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NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 06.02.2021, 16:07
von Holger1981
Hallo Leute schön dass es euch gibt.
Bin seit knapp ca 1 jahr Arbeitsunfähig wegen Psyche. Wurde damals während der Krankschreibung nach ca 5 Wochen gekündigt. Und bekomme wie gesagt seit ca 1Jahr Krankengeld direkt Nach der Kündigung. Nach paar Monaten wollte man mich über die Kasse zum medizinischen Dienst schicken. Allerdings hat mein Psychiater der Kasse ein Schreiben gesendet und somit musste ich nicht zu dem medizinischen Dienst da er denen Diagnose etc gegeben hat.
Habe jetzt einen Brief erhalten das steht dass ich mich zur Reha anmelden soll oder MUSS?? weil die Kasse das so entschieden hat. WIE HABEN DIE DAD ENTSCHIEDEN? DAS WEISS DOCH NUR MEIN ARZT?
Bisher bekomme ich vollen Support meiner Frau und gehe regelmäßig zu meinem Psychiater und nehme auch Medikamente und es ist schon Erfolg zu sehen. Jetzt kam ein Brief wie gesagt ...ich hÄtte 10 wochem Zeit mich bei der Reha anzumelden.... Reha kann ich weder Ambulant noch dort bleibend antreten da mir die Corona Situation zu gefährlich ist und ich sowieso ein schwaches Immunsystem habe und auch nicht meine Frau gefährden kann! Dazu kann ich nicht in einem anderen Umfeld bleiben da ich psychisch nicht in der Lage dazu bin und lieber bei meinem vertrauten Umfeld bleibe. Frau und mein Arzt! Zumindest jetzt momentan ! Vllt sieht es in einem halben Jahr anders aus und vllt könnte ivh dann Reha machen .Eine Klinik und ein neuer Ort wären aber momentan eine riesen Belastung für mich . Das kam übrigens von meinem Arzt und von mir . Er möchte jetzt ein wiederruf einlegen und hofft dass diese Gründe reichen damit ich weiter krankengeld erhalte...
Nehmen wir an es klappt ohne Gericht und ich bekomme weiter Kk bis zum Ende der Frist. Dann wäre alles erstmal gut ....
Da steht dass Ablehnung der Reha oder dass nicht antreten können einer Reha dazu führt dass der Rehaantrag automatisch als Rentenantrag gilt.
Was bedeutet automatisch"? Ich möchte keine Rente erhalten sondern mein Krankengeld weiterhin erhalten das wären noch ca 6bis 7 Monate. Man hat doch 1.5 Jahre Anspruch ?
Was passiert wenn ich die Reha ablehne ? Ist das kk dann weg ? Und wie kann ich mein Lebensunterhalt bestreiten und wer versichert mich dann?? Muss ich mich dann Arbeitsunfähig melden ? Läuft das dann über das Arbeitsamt? Habe danach nämlich noch 6 bis 8 Monate Anspruch auf arbeitslosen Geld 1 über das Arbeitsamt also nicht hatz4.
Das ändert aber nichts an meiner Arbeitsunfähigkeit! Daher kann ich dem Markt auch nicht zu Verfügung stehen .muss ich wenn es so ist dem Arbeitsamt eine Art Diagnose vom Arzt geben damit die sehen dass ich nicht arbeiten kann ? Oder muss ich em -Rente beantragen?
Und kann ich Erfolg haben wenn ich die Kasse verklage über das Sozialgericht? Das zieht sich ja auch über Monate wer bezahlt und versichert mich während der Klagezeit??
Das alle belastet mich extrem . Kann kaum noch schlafen . Finde es sehr schade ..hatte guten Erfolg und das mindert alles jetzt.
Hoffe man kann helfen.
LG Holger
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 06.02.2021, 17:21
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Erst mal der Reihe nach.
