Sind das Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit?
Verfasst: 10.02.2021, 12:53
Hallo,
ich bin als Privatier freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Letztes Jahr habe ich der Versicherung meinen neuesten Einkommenssteuerbescheid (von 2019) gesendet.
Auf diesem sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus Beteiligungen, vorhanden. Es handelt sich um Ergebnisanteile einer geschlossener Beteiligung (Filmfonds).
Ich bin weder selbstständig tätig noch habe ich ein Gewerbe angemeldet.
Die Krankenkasse hat daraufhin eine neue Beitragseinstufung gesendet. Darauf hat die Kasse die Beteiligungseinkünfte als Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit eingestuft.
Mit dem Ergebnis, dass meine Beiträge für 2019 neu (und deutlich höher) festsetzt wurden.
Nach meiner Meinung sind aber die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Beteiligungen keine Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die Krankenkasse darf daher nicht rückwirkend die Beitrage neu festsetzen.
Wie ist Eure Meinung?
Sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus der Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, oder nicht?
Kann ich, mit Aussicht auf Erfolg, Widerspruch einlegen gegen die rückwirkende Beitragseinstufung für 2019?
Viele Grüße
ich bin als Privatier freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Letztes Jahr habe ich der Versicherung meinen neuesten Einkommenssteuerbescheid (von 2019) gesendet.
Auf diesem sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus Beteiligungen, vorhanden. Es handelt sich um Ergebnisanteile einer geschlossener Beteiligung (Filmfonds).
Ich bin weder selbstständig tätig noch habe ich ein Gewerbe angemeldet.
Die Krankenkasse hat daraufhin eine neue Beitragseinstufung gesendet. Darauf hat die Kasse die Beteiligungseinkünfte als Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit eingestuft.
Mit dem Ergebnis, dass meine Beiträge für 2019 neu (und deutlich höher) festsetzt wurden.
Nach meiner Meinung sind aber die Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Beteiligungen keine Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Die Krankenkasse darf daher nicht rückwirkend die Beitrage neu festsetzen.
Wie ist Eure Meinung?
Sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, genau aus der Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds, Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, oder nicht?
Kann ich, mit Aussicht auf Erfolg, Widerspruch einlegen gegen die rückwirkende Beitragseinstufung für 2019?
Viele Grüße