KSK, GKV und Selbständigkeit
Verfasst: 07.02.2021, 13:37
Guten Tag,
ich bin seit diesem Jahr bei der KSK als Künstlerin pflichtversichert. Daneben arbeite ich noch nicht-künstlerisch, ebenfalls selbständig. Meine Ehemann ist in einer PKV.
Meine Frage:
Kann ich Euro 450/Monat Gewinn aus der nicht-künstlerischen Tätigkeit erzielen, ohne dass die GKV mir eine "Zusatz-Rechnung" aufmacht? Ich habe mal gelesen, dass bei einer Familienversicherung man nur "nebenbei" UNTER Euro 450/Monat Gewinn erzielen darf - sonst wird man freiwillig versichert. Vielleicht gibt es so etwas auch, wenn der Ehemann in der PKV ist.
Meine Frage an die GKV wurde leider nur sehr schwammig (telefonisch) beantwortet - hier ging es immer um einen Minijob - aber das ist es ja eben nicht. Ich solle dann später den Einkommensteuerbescheid abgeben und dann werde man abrechnen.... Damit kann ich wirklich nichts anfangen. Hier kann ja passieren, wenn ich Euro 5 zu viel verdiene, ich vielleicht Euro 500 pro Monat zahlen darf... Das wäre der Gau...
Danke für eine Antwort, gerne auch mit §en
Viele Grüße
Heike
ich bin seit diesem Jahr bei der KSK als Künstlerin pflichtversichert. Daneben arbeite ich noch nicht-künstlerisch, ebenfalls selbständig. Meine Ehemann ist in einer PKV.
Meine Frage:
Kann ich Euro 450/Monat Gewinn aus der nicht-künstlerischen Tätigkeit erzielen, ohne dass die GKV mir eine "Zusatz-Rechnung" aufmacht? Ich habe mal gelesen, dass bei einer Familienversicherung man nur "nebenbei" UNTER Euro 450/Monat Gewinn erzielen darf - sonst wird man freiwillig versichert. Vielleicht gibt es so etwas auch, wenn der Ehemann in der PKV ist.
Meine Frage an die GKV wurde leider nur sehr schwammig (telefonisch) beantwortet - hier ging es immer um einen Minijob - aber das ist es ja eben nicht. Ich solle dann später den Einkommensteuerbescheid abgeben und dann werde man abrechnen.... Damit kann ich wirklich nichts anfangen. Hier kann ja passieren, wenn ich Euro 5 zu viel verdiene, ich vielleicht Euro 500 pro Monat zahlen darf... Das wäre der Gau...
Danke für eine Antwort, gerne auch mit §en
Viele Grüße
Heike