Was passiert mit Ende der Werkstudentenregelung?
Verfasst: 16.12.2020, 01:10
Hallo,
bin neu hier und habe schon eine Frage. Ein bisschen kenne ich mich aus, weil ich beruflich am Rande mit Sozialversicherungsrecht zu tun habe, aber eben nicht 100%ig:
Meine Freundin studiert derzeit (Vollzeitstudium, deutsche Fachhochschule) und übt im letzten Semester eine Beschäftigung von genau 20 Stunden pro Woche aus. Nebenbei bereitet sie ihre Bachelorarbeit vor und schreibt diese dann nach der offiziellen Anmeldung. Die Abgabe erfolgt wahrscheinlich im August 2021, das Ergebnis sollte dann Ende September bekanntgegeben werden. Die Tätigkeit ist ohne Bezug zur Bachelorarbeit.
Das Lohnbüro ist auch der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung vorliegen und die werden sie wohl auch so anmelden.
Bisher ist sie familienversichert, fällt dann aber mit dem Entgelt von über 1000€ brutto aus der Familienversicherung. Wegen der Werkstudentenregelung wird sie zwar nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, aber als Student und muss dann Beiträge zur KVdS entrichten. Die Kasse kann frei gewählt werden (im Wohnsitzbundesland und im Bundesland in welchem die Hochschule ihren Sitz hat). Alternativ könnte sie sich privat versichern und damit von der VP als Student befreien lassen.
Soweit richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Was benötigt die "aufnehmende" Krankenkasse als Nachweis, eine Kündigungsbestätigung im eigentlichen Sinne gibt es ja nicht, weil die Familienversicherung ja nicht gekündigt werden muss, oder?
Weiterhin stellte ich mir die Frage was dann später passiert: Laut haufe.de fällt der Werkstudentenprivileg zum Monatsende des Kalendermonats weg, in welchem das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung bekanntgegeben wird. Da der Arbeitsvertrag nicht auf das Ende des Studiums, sondern auf einen festen Zeitraum befristet ist, arbeitet sie dann ab dem 1. des Folgemonats als "normale Arbeitnehmerin" und ist darüber krankenpflichtversichert. Die KVdS endet zum Ende des Vormonats, auch wenn eine Immatrikulation noch bis zum Ende des Semesters vorliegt?!
Was wäre hier in dem Fall, wenn sie sich während der Werkstudentenzeit privat versichert hätte, endet die private Versicherung dann auch automatisch zum Monatsende der Bekanntgabe der letzten Prüfungsleistung und sie fällt in die gesetzliche Pflichtversicherung, da sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze einhält?
Und noch eine Zusatzfrage: Was passiert mit dem Zahnvorsorgebonus bei kurzfristigem Wechsel in die PKV? Angenommen das bislang lückenlose Bonusheft erhält im Januar 2021 noch einen Stempel (familienversichertes Kassenmitglied). Februar - September Wechsel in die PKV. Anschließend wieder pflichtversichert in der GKV. Grundsätzlich ist ja durchgehend das Bonus in jedem Kalenderjahr nachgewiesen, aber gibt es evtl. eine Festlegung, dass bei Austritt aus der GKV (wenn auch nur vorübergehend) der gesamte Bonus erlischt?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz zur Richtigkeit meiner Überlegungen Bezug nehmen könnte.
Danke im Voraus und beste Grüße,
gnampf.
bin neu hier und habe schon eine Frage. Ein bisschen kenne ich mich aus, weil ich beruflich am Rande mit Sozialversicherungsrecht zu tun habe, aber eben nicht 100%ig:
Meine Freundin studiert derzeit (Vollzeitstudium, deutsche Fachhochschule) und übt im letzten Semester eine Beschäftigung von genau 20 Stunden pro Woche aus. Nebenbei bereitet sie ihre Bachelorarbeit vor und schreibt diese dann nach der offiziellen Anmeldung. Die Abgabe erfolgt wahrscheinlich im August 2021, das Ergebnis sollte dann Ende September bekanntgegeben werden. Die Tätigkeit ist ohne Bezug zur Bachelorarbeit.
Das Lohnbüro ist auch der Meinung, dass die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung vorliegen und die werden sie wohl auch so anmelden.
Bisher ist sie familienversichert, fällt dann aber mit dem Entgelt von über 1000€ brutto aus der Familienversicherung. Wegen der Werkstudentenregelung wird sie zwar nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, aber als Student und muss dann Beiträge zur KVdS entrichten. Die Kasse kann frei gewählt werden (im Wohnsitzbundesland und im Bundesland in welchem die Hochschule ihren Sitz hat). Alternativ könnte sie sich privat versichern und damit von der VP als Student befreien lassen.
Soweit richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Was benötigt die "aufnehmende" Krankenkasse als Nachweis, eine Kündigungsbestätigung im eigentlichen Sinne gibt es ja nicht, weil die Familienversicherung ja nicht gekündigt werden muss, oder?
Weiterhin stellte ich mir die Frage was dann später passiert: Laut haufe.de fällt der Werkstudentenprivileg zum Monatsende des Kalendermonats weg, in welchem das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung bekanntgegeben wird. Da der Arbeitsvertrag nicht auf das Ende des Studiums, sondern auf einen festen Zeitraum befristet ist, arbeitet sie dann ab dem 1. des Folgemonats als "normale Arbeitnehmerin" und ist darüber krankenpflichtversichert. Die KVdS endet zum Ende des Vormonats, auch wenn eine Immatrikulation noch bis zum Ende des Semesters vorliegt?!
Was wäre hier in dem Fall, wenn sie sich während der Werkstudentenzeit privat versichert hätte, endet die private Versicherung dann auch automatisch zum Monatsende der Bekanntgabe der letzten Prüfungsleistung und sie fällt in die gesetzliche Pflichtversicherung, da sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze einhält?
Und noch eine Zusatzfrage: Was passiert mit dem Zahnvorsorgebonus bei kurzfristigem Wechsel in die PKV? Angenommen das bislang lückenlose Bonusheft erhält im Januar 2021 noch einen Stempel (familienversichertes Kassenmitglied). Februar - September Wechsel in die PKV. Anschließend wieder pflichtversichert in der GKV. Grundsätzlich ist ja durchgehend das Bonus in jedem Kalenderjahr nachgewiesen, aber gibt es evtl. eine Festlegung, dass bei Austritt aus der GKV (wenn auch nur vorübergehend) der gesamte Bonus erlischt?
Wäre sehr dankbar, wenn jemand kurz zur Richtigkeit meiner Überlegungen Bezug nehmen könnte.
Danke im Voraus und beste Grüße,
gnampf.