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Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 21.12.2020, 13:37
von Perkele
Hallo zusammen,
mein Ehemann ist Solo-Selbstständiger und vom Lock-Down betroffen. Er ist seit 10 Jahren in der Hanse Merkur - also in der privaten Krankenversicherung - versichert. Da die Hanse Merkur sich nun weigert die Behandlungskosten für eine anstehende stationäre Therapie zu übernehmen, möchte ich ihn bei mir in die Familienversicherung holen. Ich bin angestellt und pflichtversichert in der GKV.
Das ist zwar großer Mist, weil er dann ohne Gewerbe auch keine Coronahilfe mehr bekommt, aber die Behandlungskosten können wir nicht bezahlen und seine Gesundheit geht vor.
Meine Fragen sind nun: Wie lange muss er sein Gewerbe abgemeldet lassen (dann hat er gar kein Einkommen und auf keinen ALGII-Anspruch, da ich zu viel verdiene), um ihn aus der Hanse Merkur zu holen und wie lange muss es abgemeldet bleiben, damit er sich danach, wenn er wieder sein Gewerbe anmeldet, in der GKV freiwillig versichern zu können? Gibt es da Mindestzeiten oder reicht eine Woche?
Bis zu welchem Einkommen darf er bei mir familienversichert bleiben?
Ich würde mich über Antworten/Tipps und Ratschläge sehr freuen.
LG
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 21.12.2020, 14:08
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
ab 01.01.2021 liegt die Obergrenze bei 470,00 € - mehr darf er nicht als Einkommen haben , wobei aber zu beachten ist, dass hier auch andere Einnahmen als das Arbeitseinkommen zählen.
Was die Frage nach der Dauer angeht - eine Abmeldung des Gewerbes ist schon sehr, sehr wichtig für die Durchführung der Familienversicherung, d.h. heißt aber noch lange nicht, dass es die Einkommensberechnung auch zulassen, dass die Familienversicherung auch greift.
Bei vier Wochen könnte es nämlich sein, dass es wegen des Einkommens des gesamten Jahres, verteilt auf die einzelnen Monate, nicht hinhaut mit der Familienversicherung. Da sollte genau gerechnet werden. Also wenn es mich persönlich betreffen würde, mindestens drei Monate würde ich schon damit warten wieder mein Gewerbe anzumelden.
Gruss
Czauderna
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 21.12.2020, 15:27
von Perkele
Hallo Czauderna und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was würde denn passieren, wenn er das Gewerbe sagen wir mal nach 2 Wochen wieder anmelden würde? Könnte er dann in der GKV bleiben und müsste nur selbst einen Beitrag als freiwillig Versicherter zahlen oder gibt es Szenarien bei denen er dann wieder in die PKV müsste?
Und sind die 470 Euro Gewinn oder Umsatz? Beim Umsatz käme er drüber, bei Gewinn liegt er weit darunter.
LG
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 21.12.2020, 15:43
von Czauderna
Perkele hat geschrieben: ↑21.12.2020, 15:27
Hallo Czauderna und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Was würde denn passieren, wenn er das Gewerbe sagen wir mal nach 2 Wochen wieder anmelden würde? Könnte er dann in der GKV bleiben und müsste nur selbst einen Beitrag als freiwillig Versicherter zahlen oder gibt es Szenarien bei denen er dann wieder in die PKV müsste?
Und sind die 470 Euro Gewinn oder Umsatz? Beim Umsatz käme er drüber, bei Gewinn liegt er weit darunter.
LG
Hallo,
wenn die Krankenkasse die Familienversicherung geprüft und bestätigt hat und seitens der Versicherten keine falschen Angaben gemacht wurden zu den Einkommensverhältnissen, dann ist die Familienversicherung auch rechtskräftig, d.h., wenn diese dann endet,z.B. durch Überschreitung der Einkommensverhältnisse oder des Status (hauptberuflich selbständig), kann eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV erfolgen.
Für die Einkommensberechnung zur Familienversicherung wird grundsätzlich der gleiche Betrag angesetzt, der auch für die Beitragsberechnung herangezogen wurde, d.h. die Summe, die auch auf dem aktuell vorliegenden Einkommensteuerbescheid als Einnahme aus Gewerbebetrieb aufgeführt ist, die ist maßgebend.
Das eigentliche Problem dabei ist aber doch, dass bei Antragstellung für die Familienversicherung die Kasse ja (noch) nicht weiß, dass es nach zwei Wochen wieder zur Gewerbeaufnahme kommen wird, von daher kann der Ärger immer erst rückwirkend erfolgen, wenn die Kasse der Auffassung, ist, dass hier evtl. versucht wurde einen nicht ganz sauberer Weg zurück in die GKV zu beschreiten. Aber ich lege Wert darauf festzustellen, es kann auch sein, dass es der Kasse am Ende egal ist, dann hättet ihr Glück gehabt.
