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Krankenkasse will das ich mich arbeitslos melde

Verfasst: 20.11.2008, 18:09
von bicmactim
hallo liebe communty,

kurz zu meiner krankengeschichte. ich hatte am 9.8.08 einen schweren unfall seit dem bin ich auch krangeschrieben.

habe mir dabei auf der unterseite meiner rechten hand alles durchtrennt. nach 18 tagen krankenhaus bin ich für 5 wochen auf reha gegangen.

so habe heute meinen zweiten auszahlungsschein zur krankenkasse gebracht und im gespräch mit dem sachbearbeiter hat sich herrausgestellt
das die aok gerne hätte das ich mich gesundschreiben lasse und arbeitlos melde.

nach aussagen von dem berater "könne ich auch mit einer hand arbeiten", was aber in meinen augen totaler bullshit ist. bin rechtshänder das ganze ist an meiner rechtenhand passiert, habe kein gefühl und habe probleme ein semmel zu zerreißen. selbst einfache dinge wie türen aufsperren oder ein glas halten ist fast nicht möglich. muss 4x pro woche zu krangengymnastik und 4x pro woche zur ergotherapie wie soll ich das mit einer arbeit schaffen noch dazu kommt das ich nochmals auf reha soll und im märz nochmal operriet werde.

eine umschulung wurde bei der rentenversicherung auch schon beantragt und ich habe auch sehr große chancen das die genehmigt wird.

so jetzt meine frage können mir die zahlungen eingestellt werden weil ich mit einer hand arbeiten kann?

habe auch ein bisschen im internet recherchiert und habe dabei herrausgefunden. wenn man eine nervendurchtrennung in der hand hat darf man nicht arbeiten weil da die gefahr ein verletzung zu hoch sei. ist da was dran?

das was ich ja am schlimmsten finde ist das die krankenkasse erst seit 4 wochen zahlt zuvor ist die rentenversicherung für krankengeld aufgekommen.

falls es noch notwendig ist ich bin erst 22 jahre alt

schon mal danke im vorraus

Tim

Verfasst: 20.11.2008, 20:17
von Krankenkassenfee
Hallo,

das nennt sich Krankengeldmanagement. Netter Trick Dich zum nächsten Leistungsträger weiterzureichen.

Nicht alo melden, weiter kraank schreiben lassen. Aber Vorsicht! MDK-Besuch droht in Kürze. Da solltest Du Dich vorher gut noch mal mit Deinem Doc unterhalten (von weghen, was er so in die Anfragen der AOK reinschreibt).

LG, Fee

arbeitslos melden

Verfasst: 22.06.2009, 13:31
von gerhard
hallo krankenkassenfee
kann die AOK einen zwingen sich arbeitslos zu melden ,und dazu zwingen einen aufhebungsvertrag ,seinem arbeitgeber anzubieten?
danke für eine antwort.

arbeitslos melden

Verfasst: 22.06.2009, 15:39
von gerhard
hallo alerseits
hat diesbezüglich meiner anfrage,irgendjemand ähnliche erfahrungen gemacht.
danke an alle für eine antwort.

Verfasst: 23.06.2009, 10:40
von Lady Butterfly
Hallo Gerhard

nein, die AOK kann dich nicht so ohne weiteres dazu zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und dich arbeitslos zu melden.

für nähere Infos erzähl doch vielleicht noch ein bisschen mehr über deine Situation

Gruß Lady Butterfly

arbeislosmeldung

Verfasst: 23.06.2009, 11:38
von gerhard
hallo lady ja klar bin arbeitsunfähig aus der reha enlassen im oktober 2008.
von berufswegen bin ich chemiekant und kann die tätigkeit nicht mehr ausüben.
eine erneute reha ist abgelehnt worden .
jetzt droht der sachbearbeiter mir der begründung ich sei ja auf dem arbeitsmarkt noch vermittelbar
denn laut rehabericht kann ich noch leichte bis mittelschwere arbeiten verrichten.
schwerbehindertenausweis hab ich ,50 prozent und merkzeichen G.
kann mann mich jetzt veranlassen ,einen aufhebungsvertrag meinem arbeitgeber anzubieten .ich hab keine ahnung.danke das wenigstens einer sich der sache annimmt.

Aufhebung

Verfasst: 23.06.2009, 23:12
von CiceroOWL
Arbeitsvertrag , nein dazu kann dich die AOK nicht zwingen wäre ja schlieslich rechtswiederig. Der Vertrag sit ja schlieslich durch dich und deinen Arbeitgeber begründet worden,

Dadurch hast du ja schließlich auch einen Zwangsvertrag bei der AOK bekommen. ( Krankenversicherungspflicht).

Sie kann dich aber veranlassen das du alles versuchst wieder zu gesunden und in deinen Beruf wieder einzusteigen.

Wie sieht es denn mit beruflicher Wiedereingliederung aus? Haben sie dich denn da mal drauf angeprochem?

Ist die Verletzung durch einen Arbeitsunfall estanden? GGf. solltest du dich denn mal mit deiner zuständigen Berufsgenossenchaft in Verbindung setzten.

Oder mit einem Rehaberater beim zuständigen Rentenversichrungsträger.
Sitzen meist in jedem Bezirksarbeitsamt. oder dich direkt an den Rentenversicherungsträger wenden,

Verfasst: 24.06.2009, 06:59
von gerhard
ja wiedereingliederung hab ich aus gesundheitlichen gründen abgebrochen deshal ja ein nuer rehantrag.
der wurde aber abgelehnt .
wie siehts denn aus kann mir die kasse das krenkengeld sperren.ich hab keinen plan weiss jemand wie das geht.danke

Verfasst: 24.06.2009, 08:21
von gerhard
hab mal ne frage wenn es nicht zulässig ist das die AOK ,jemanden dazu veranlasst ,bei seinem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag anzustreben warum wird das denn gemacht?es geht ja nicht darum das ich nicht arbeiten will ,sondern das ich an meinem bisherigen arbeitsplatz nicht mehr einzusertzen bin.
ist mir auch klar das die aok nachdem die ablehnung von rentenversicherung wegen der reha jetzt nach andren möglichkeiten sucht.die frage ist können und dürfen die das überhaupt jemanden dazu auffordern das mann sich quasi arbeitslosmeldet.