So, wie geschildert vermute ich, dass die Kasse nach einem Jahr Krankengeldbezug den MDK beauftragt hat eine Begutachtung vorzunehmen. Grundsätzlich entscheidet der MDK selbst, ob er den/die Versicherten persönlich sehen will oder ob er eine Begutachtung nach Aktenlage vornimmt. Gerade während der Corona-Pandemie werden solche Begutachtungen per Aktenlage vorgenommen. Zur Verfügung hat der MDK entweder die aktuellen Befundberichte der behandelnden Ärzte und/oder auch die Unterlagen der Krankenkasse, die sich in der Regel aber auch nur auf Aussagen der behandelnden Ärzte stützen können. Wenn der MDK die Erwerbsfähigkeit (nicht gleichzusetzen mit der Arbeitsunfähigkeit) für stark bedroht oder gefährdet sieht, dann schreibt er das in das Gutachten rein und damit sind die Voraussetzungen nach § 51 SGB V. erfüllt. Da wiederum versetzt die Kasse in die Lage den Versicherten zur Beantragung von Reha-Maßnahmen unter Fristsetzung von 10 Wochen aufzufordern. Kommt der Versicherte dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht nach, stellt die Krankenkasse mit Ablauf dieser Frist die Krankengeldzahlung ein und setzt erst dann wieder mit der Zahlung ein, wenn der Antrag gestellt wurde. Die Aufforderung stellt einen belastenden Verwaltungsakt dar und muss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, d.h. man kann dagegen Widerspruch einlegen, die möglichst auch medizinisch begründet werden sollte.
Genau das kannst du machen und dein Arzt hat dir ja schon signalisiert, dass er dir dabei behilflich sein wird.
Zur Frage des Rentenantrags.
Nehmen wir mal an, dass der Antrag auf Reha-Maßnahmen innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt wird.
Es kann theoretisch möglich sein, dass die Rentenversicherung als Träger dieser Reha-Maßnahme zu dem Ergebnis kommt, dass eine Reha-Maßnahme keinen Sinn ergibt, weil kein positives Reha-. Ergebnis zu erwarten ist, sondern vielmehr aufgrund der nicht mehr vorhandenen Erwerbsfähigkeit direkt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (ggf. als Zeitrente) gegeben ist, dann deutet die Rentenversicherung den Antrag auf Reha-Maßnahmen als Rentenantrag und teilt dies dir und der Kasse mit. Mit der Aufforderung zur Antragstellung oder auch nach Antragstellung hat die Kasse das Gestaltungsrecht in der Form eingeschränkt, dass der Versicherte ohne die Zustimmung der Kasse gegenüber den Rentenversicherungsträger keine Erklärung abgeben darf, ohne das Krankengeld zu gefährden, also z.B. eine Reha nicht antreten oder einen Antrag zurückzunehmen.
Das heißt, die Kasse zahlt während dieses Verfahrens auf jeden Fall bis zum Ende der 10-Wochen-Frist weiter Krankengeld und bei Antragstellung
auch darüber hinaus so lange nicht gegen den Bescheid verstoßen wird.
Selbstverständlich kann auch der Klageweg beschritten werden.
Wenn es zum Leistungsablauf kommt, also die 78 Wochen ausgeschöpft sind, dann bleibt nur der Weg zum Arbeitsamt übrig und bei weiterbestehender Arbeitsunfähigkeit dann auch nur letztendlich die Erwerbsminderungsrente oder ALG-2, da ist dann auch das Arbeitsamt stark interessiert.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht das Gleiche sind.
Gruss
Czauderna
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 06.02.2021, 19:10
von Holger1981
Hi...danke für die ausführliche Antwort...
Mein Arzt meinte er hat in der letzten Zeit nichts mit der Kasse besprochen etc... wahrscheinlich haben die einfach die Diagnose bzw Befund von damals genommen und so entschieden...dass ich 10 Wochen noch KK bekomme ist schonmal gut und 10 Wochen noch versichert...stimmt das also wenn ich sagen wir Klage erhebe (aus diesen Gründen die sich vom Arzt medizinisch wiederlegt werden ...) Dass ich auch nach den 10 Wochen solange die Klage und alles läuft weiter noch KK bekomme und über die Kasse versichert bin ?
