen sind ?
Oder ist mit "Kapitalertrag" die Gesamtausschüttung gemeint ? Und wie wird der Ertrag verteilt ?
Vielen Dank