Hallo

Verfasst: 25.06.2009, 08:22
von CiceroOWL
das dürfen die besimmt nicht. Geht ja auch garnicht. Wenn du berufsunfähig sein solltest stellt das der Rentenversicherungsträger fest.

Ausserdem würdest du mit dem Aufhebeungsvertrag ja dich selber schädigen, denn du bekommst von der Bundesagentur 1. Eine Sperrzeit zw 6 wochen und 3 Monaten.
2. wenn du krank bist bekommmst du kein ALG weil du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehtst.
3. Das Ziel ist ja dich wieder fit zu machen, nicht dich in soziale Abseits zustellen.So stehts im SGB IX.
4. Wenn die kosten sparen wollen sollen die mal mit dir zusammen einen Weg finden dieses zu gestalten.

arbeitslosmeldung

Verfasst: 25.06.2009, 08:46
von gerhard
CiceroOWL danke für die antwort.
das problem ist das der aok mitarbeiter mit drohung von einstellung der zahlung droht.
ich soll am 1.7. so lange bin ich weiter krankgeschrieben .ihm folgendes mitbringen,aufhebungsvertrag.die frage ist muss ich das machen .
das problem ist auf dem allgemeinem arbeitsmarkt bin ich ja noch arbeitsfähig für mittelschwere und leichte tätigkeiten.
ich bin chemiefacharbeiter und kann meine bisherige tätigkeit nicht mehr ausüben.bin seit dem 30.04,2008 krank.und aus der reha im oktober 2008 ,als arbeitunfähig entlassenworden.wie hab ich mich dahingen was der aok mitarbeiter möchte wegen den auflösungsvertrag zu machen.kann die kasse das verlangen ?und ist sie berechtigt mir das kk einzustellen ,denn ich hab keine blassen schimmer,denn zu beurteilen ist doch meine bisherige tätigkeit.danke für eure eventuelle hilfe .

Re: arbeitslosmeldung

Verfasst: 25.06.2009, 10:42
von gerhard
[quote="gerhard"]CiceroOWL danke für die antwort.
das problem ist das der aok mitarbeiter mit drohung von einstellung der zahlung droht.
ich soll am 1.7. so lange bin ich weiter krankgeschrieben .ihm folgendes mitbringen,aufhebungsvertrag.die frage ist muss ich das machen .
das problem ist auf dem allgemeinem arbeitsmarkt bin ich ja noch arbeitsfähig für mittelschwere und leichte tätigkeiten.
ich bin chemiefacharbeiter und kann meine bisherige tätigkeit nicht mehr ausüben.bin seit dem 30.04,2008 krank.und aus der reha im oktober 2008 ,als arbeitunfähig entlassenworden.wie hab ich mich dahingen was der aok mitarbeiter möchte wegen den auflösungsvertrag zu machen.kann die kasse das verlangen ?und ist sie berechtigt mir das kk einzustellen ,denn ich hab keine blassen schimmer,denn zu beurteilen ist doch meine bisherige tätigkeit.danke für eure eventuelle hilfe .
ist hier eventuell jemand der mir da auskunft geben kann dankefür eure hilfe.

Verfasst: 25.06.2009, 21:44
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist, geh Dir dort Hilfe holen. Wenn nicht und Du rechtschutzversichert bist - geh zum Anwalt.
Wenn nicht - wende Dich an den VdK und lass Dich von denen vertreten (musst da Mitgliedwerden - kostet aber nicht viel).

Und auf gar keinen Fall kündigen. Weiter krankschreiben lassen und der AOK sagen, dass Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen wirst.

LG, Fee

Verfasst: 26.06.2009, 07:05
von gerhard
guten morgen krankenkassenfee
erstmal lieben danke für deine antwort,genau das werde ich auch machen.ich wollte dir zu meinem fall noch etwas sagen .mein cheff will mir sowieso ne änderungskündigung geben der versucht mich in die hinterste ecke abzuschieben will aus mir einen billiglöhner machen.ach das ist ne längere geschichte .kann mann hier garnicht alles schreiben .entschuldige bitte .
hab rechtherzlichen dank.

arbeitslos melden

Verfasst: 26.06.2009, 08:22
von gerhard
hallo krankenkassenfee
meine frage ist ja generell darf die kasse das .
und ja vdk mitglied bin ich,arbeite dort sogar ehrenamtlich.
rechtsschutzversichert bin ich auch.
mein problem ist ja arbeiten will ich ja wieder ,nur nicht an meinem alten arbeitsplatz als chemiekant ohne absaugevorrichtung.
kommt also nur ein anderer arbeitsplatz in frage.und da liegt das problem.vermutlich änderungskündigung,zu schlechteren bedingungen.deshalb hab ich ja schon aufhebubgsvertrag angeboten.der will mich unbedingt bestrafen,hab schon seit 2006 problme mit meinem cheff.
hab mal anonym tüv eingeschaltet wegen der sache ,und das nimmt der mir krumm hab ne copd mit emphysem,kommt also nicht jeder arbeitsplatz in frage.jetz werde ich auf anraten meines arztes eine anzeige bei verdacht auf eine berufserkrankung stellen.klar wie das ausgeht weiss mann nicht.