Das wäre gut sonst weiss ich nicht mehr weiter in dieser Zeit .
Ich werde voraussichtlich noch weiter aarbeitwu und bleiben und wenn der Tag kommt möchte ich wieder arbeiten. Ja stimmt unten steht dass wenn der Träger feststellt dass ich trotz Reha Antrag nicht fähig bin Reha zu machen dass dieser Reha Antrag als Rentenantrag gilt... Ich kann wir gesagt aus diesen Gründen nicht Reha antreten. Bräuchte ich einen Anwalt für die Klage ? (Falls die Kasse mein belegten Widerruf ) nicht akzeptiert? Geld mäßig ist es gerade schwer...
Oder wäre es besser wenn ich den Antrag einfach ausfüllen als würde ich Reha machen wollen plus aber dem medizinischen befunden und belegen ? Vllt lehnen die es ja von Haus aus dann ab ? Weiss nicht was besser wäre....wiederrufen mit belegen und hoffe das weiter Kk bekomme oder halt klagen und hoffen das während der klage Dauer noch weiter Kk bekomme bis die Klage durch ist ....
Oder halt die Reha annehme Denne aber die Befunde mit gebe und hoffe das die es ablehnen und ich eventuell en Rente erhalten aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit?
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 06.02.2021, 20:33
von Czauderna
Holger1981 hat geschrieben: ↑06.02.2021, 19:10
Hi...danke für die ausführliche Antwort...
Mein Arzt meinte er hat in der letzten Zeit nichts mit der Kasse besprochen etc... wahrscheinlich haben die einfach die Diagnose bzw Befund von damals genommen und so entschieden...dass ich 10 Wochen noch KK bekomme ist schonmal gut und 10 Wochen noch versichert...stimmt das also wenn ich sagen wir Klage erhebe (aus diesen Gründen die sich vom Arzt medizinisch wiederlegt werden ...) Dass ich auch nach den 10 Wochen solange die Klage und alles läuft weiter noch KK bekomme und über die Kasse versichert bin ?
Eine Klage macht nach meiner Erfahrung nur dann Sinn, wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Es würde beispielsweise zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mach zu klagen, bevor nicht über den Widerspruch abschließend von der Kasse entschieden wurde.
Eine Sorge kann ich dir auf jeden Fall nehmen, selbst wenn die Kasse das Krankengeldverweigern würde, die Krankenversicherung bleibt bestehen
Das wäre gut sonst weiss ich nicht mehr weiter in dieser Zeit .
Ich werde voraussichtlich noch weiter aarbeitwu und bleiben und wenn der Tag kommt möchte ich wieder arbeiten. Ja stimmt unten steht dass wenn der Träger feststellt dass ich trotz Reha Antrag nicht fähig bin Reha zu machen dass dieser Reha Antrag als Rentenantrag gilt... Ich kann wir gesagt aus diesen Gründen nicht Reha antreten. Bräuchte ich einen Anwalt für die Klage ? (Falls die Kasse mein belegten Widerruf ) nicht akzeptiert? Geld mäßig ist es gerade schwer...
Wenn es medizinische Gründe gibt, dann wird entweder die Kasse nicht auf die Einhaltung der 10-Wochen-Frist bestehen bzw. die Rentenversicherung auf Antritt einer Reha, wenn diese denn auch bewilligt wird
Oder wäre es besser wenn ich den Antrag einfach ausfüllen als würde ich Reha machen wollen plus aber dem medizinischen befunden und belegen ? Vllt lehnen die es ja von Haus aus dann ab ? Weiss nicht was besser wäre....wiederrufen mit belegen und hoffe das weiter Kk bekomme oder halt klagen und hoffen das während der klage Dauer noch weiter Kk bekomme bis die Klage durch ist ....