Gruss
Czauderna
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 21.12.2020, 21:32
von D-S-E
Hallo,
ich muss sagen, dass ich so ein Gemauschel als Kassen-Mitarbeiter zum Kotzen finde. Erst entscheidet man sich bewusst gegen die Solidargemeinschaft, um Geld zu sparen, und dann soll diese Gemeinschaft für teure Behandlungen aufkommen.
Aber jetzt mal realistisch, was wird passieren? Ich versuche mal eine Einschätzung abzugeben.
Bei der Familienversicherung müssen auf den Einkommensfragebogen die Angaben vorausschauend für die nächsten 12 Monate gemacht werden. Später, nach einem Jahr, kommt ein Fragebogen, auf dem die tatsächlichen Angaben für das letzte Jahr rückwirkend gemacht werden müssen.
Wenn Ihr also die Fami beantragt, muss also angegeben werden, wie hoch voraussichtlich die Einkünfte sein werden und auch, ob eine selbstständige Tätigkeit besteht oder wieder geplant ist.
Erfolgt die erneute Gewerbeanmeldung sehr kurzfristig nach der Aufnahme in die gesetzliche Familienversicherung, ist sofort hinreichend nachgewiesen, dass bei dem Familienfragebogen falsche Angabe gemacht wurden.
In diesem Fall halte ich eine rückwirkende Stornierung der GKV-Familienversicherung für wahrscheinlich und in der Folge auch die Rückforderung aller Leistungskosten in diesem Zeitraum durch die Kasse bei euch.
Erfolgt die erneute Anmeldung des Gewerbes später, zum Beispiel erst nach einem halben Jahr, dann halte ich es für wahrscheinlich, dass man damit durchkommt. Da kann man sich dann ja glaubhaft darauf berufen, dass man noch nicht wusste, dass man das Gewerbe wieder anmeldet.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 23.12.2020, 13:14
von Perkele
Hallo DSE,
Danke für die Antwort, auch wenn Sie mich sehr getroffen hat.
Das Problem und der Hauptgrund, warum ich meinen Mann da rausholen möchte, ist das seine medizinische Behandlung von der Privaten nicht bezahlt wird und da er wirklich wenig verdient und ich auch nicht reich bin, können wir das nicht selbst bezahlen. Diese Klausel in seinem Vertrag haben wir damals nicht gesehen und bisher wegen einer hohen Selbstbeteilligung auch nie Leistungen in Anspruch genommen. Daher wussten wir nicht wie bes***** diese Krankenversicherung ist.
Was soll ich denn sonst tun? Ihn gesundheitlich zu Grunde gehen lassen? Ich finde auch nicht schön, wenn die GKV ausgenutzt wird, aber als freiwillig versichertes Mitglied wird er ja später auch seine Beiträge leisten. Wir haben beide bisher, außer der Coronahilfe, nie staatliche Hilfen (auch nicht ALGI) in Anspruch genommen und ich arbeite nebenher ehrenamtlich. Uns jetzt in die Schmarotzerschublade zu stecken, finde ich nicht fair.
LG
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 23.12.2020, 18:05
von D-S-E
Hallo Perkele,
ich meine das nicht persönlich. Manchmal neigt man als Kassen-Mitarbeiter vielleicht dazu, alle über einen Kamm zu scheren.
Ich wünsche dir und deinem Mann frohe Weihnachten und vor allem - für deinen Mann - gute Besserung.
Ich hoffe, du konntest mit den inhaltlichen Aussagen von Czauderna oder mir etwas anfangen.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 24.12.2020, 12:28
von amerin
z.B. Seite 2:
https://www.hkk.de/-/media/files/websit ... it_qr.ashx
Also zu eurer Krankenkasse den Frage-/antragsbogen zur Familienversicherung online suchen.
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 18.01.2021, 17:13
von eulig
ich muss DSE absolut recht geben. einfach abmelden, um sich von der Solidargemeinschaft zum Nulltarif eine medizinische Behandlung zu erschleichen finde ich eine Dreistigkeit hoch 3. eine Familienversicherung ist kostenlos und steht einer medizinischen Behandlung die diesem Freifahrtschein in absoluter Unverhältnismäßigkeit gegenüber steht.
erst sich der Solidargemeinschaft entziehen und von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und sich dann wenn hart kommt über das Hintertürchen unter den Rettungsschirm derer schleichen die Jahr um Jahr für die GKV bezahlen.
ich als Kassenmitarbeiter weigere mich strikt solche Fragen überhaupt zu beantworten.
