Rückwirkende Kündigung Familienversicherung
Verfasst: 25.11.2008, 23:34
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Frau ist Angestellt und in GKV, Kinder sind, oder waren familienversichert.
Selbst bin privat versichert und bisher lag mein Brutto immer unter der jeweiligen Bemessungsgrenze. Eigentlich habe ich mich mit der Materie beschäftigt und habe gedacht, ich wüsste Bescheid.
Wie jedes Jahr haben wir auch dieses Jahr im Juni den Fragebogen guten Gewissens ausgefüllt und zurückgeschickt. Mein Brutto liegt unter der Bemessungsgrenze und ich habe keine weiteren Einkünfte. So dachte ich bisher.
Jetzt, Ende November, bekommen wir die rückwirkende Kündigung zum 01.01.2008 der Familienversicherung für unsere Kinder. Ich nutze den Dienstwagen über die 1%-Regelung und die wird mir von der Krankenkasse zum Brutto dazu gerechnet.
Nächstes Jahr sind wahrscheinlich meine Kinder wieder berechtigt für die Familienversicherung, da die Bemessungsgrenze von Jahr für Jahr steigt, Mein Brutto leider nicht.
Wie sollte man sich nun verhalten?
Wenn das alles Rechtens ist, kann man eigentlich Rückwirkend eine Krankenversicherung bei PKV oder einer anderen GKV abschließen?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Kinder ja eher privat versichert
Aber nachtäglich scheint mir auf jeden Fall ein finanzieller Schaden zu entstehen.
Gern hätte ich, wegen dem finanziellen Vorteil, auf ein paar Euro Brutto verzichtet, oder ein Fahrtenbuch geführt, oder... Die Regelung schreit ja gerade nach irgendetwas einfallen zu lassen!
Habe ich da etwas falsch verstanden, oder werden mit den Familienversicherungsbedingungen Verheiratete Eltern eindeutig benachteiligt? Wenn wir nicht verheiratet wären, hätten wir das Problem gar nicht, oder? Spätestens hier würde mein Rechtsverständnis enden.
Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der Einzige bin, der in diese Bürokratiefalle getappt ist.
Bei Selbständigen, die oft erst Jahre später ihr genaues Jahresbrutto wissen, ist dass ja noch viel fataler. Wer lässt sich solche schwachsinnigen Regelungen einfallen?
Ich habe mich hier schon etwas belesen doch;
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Kann jemand weitere Tipps geben?
Gruß aSchnappi
Folgender Sachverhalt: Frau ist Angestellt und in GKV, Kinder sind, oder waren familienversichert.
Selbst bin privat versichert und bisher lag mein Brutto immer unter der jeweiligen Bemessungsgrenze. Eigentlich habe ich mich mit der Materie beschäftigt und habe gedacht, ich wüsste Bescheid.
Wie jedes Jahr haben wir auch dieses Jahr im Juni den Fragebogen guten Gewissens ausgefüllt und zurückgeschickt. Mein Brutto liegt unter der Bemessungsgrenze und ich habe keine weiteren Einkünfte. So dachte ich bisher.
Jetzt, Ende November, bekommen wir die rückwirkende Kündigung zum 01.01.2008 der Familienversicherung für unsere Kinder. Ich nutze den Dienstwagen über die 1%-Regelung und die wird mir von der Krankenkasse zum Brutto dazu gerechnet.
Nächstes Jahr sind wahrscheinlich meine Kinder wieder berechtigt für die Familienversicherung, da die Bemessungsgrenze von Jahr für Jahr steigt, Mein Brutto leider nicht.
Wie sollte man sich nun verhalten?
Wenn das alles Rechtens ist, kann man eigentlich Rückwirkend eine Krankenversicherung bei PKV oder einer anderen GKV abschließen?
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Kinder ja eher privat versichert
Aber nachtäglich scheint mir auf jeden Fall ein finanzieller Schaden zu entstehen.
Gern hätte ich, wegen dem finanziellen Vorteil, auf ein paar Euro Brutto verzichtet, oder ein Fahrtenbuch geführt, oder... Die Regelung schreit ja gerade nach irgendetwas einfallen zu lassen!
Habe ich da etwas falsch verstanden, oder werden mit den Familienversicherungsbedingungen Verheiratete Eltern eindeutig benachteiligt? Wenn wir nicht verheiratet wären, hätten wir das Problem gar nicht, oder? Spätestens hier würde mein Rechtsverständnis enden.
Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht der Einzige bin, der in diese Bürokratiefalle getappt ist.
Bei Selbständigen, die oft erst Jahre später ihr genaues Jahresbrutto wissen, ist dass ja noch viel fataler. Wer lässt sich solche schwachsinnigen Regelungen einfallen?
Ich habe mich hier schon etwas belesen doch;
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Kann jemand weitere Tipps geben?
Gruß aSchnappi