Oder halt die Reha annehme Denne aber die Befunde mit gebe und hoffe das die es ablehnen und ich eventuell en Rente erhalten aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit?
Also wenn ich du wäre, dann würde ist erst mal bis zur letzten Woche der Frist abwarten und dann den Reha-Antrag stellen und abwarten. Bis die Rentenversicherung entscheidet wären ab heute ca. 14 Wochen vergehen, da wäre Mitte Mai, und wenn dann die Reha-Bewilligung kommt, dann wäre immer noch Zeit zuerst mal , meinem Arzt zu besprechen, ob eine stationäre Reha für mich okay wäre, und wenn nicht, würde ich der Rentenversicherung und auch der Krankenkasse eine entsprechende medizinische Begründung meine Arztes einreichen oder eben die Reha antreten.
So würde ich das machen, wenn ich Du wäre, ich würde auf jeden Fall sichergestellt haben, dass mir die Kasse das Krankengeld nicht sperrt und ich hätte Zeit gewonnen - wer weiß, was in bis Mai alles passieren kann
Hast du eigentlich noch einen Arbeitgeber ?
Gruss
Czauderna
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 00:39
von Holger1981
Nein ich habe keine Arbeitgeber mehr ... Okay das ist gut zu wissen dass ich dann wenigstens versichert bin..
Ja das ist eine gute Idee dass man um Zeit zu gewinnen den Antrag erst in der letzten Woche Absender um Zeit zu gewinnen weil du ja auch sagst das es 2 Wochen dauert bis bescheid kommt...die Reha möchte ich definitiv nicht machen...kann man denn überhaupt dann wenn sagen wir Mal die Reha genehmigt wird dann nochmal wiederrufen wie du sagst ? (Mit medizinischen belegen natürlich)
Hab mir meinem Arzt telefoniert er meinte auch man könnte kurz vor Fristende den Reha Antrag stellen..hab vergessen ihn zu fragen...daher Frage ich dich jetzt.... Macht es Sinn zu dem Reha Antrag medizinische Beweise dazu zu legen oder erst dann wenn ca 2 Wochen später nach Reha Antrag die Bewilligung kommt...?
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 01:18
von D-S-E
Hallo Holger,
warte erst mal ab, bis die Rentenversicherung entschieden hat. Erst wenn die Entscheidung da ist, wird es doch interessant für dich. Wenn du eine Bewilligung bekommst, dauert es danach auch nochmal, bis die Reha beginnt (derzeit je nach Art der Reha zwischen 1 Monat und 6 Monaten, bei F-Diagnosen besonders lange Wartezeiten, aber nicht immer).
Wenn du den Aufnahmetermin hast, und nicht zu diesem Zeitpunkt in Reha kannst, dann besorgst du ein Attest des Arztes - aber wirklich erst dann.
Und es geht wirklich nur um das Nicht-Können. Nicht wollen ist kein Grund. Die Kasse will sehen, dass du etwas tust, um arbeitsfähig zu werden. Wenn du dich gegen die Reha wehrst, wird die Kasse merken, dass du letztendlich vor allem aus finanziellen Gründen krankgeschrieben bist. Denn du könntest dich ja genauso gut bei der Agentur für Arbeit anmelden.
Viele Grüße
D-S-E
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 11:10
von Czauderna
Hallo,
da stimme ich D-S-E in vollem Umfang zu - nicht können ist grundsätzlich okay, nicht wollen nicht, und es liegt nicht an dir zu bestimmen bzw. festzulegen, dass du Krankengeld bis zur Aussteuerung bekommst.
Mein Frage zum Arbeitgeber hatte den Grund, dass man ggf. anstatt der Reha auch eine Wiedereingliederungsmassnahme hätte machen können, aber das erübrigt sich in deinem Fall.