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 18.01.2021, 19:01
von Czauderna
eulig hat geschrieben: ↑18.01.2021, 17:13
ich muss DSE absolut recht geben. einfach abmelden, um sich von der Solidargemeinschaft zum Nulltarif eine medizinische Behandlung zu erschleichen finde ich eine Dreistigkeit hoch 3. eine Familienversicherung ist kostenlos und steht einer medizinischen Behandlung die diesem Freifahrtschein in absoluter Unverhältnismäßigkeit gegenüber steht.
erst sich der Solidargemeinschaft entziehen und von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und sich dann wenn hart kommt über das Hintertürchen unter den Rettungsschirm derer schleichen die Jahr um Jahr für die GKV bezahlen.
ich als Kassenmitarbeiter weigere mich strikt solche Fragen überhaupt zu beantworten.
Hallo,
auch wenn ich deinen Ärger nachvollziehen kann, aber deshalb eine Frage nicht sachlich beantworten, das ist meiner Auffassung nicht der Sinn dieses Forums. Ich bin der Meinung, solange wir keine Wege aufzeigen, die nicht mit der Gesetzgebung und der Rechtsprechung konform sind sollten wir schon, unabhängig von unserer Meinung, die ich in diesem Falle vom Grundsatz her mit dir und DSE teile, so antworten wie es auch möglich und legal ist.
In der Regel sind die hier Ratsuchenden nicht selbst mit der Materie so vertraut, das sollten wir immer berücksichtigen.
Gruss
Czauderna
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 18.01.2021, 21:27
von Frau_in_KV
Hallo Czauderna,
im Job habe ich selbstverständlich sehr viel Verständnis für die Situation - da werde ich aber "für die legal mögliche Antwort" (Beratung) von meiner Arbeitgeberin bezahlt.
In meiner Freizeit s ist möglich und legal zu sagen, dass man solch eine Mauschelei nicht unterstützt und deshalb keine weitere Antwort geben wird.
Inzwischen bin ich an einem Punkt, an dem ich Gefallen an den Gedanken einer mehrmonatigen Karrenzzeit für diesen Kundenkreis finde, oder wenn der Zugang zur Fami bei "PKV-war-ja-so-toll-und-die-Solidargemeinschaft-fürn-A..." Denker, Handler und Rückkehrer an Vorversicherungszeiten ähnlich der KVdR geknüpft wird oder eben platt "vor der Fami (kostenlos) eine verpflichtende Zeit der Fami mit Kosten *** der Freiwilligen Versicherung - meinetwegen auch in Kombination, gestaffelt oder wie auch immer - aber bitte so, dass dieses Nassauern, weil die PKV "plötzlich" zu teuer wird oder etwas nicht mehr zahlt oder man rein zufällig auf die 55 zugeht, eingeschränkt wird. - Betriebswirtschaftlich gesehen, sind das überwiegend keine "guten" Mitglieder, sie waren es für die GKV nicht und sie werden es höchstwahrscheinlich nicht mehr sein (sonst würden diese nicht in die GKV gehen wollen...).
Viele Grüße
Frau_in_KV
Re: Wie lange muss ein Gewerbe abmelden sein - GKV
Verfasst: 18.01.2021, 21:42
von Czauderna
Hallo,
im Job habe ich selbstverständlich sehr viel Verständnis für die Situation - da werde ich aber "für die legal mögliche Antwort" (Beratung) von meiner Arbeitgeberin bezahlt.
und bei mir war es genau umgekehrt - eben genau aus den Gründen, dass wir nämlich keine "guten" Mitglieder bekommen würden, sondern Menschen, die in erster Linie wegen des Beitrages, aber auch wegen der zu erwartenden Probleme im Alter, z.B. Pflegeleistungen wieder zurück wollten, waren wir nicht gerade scharf auf solche Rückkehrer oder Wechselwillige. Natürlich gab es auch da Ausnahmen, die die Regel bestätigten, aber ich habe immer so beraten, dass dem/der Interessenten/in schon klar war, dass ein Wechsel in die GKV wirklich nur möglich war, wenn alles, aber auch alles geprüft und okay war.
Jetzt als Rentner bin ich zwar mit meiner Einstellung auch bei dir, und natürlich ist es deine Entscheidung, ob du auf solche Fragen in diesem Forum antworten willst oder nicht, da kann es keine zwei Meinungen geben, aber ich, für mich fühle mich im Interesse des Forums aufgerufen zu antworten, wohl wissend, dass es doch letztendlich an der aufnehmenden Kasse liegt und nicht an dem was hier im Forum geschrieben wurde.
Ich bin auch, um damit auch abzuschließen, der Meinung, dass wir Ratsuchende vergraulen, wenn wir nicht versuchen zumindest eine fachliche Antwort zu geben, gerade weil wir vom Fach sind, aber im Gegensatz zum Job (dafür sind ja alle aktiven Experten anonym hier tätig), können wir zu unserer jeweiligen Antwort auch unsere eigene Meinung wiedergeben. Was der oder die Ratsuchende daraus macht, das liegt ohnehin nicht in unserer Macht.
Gruss
Czauderna