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Härtefallregelung Zahnersatz / Vermögensanrechnung ?

Verfasst: 12.11.2020, 14:31
von freiwillig
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

als freiwillig Versicherter( Alter 60+) wird mein Mitglieds-Beitrag Jahr für Jahr nach dem jeweils aktuellsten Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
Regelmäßig liegt dabei das maßgebliche Einkommen unter den Grenzen für die Härtefallregelung beim Zuschuss zum Zahnersatz.
Quelle meines Einkommens sind ausschließlich Kapitalerträge. Es existiert also ein Vermögen aus besseren Tagen.
So gerne ich glauben möchte, dass die Härtefallregelung nur einkommensabhängig ist ... es fühlt es sich auch für mich etwas ungerecht an, dass das Vermögen bei der Härtefallprüfung ausgeblendet wird. Wie handhaben das die Kassen in der Praxis ?
Bleibt Vermögen unbeachtlich ?

Vielen Dank

Re: Härtefallregelung Zahnersatz / Vermögensanrechnung ?

Verfasst: 12.11.2020, 16:56
von Czauderna
Hallo,
hier ein dazu passender Link, der es etwas ausführlicher beschreibt - https://www.dentolo.de/ratgeber/haertefall-zahnersatz/
Es zählen die regelmäßigen Einkünfte, also u.a. auch Kapitalerträge, die in der Regel durch 12 geteilt, also auf den Monat verteilt werden.
Das bestehende Vermögen zählt nicht, da es auch nicht beitragspflichtig zur Krankenversicherung ist.
Wenn also beispielsweise jemand 100.000 € auf der hohen Kante hat, die aber keine Erträge abwerfen, aber nur 500,00 € Rente hat, dann wäre der Härtefall, nicht nur beim Zahnersatz, sondern auch bei den Eigenanteilen.
Das mag zwar ungerecht erscheinen, was ich auch so empfinde, aber es ist nun mal so gesetzlich geregelt und die Kassen richten sich auch danach.
Gruss
Czauderna

Re: Härtefallregelung Zahnersatz / Vermögensanrechnung ?

Verfasst: 12.11.2020, 20:56
von freiwillig
Vielen Dank ... auch für den weiterführendnen Link !