Dein Arzt hat ja auch schon bestätigt, dass die Antragstellung kurz vor Ablauf der Frist eine Lösung wäre. Nein, irgendwelche Unterlagen dem Antrag beizufügen, das würde ich nicht tun, den Antrag ausfüllen und dafür sorgen, dass dieser vor Ablauf der Frist entweder bei der Rentenversicherung eingeht oder auch bei der Krankenkasse, damit die Frist gewahrt bleibt und dann eben abwarten.
Gruss
Czauderna
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 16:46
von Holger1981
Danke für eure Antworten...das hilft mir sehr weiter.
Nehmen wir an ich beantrage die Reha in der 9 . Woche und paar Wochen später kommt ein Brief bei dem die sagen ich könne die Reha machen . .. und es würde in paar Wochen oder Monaten ein fester Termin zum Beginn der Reha stattfinden. Bis dahin sind ja z.b. 2 Monate vergangen. Dass ich in diesen 2 Monaten nach den 10 Wochen noch krankenversichert bin ist gut...erhalte ich aber überhaupt dann weiter Krankgeld nach diesen 10 Wochen wenn ich eingewilligt habe zur Reha?
Noch eine Frage zu dem Termin ...wenn der Reha Termin sagen wir feststeht schreibst du ich könnte zum Arzt gehen und ein Attest holen dass ich die Reha doch nicht antreten kann aus medizinischen Gründen . Bedeutet dass ich mit dem Attest einen Widerspruch einlegen muss bei der Rentenversicherung ? Reicht das Attest alleine vom Arzt aus oder muss ich einen richtigen schriffltihenen Widerspruch einlegen?
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 18:06
von D-S-E
Hallo Holger,
zur Krankengeldzahlung:
Das Krankengeld wird genau so lange weitergezahlt, bis du etwas tust, was du nicht darfst. Was du nicht darfst, steht in dem Brief der Krankenkasse, mit dem du zum Reha-Antrag aufgefordert wurdest.
Ganz wichtig: Wenn du die Reha nicht antreten kannst, musst du dir von der Krankenkasse eine Zustimmung holen, und zwar rechtzeitig!
Das bedeutet: Die Zustimmung der Kasse muss vorliegen, erst danach darfst du der Klinik absagen.
Ein Attest reicht nicht immer aus. Die Kasse darf das Attest dem Medizinischen Dienst zur Prüfung vorlegen, bevor sie eine Entscheidung trifft. Sie muss es nicht bedingungslos akzeptieren. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst ist in solchen Fällen schnell (innerhalb von einer Woche meistens) möglich, aber eben nicht von heute auf morgen.
Plane also ausreichend Zeit ein!
Aber noch mal, um das klarzustellen: Du kriegst das Krankengeld weiter nach den 10 Wochen.
Aber, Beispiel: Du wirst für den 24.05. zur Reha eingeladen, sagst diese Reha ohne Zustimmung ab und gehst erst am 07.06.2021 in die Reha. Dann gibts kein Geld vom 24.05. bis 06.06.2021.
Soweit verstanden?
Viele Grüße
D-S-E
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 07.02.2021, 18:13
von D-S-E
Ergänzung: Mit der Rentenversicherung hast du nach der Bewilligung erstmal nichts zu tun, ein Widerspruch dort (weil du die Reha nicht willst) wäre Blödsinn.
Es kann auch sein, dass die Rentenversicherung eine stationäre Reha bewilligt (obwohl du ambulant wolltest). Auch dann darfst du keinen Widerspruch einlegen, sondern musst dich an die Kasse wenden.
