Krankengeld um Krankenhauszuzahlung gekürzt
Verfasst: 16.12.2020, 10:03
Hallo zusammen,
seit Juli beziehe ich leider Krankengeld, rund 29 EUR am Tag, also ca. 870 EUR im Monat. Im August hatte die Krankenkasse mir geschrieben, dass sie beabsichtigen, Beitragsrückstände aus einer ehemaligen Selbständigkeit mit dem Krankengeldanspruch zu verrechnen, sofern ich dadurch nicht hilfsbedürftig werde. Habe der KK dann den Bescheid über das ergänzende ALGII zukommen lassen (rund 150 EUR mtl.) und mitgeteilt, dass eine Verrechnung also nicht zulässig ist. Wurde anscheinend so akzeptiert, denn eine Verrechnung fand nicht statt.
Es kam nun aber so, dass ich ins Krankenhaus musste. Im Juli waren es sechs Tage. Im November stellte ich dann fest, dass es bei meiner Krankengeldzahlung eine Differenz von minus 60 EUR gab, die nicht erklärt wurde, auch nicht im Kundenaccount online. Dort stand der korrekte Krankengeldanspruch und ein Auszahlbetrag, der 60 EUR niedriger war. Kein Hinweis darauf, warum diese Differenz entstanden ist.
Nach mehrmaligem Nachfragen dann bekam ich Post. Ein normaler Brief, kein Bescheid, keine Hinweis auf Rechtsmittel. Dort drin stand sinngemäß: "Wir haben Ihre Krankenhauszuzahlung mit dem Krankengeld verrechnet".
Meine Frage: Ist das so zulässig? Einfach verrechnen, ohne Bescheid und Einspruchsmöglichkeit? Immerhin bin ich nun 60 EUR unter dem ALG-II-Satz und das ist relativ schwierig. Da ich im September weitere 10 Tage im KH war, kommt da sicher noch so was in Kürze.
Danke für Eure Einschätzungen.
seit Juli beziehe ich leider Krankengeld, rund 29 EUR am Tag, also ca. 870 EUR im Monat. Im August hatte die Krankenkasse mir geschrieben, dass sie beabsichtigen, Beitragsrückstände aus einer ehemaligen Selbständigkeit mit dem Krankengeldanspruch zu verrechnen, sofern ich dadurch nicht hilfsbedürftig werde. Habe der KK dann den Bescheid über das ergänzende ALGII zukommen lassen (rund 150 EUR mtl.) und mitgeteilt, dass eine Verrechnung also nicht zulässig ist. Wurde anscheinend so akzeptiert, denn eine Verrechnung fand nicht statt.
Es kam nun aber so, dass ich ins Krankenhaus musste. Im Juli waren es sechs Tage. Im November stellte ich dann fest, dass es bei meiner Krankengeldzahlung eine Differenz von minus 60 EUR gab, die nicht erklärt wurde, auch nicht im Kundenaccount online. Dort stand der korrekte Krankengeldanspruch und ein Auszahlbetrag, der 60 EUR niedriger war. Kein Hinweis darauf, warum diese Differenz entstanden ist.
Nach mehrmaligem Nachfragen dann bekam ich Post. Ein normaler Brief, kein Bescheid, keine Hinweis auf Rechtsmittel. Dort drin stand sinngemäß: "Wir haben Ihre Krankenhauszuzahlung mit dem Krankengeld verrechnet".
Meine Frage: Ist das so zulässig? Einfach verrechnen, ohne Bescheid und Einspruchsmöglichkeit? Immerhin bin ich nun 60 EUR unter dem ALG-II-Satz und das ist relativ schwierig. Da ich im September weitere 10 Tage im KH war, kommt da sicher noch so was in Kürze.
Danke für Eure Einschätzungen.