Übergang KVdR Rentenantragsteller > Rentner
Verfasst: 24.12.2020, 16:35
Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Übergang von der Krankenversicherung der Rentenantragsteller zu der Pflichtversicherung der Rentner.
Ich habe einen Rentenantrag (vorgezogene Altersrente) bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und bin seitdem bei meiner gesetzlichen Krankenkasse als Rentenantragsteller pflichtversichert. Für den Beitrag gilt hier die Mindestbemessungsgrenze wie bei der freiwilligen Versicherung, also knapp 1100 Euro monatlich, so daß man als Selbstzahler mitsamt Pflegeversicherung so um die 200 Euro monatlich zahlt. Mir wird nur eine kleine Rente zustehen. Dann wird aber auch der Krankenkassenbeitrag erheblich niedriger sein, weil keine Mindestbemessungsgrenze mehr gilt, sondern die tatsächliche Rentenhöhe entscheidend ist.
Ich wollte zum 1. Dezember in Rente gehen und habe meinen Rentenantrag, wie von der Rentenversicherung empfohlen, gut drei Monate vorher gestellt, also Ende August. Eigentlich dachte ich, daß diese Zeit für eine Bearbeitung des Antrags ausreichen sollte, zumal praktisch alle Zeiten schon geklärt und in meinem Versicherungsverlauf enthalten sind. Kann sein, daß es bei mir etwas komplizierter ist, weil ausländische Versicherungszeiten enthalten sind, die allerdings auch schon längst bekannt sind. Jedenfalls habe ich bis jetzt keinen Rentenbescheid erhalten und nur eine Eingangsbestätigung samt allgemeiner Information.
Bezüglich der Krankenkassenbeiträge wüßte ich nun gern zweierlei:
1) Bekomme ich nach Rentenbewilligung überzahlte Beiträge als Rentenantragsteller automatisch erstattet, wenn dann für dieselbe Zeit nachträglich eine Rente gezahlt wird, oder muß ich hier etwas vorab unternehmen wie vorsorglichen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid?
2) Ist es möglich, die als Rentenantragsteller zu zahlenden Beiträge für die Zeit ab 1. Dezember vorläufig in Höhe der geringeren Beiträge festzusetzen, die ich als Rentner zu zahlen hätte, damit Überzahlungen möglichst vermieden werden? Genau abgerechnet werden kann dann ja später. Eine Rentenauskunft der Rentenversicherung vom Frühjahr 2020, wonach mir ab Dezember 2020 vorgezogene Altersrente zustehen sollte, liegt mir vor.
Danke und beste Wünsche für ein schönes Weihnachtsfest!
ich habe zwei Fragen zum Übergang von der Krankenversicherung der Rentenantragsteller zu der Pflichtversicherung der Rentner.
Ich habe einen Rentenantrag (vorgezogene Altersrente) bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und bin seitdem bei meiner gesetzlichen Krankenkasse als Rentenantragsteller pflichtversichert. Für den Beitrag gilt hier die Mindestbemessungsgrenze wie bei der freiwilligen Versicherung, also knapp 1100 Euro monatlich, so daß man als Selbstzahler mitsamt Pflegeversicherung so um die 200 Euro monatlich zahlt. Mir wird nur eine kleine Rente zustehen. Dann wird aber auch der Krankenkassenbeitrag erheblich niedriger sein, weil keine Mindestbemessungsgrenze mehr gilt, sondern die tatsächliche Rentenhöhe entscheidend ist.
Ich wollte zum 1. Dezember in Rente gehen und habe meinen Rentenantrag, wie von der Rentenversicherung empfohlen, gut drei Monate vorher gestellt, also Ende August. Eigentlich dachte ich, daß diese Zeit für eine Bearbeitung des Antrags ausreichen sollte, zumal praktisch alle Zeiten schon geklärt und in meinem Versicherungsverlauf enthalten sind. Kann sein, daß es bei mir etwas komplizierter ist, weil ausländische Versicherungszeiten enthalten sind, die allerdings auch schon längst bekannt sind. Jedenfalls habe ich bis jetzt keinen Rentenbescheid erhalten und nur eine Eingangsbestätigung samt allgemeiner Information.
Bezüglich der Krankenkassenbeiträge wüßte ich nun gern zweierlei:
1) Bekomme ich nach Rentenbewilligung überzahlte Beiträge als Rentenantragsteller automatisch erstattet, wenn dann für dieselbe Zeit nachträglich eine Rente gezahlt wird, oder muß ich hier etwas vorab unternehmen wie vorsorglichen Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid?
2) Ist es möglich, die als Rentenantragsteller zu zahlenden Beiträge für die Zeit ab 1. Dezember vorläufig in Höhe der geringeren Beiträge festzusetzen, die ich als Rentner zu zahlen hätte, damit Überzahlungen möglichst vermieden werden? Genau abgerechnet werden kann dann ja später. Eine Rentenauskunft der Rentenversicherung vom Frühjahr 2020, wonach mir ab Dezember 2020 vorgezogene Altersrente zustehen sollte, liegt mir vor.
Danke und beste Wünsche für ein schönes Weihnachtsfest!