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 08.02.2021, 18:25
von Holger1981
Okay also ein Attest reicht also nicht immer aus.... Ich kann definitiv nicht zur Reha und möchte jetzt erstmal den Antrag wie mir empfohlen wurde stellen und dann abwarten was kommt... Nehmen wir an ich bekomme den Termin zur Reha und mein Attest und meine Arzt Befunde werden nicht snnerkannt seitens der Krankenkasse...kann man da klagen?...dann wird sagen wir wie du sagts je nachdem wie es läuft der Reha Termin verschoben...was wenn ich trotzdem nicht hingehe kann? Hat das strafrechtliche Konsequenzen? KK bekomme ich ja dann natürlich nicht mehr das ist mir klar...würde dann im dem zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden aber nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen durch Attest . Würde das gehen ?
Die können mich ja nicht packen und zwingen in diese Klinik zu gehen .
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 08.02.2021, 20:42
von Czauderna
Holger1981 hat geschrieben: ↑08.02.2021, 18:25
Okay also ein Attest reicht also nicht immer aus.... Ich kann definitiv nicht zur Reha und möchte jetzt erstmal den Antrag wie mir empfohlen wurde stellen und dann abwarten was kommt... Nehmen wir an ich bekomme den Termin zur Reha und mein Attest und meine Arzt Befunde werden nicht snnerkannt seitens der Krankenkasse...kann man da klagen?...dann wird sagen wir wie du sagts je nachdem wie es läuft der Reha Termin verschoben...was wenn ich trotzdem nicht hingehe kann? Hat das strafrechtliche Konsequenzen? KK bekomme ich ja dann natürlich nicht mehr das ist mir klar...würde dann im dem zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden aber nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen durch Attest . Würde das gehen ?
Die können mich ja nicht packen und zwingen in diese Klinik zu gehen .
Hallo,
nein, ein Attest wird wahrscheinlich nicht ausreichen - klagen kann man immer, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, aber wie ich schon geschrieben habe, eine Klage wird nicht unbedingt Erfolg haben und ich habe es auch schon erlebt, dass eine Klage allein aus dem Grund abgelehnt wurde, weil der Entscheidungsprozess bei der Kasse (Antrag, Ablehnung, Widerspruch, Anhörung, Ablehnung Widerspruch durch Widerspruchsausschuss) nicht abgeschlossen war.
Strafrechtliche Konsequenzen hast du natürlich nicht zu befürchten, allenfalls die Verweigerung weiterer Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkung, aber auch da muss der o.g. Prozess ablaufen.
Beim Arbeitsamt melden als Arbeitsunfähiger, ja, das geht, warum nicht, aber auch beim Arbeitsamt wird ein Attest nicht dazu führen, dass das Arbeitsamt dich nicht zur Rentenantragstellung auffordert, aber auch dagegen kannst du klagen. Bei Arbeitsamt ist der Prozess genau der gleiche wie bei der Kasse.
Wie wäre es denn, wenn du statt des Reha-Antrages einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente auf Zeit stellst - das würde dir die Reha ersparen und die Krankenkasse wäre auch zufriedengestellt. Allerdings solltest du dich vorher mit deinem Arzt besprechen und vielleicht auch mal eine Reha-Beratung in Anspruch nehmen, muss ja nicht bei der Krankenkasse sein.
Ach ja, bevor ich es vergesse - zwingen zu einer Reha kann dich niemand, allenfalls das Krankengeld sperren - siehe oben.
Gruss
Czauderna
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 08.02.2021, 21:10
von Holger1981
Okay danke für die Hilfe...ich werde jetzt Mal den Reha Antrag ausfüllen mit meinem Arzt alles besprechen und dann kurz vor Frost Ende einreichen und schauen was zurück kommt. Danke noch Mal sehr für die ganzen Infos euch
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 09.02.2021, 18:50
von D-S-E
Ja ist doch gut, meld dich dann hier.
Re: NOTFALL....Reha Ablehnung durch bestimmte Gründe...wer zahlt ?
Verfasst: 10.02.2021, 10:00
von ratte1
Hallo,
bei allen Verzögerungsmöglichkeiten sollte der TE aber die Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes nicht aus den Augen verlieren.
MfG
rattte1