Beitragserhöhung
Verfasst: 05.02.2021, 19:04
Guten Tag Forumsmitglieder,
ich habe von meiner privaten Krankenversicherung zum 1.1.2021 eine Beitragserhöhung erhalten. Dieser habe ich widersprochen und um Begründung gebeten.
Die Begründung lautet wie folgt:
Gerne teilen wir Ihnen die für Ihre Beitragsanpassung zum 01.01.2021 relevanten Abweichungen des Vergleichs der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungsausgaben mit, denen der Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 zu Grunde liegt:
TN1, Männer: -16,7%
TA06, Männer: -13,6%
Die Abweichungen liegen damit außerhalb des vereinbarten Prozentsatzes von 5,0% (TN1) bzw. 10,0% (TA06).
Der auslösende Faktor Sterbewahrscheinlichkeit hat dagegen nicht angesprochen.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Abweichung lediglich die Leistungsausgaben in einem sehr groben aber gesetzlich vorgegebenen Verfahren ins Verhältnis setzt und eine Abweichung nach unten dennoch zu einer Betragserhöhung führen kann.
In der Beitragsanpassung Ihres Tarifs TN1 zum 01.01.2021 zum Beispiel sind die Hauptgründe die erfolgte Absenkung des Rechnungszinses sowie eine Änderung in den Stornowahrscheinlichkeiten. Diese beiden Effekte haben für Ihr relevantes Alter in Summe einen größeren Einfluss, als die beitragssenkende Wirkung der Leistungsausgaben.
Ich erachte die Begründung als sehr willkürlich!
Sind dieses Gründe ausreichend um eine Beitragserhöhung rechtfertigen?
Über eine kurze Antwort und einen Rat wie ich mich weiter verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe von meiner privaten Krankenversicherung zum 1.1.2021 eine Beitragserhöhung erhalten. Dieser habe ich widersprochen und um Begründung gebeten.
Die Begründung lautet wie folgt:
Gerne teilen wir Ihnen die für Ihre Beitragsanpassung zum 01.01.2021 relevanten Abweichungen des Vergleichs der erforderlichen mit den kalkulierten Leistungsausgaben mit, denen der Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 zu Grunde liegt:
TN1, Männer: -16,7%
TA06, Männer: -13,6%
Die Abweichungen liegen damit außerhalb des vereinbarten Prozentsatzes von 5,0% (TN1) bzw. 10,0% (TA06).
Der auslösende Faktor Sterbewahrscheinlichkeit hat dagegen nicht angesprochen.
Bitte beachten Sie, dass die genannte Abweichung lediglich die Leistungsausgaben in einem sehr groben aber gesetzlich vorgegebenen Verfahren ins Verhältnis setzt und eine Abweichung nach unten dennoch zu einer Betragserhöhung führen kann.
In der Beitragsanpassung Ihres Tarifs TN1 zum 01.01.2021 zum Beispiel sind die Hauptgründe die erfolgte Absenkung des Rechnungszinses sowie eine Änderung in den Stornowahrscheinlichkeiten. Diese beiden Effekte haben für Ihr relevantes Alter in Summe einen größeren Einfluss, als die beitragssenkende Wirkung der Leistungsausgaben.
Ich erachte die Begründung als sehr willkürlich!
Sind dieses Gründe ausreichend um eine Beitragserhöhung rechtfertigen?
Über eine kurze Antwort und einen Rat wie ich mich weiter verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen