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Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"

Verfasst: 27.11.2020, 13:14
von Karl66
Hallo,

gerne würde ich wissen, ob auch die Höhe des Vermögens und des Einkommen aus Kapitalerträgen und Lebensversicherungen bei der Prüfung zur Aufnahme in die KVdR herangezogen wird.
Ich bin selbständig tätig, immer freiwillig gesetzl. versichert gewesen und habe Rentenanspruch durch eine fünfjährige freiwilllige Beitragszahlung.

Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

VG
Karl

Re: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"

Verfasst: 27.11.2020, 20:17
von heinrich
da ist ja noch ne Frage von Dir.

in die KVDR kommt jemand,
der in der 2. Hälfte der Erwerbstätigkeit 90 % gesetzlich versichert war.
(evt gibt es noch eine Anrechnung von Kindern, wenn die 90 % nicht erfüllt sind).

Ferner darf man nicht (mehr) hauptberuflich selbstständig sein.


Die Vermögenshöhe spielt für diese Statusprüfung keine Rolle.

Zinsen aus Vermögen, das Vermögen selbst und eine PRIVATE Lebensversicherung ist in der KVDR NICHT beitragspflichtig.

In der freiw Versicherung ist mehr beitragspflichtig.

Re: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"

Verfasst: 30.11.2020, 11:07
von Karl66
Danke für die Auskunft.

Zu meinem Verständnis und zur Sicherheit noch eine Frage zu dem Satz "Ferner darf man nicht (mehr) hauptberuflich selbstständig sein". Interpretiere ich das richtig, dass ich vor der Beantragung schon hauptberuflich selbständig sein darf, aber dann mit der Mitgliedschaft nicht mehr?

VG
Karl

Re: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"

Verfasst: 30.11.2020, 11:10
von Czauderna
Karl66 hat geschrieben:
30.11.2020, 11:07
Danke für die Auskunft.

Zu meinem Verständnis und zur Sicherheit noch eine Frage zu dem Satz "Ferner darf man nicht (mehr) hauptberuflich selbstständig sein". Interpretiere ich das richtig, dass ich vor der Beantragung schon hauptberuflich selbständig sein darf, aber dann mit der Mitgliedschaft nicht mehr?

VG
Karl
Hallo,
so ist es - die KVdR ist für hauptberuflich Selbständige ausgeschlossen.
Gruss
Czauderna

Re: Kriterien zur "KVdR-Aufnahmeprüfung"

Verfasst: 30.11.2020, 11:12
von Karl66
Danke für Ihren tollen Service!

VG
Karl